Technext erklärt, es stehe zu Bericht über Streit zwischen Plaude Technologies und Zacuten
Wichtige Erkenntnisse
- •Technext sagt, es habe Bankauszüge, Registerunterlagen, polizeiliche Ergebnisse und Haftbefehle unabhängig verifiziert, bevor der Bericht veröffentlicht wurde.
- •Plaude und dessen Direktor sollen sich laut Technext vor allem an der Darstellung der Fakten gestört haben, nicht an den Fakten selbst.
- •Technext sagte, es habe eine Unterlassungsaufforderung von Plaudes Anwälten erhalten, nachdem eingeräumt worden sei, dass erhebliche Zahlungen an Zacuten geleistet wurden und die Devisenüberweisung wegen Cashflow-Beschränkungen nicht abgeschlossen werden konnte.
- •Laut der Publikation enthielt das Schreiben keine Transaktionsunterlagen oder sonstigen Belege, während Technext sagt, über Dokumente und E-Mail-Verläufe zu verfügen, die es vor Gericht vorlegen könne.
- •Technext wies darauf hin, dass Teile des Berichts bereits öffentlich bekannt gewesen seien, darunter eine Mitteilung der Nigerian Police zu Vermögensbeschlagnahmen, Kontosperren und einem Haftbefehl.

Technext, eine nigerianische Technologiepublikation, die das Startup-Ökosystem des Landes abdeckt, hat erklärt, zu einem von ihr veröffentlichten Bericht über einen mutmaßlichen Vergleichsfall in Höhe von $4 million im Zusammenhang mit Plaude Technologies und Zacuten zu stehen und die Vorwürfe von Plaude zurückgewiesen, der Beitrag sei verleumderisch oder unprofessionell gewesen.
In einer Stellungnahme erklärte die Publikation, sie habe den Fall über Monate verfolgt und Anfragen um Klarstellung seien mit rechtlichen Schreiben und Anrufen beantwortet worden, darunter auch mit einem Anruf eines Sicherheitsmitarbeiters. Nach der Veröffentlichung habe man Nachrichten, Drohungen mit rechtlichen Schritten und eine gesponserte Medienkampagne über etablierte Plattformen in Nigeria erhalten.
„For the avoidance of doubt, Technext wishes to state that it stands by its story and the integrity of the editorial process that brought it to life“, hieß es in der Stellungnahme.
Technext sagte, an der Veröffentlichung sei „absolutely nothing libellous“ und man habe die Fakten sorgfältig so dargestellt, wie sie sich ereignet hätten. Zudem hätten weder Plaude noch dessen Direktor die dargestellten Fakten bestritten, sondern lediglich „the manner“ beanstandet, in der sie präsentiert worden seien.
Die Publikation erklärte, der Journalist Omoleye Omoruyi habe Dokumente wie Kontoauszüge, Registerverzeichnisse, Ergebnisse polizeilicher Ermittlungen und Haftbefehle unabhängig verifiziert. Der Bericht habe lediglich die Ergebnisse zusammengefasst; außerdem verfüge man über Dokumente und E-Mail-Verläufe, die die Korrespondenz zwischen den Parteien bestätigten, und sei bereit, diese bei Bedarf durch die Gerichte vorzulegen.
Technext sagte zudem, dass dort, wo der Journalist eine Behauptung oder ein Dokument nicht verifizieren konnte, diese Einschränkung im Beitrag klar benannt worden sei, und dass man nie behauptet habe, alle Aspekte des Streits zu kennen.
Laut der Stellungnahme nahm Technext Kontakt zu Plaude-Direktor Olatomiwa Idowu, CTO Dayo Osikoya und Chief Commercial Officer Onyeka Akumah auf, ein in Nigerias Startup-Szene bekannter Name, der zuvor das Agritech-Unternehmen Farmcrowdy gegründet hatte. Alle eingegangenen Antworten seien in den Beitrag aufgenommen worden, mit dem Hinweis, weitere Antworten nachzutragen, falls und sobald diese eingingen.
Technext sagte, Osikoya habe zunächst im April signalisiert, er wolle über WhatsApp antworten, habe dann jedoch nicht mehr reagiert und an die Anwälte des Unternehmens verwiesen. Die Publikation sagte, sie glaube, dies sei auf Anweisung geschehen.
Drei Tage später habe Technext von den Anwälten eine Unterlassungsaufforderung als Reaktion auf eine E-Mail erhalten, in der eingeräumt worden sei, dass „substantial payments was made to Zacuten. And, Plaude could not complete the forex remittance due to cash flow restrictions“. Das Schreiben habe weitere Vorwürfe bestritten, jedoch keine Transaktionsdetails, Dokumente oder sonstige Belege dazu geliefert.
Der Verweis auf Devisenremittances steht in einem breiteren, gut dokumentierten Kontext: Nigerianische Unternehmen kämpfen seit Jahren mit Dollar-Knappheit und Devisenbeschränkungen der Zentralbank, die grenzüberschreitende Zahlungen erschweren und in Geschäftsbeziehungen mit lokalen Firmen immer wieder zu Reibungen führen.
Die Publikation erklärte, das Schreiben verlange ausdrücklich, dass man aufhöre, „publishing any unsubstantiated reports against our Client and/or its officers in any medium whatsoever“. Technext hält seinen Bericht für belegt und argumentiert, eine Unterlassungsaufforderung sei kein Gerichtsbeschluss und begründe keine rechtliche Pflicht zur Befolgung. Nach nigerianischem Recht werden Verleumdungsklagen letztlich vor Gericht geprüft, wo Wahrheit als anerkannte Verteidigung gilt — dort würden auch Unterlagen wie die von Technext genannten Kontoauszüge und E-Mail-Verläufe unter die Lupe genommen.
Technext sagte außerdem, dass abgesehen von den Kontoauszügen und den Details der ursprünglichen Transaktionen zwischen Zacuten und Plaude Technologies andere im Bericht erwähnte Informationen — darunter eine öffentliche Mitteilung der Nigerian Police zu Vermögensbeschlagnahmen, Kontoeinschränkungen und einem Haftbefehl — bereits öffentlich zugänglich gewesen seien, wodurch Teile des Vorgangs eher zu einem aktiven Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsvorgang als zu einem rein privaten kommerziellen Streit gehörten.
„If we fabricated the narrative, did we also fabricate the seizures?“, fragte die Stellungnahme.
Technext wies Vorwürfe von Unprofessionalität und Verleumdung durch Plaude Technologies und dessen Direktor zurück und bekräftigte, dass der Bericht faktisch korrekt sei. Der Beitrag sei nicht veröffentlicht worden, um jemanden zu diffamieren, sondern um einen bereits vor der Veröffentlichung Gegenstand öffentlicher Diskussion gewesenen Vorgang näher einzuordnen. Offen bleibt, ob der Streit in ein Gerichtsverfahren mündet, in dem Technext seine Unterlagen vorlegen will, und ob Plaude die Transaktionsdetails und unterstützenden Belege nachreicht, die nach Angaben der Publikation in der Unterlassungsaufforderung fehlten.