Steamship Mutual gibt Kündigungsmitteilung für Kasko-Kriegsversicherungen angesichts der Spannungen im Persischen Golf und im Roten Meer heraus
Wichtige Erkenntnisse
- •Steamship Mutual hat alle Kasko-Kriegsversicherungen mit sofortiger Wirkung gekündigt; die Wiederherstellung der Deckung ist für den 10. August 2026 um 00:00 GMT unter aktualisierten Bedingungen für Hochrisikogebiete geplant.
- •Pakistan wurde aus der Liste der ausgewiesenen Kasko-Kriegsrisikogebiete gestrichen, wodurch die nordöstliche Grenze der erfassten Gewässer verengt wird.
- •Die Zone Persischer/Arabischer Golf, Golf von Oman, Indischer Ozean, Golf von Aden und Südliches Rotes Meer erhielt eine aktualisierte Gebietsdefinition, um anhaltende maritime Sicherheitsbedrohungen zu berücksichtigen, die den kommerziellen Schiffsverkehr stören.
- •Mehrere Regionen bleiben unter der Kasko-Kriegsdeckung ausgewiesen, darunter die Gewässer des Schwarzen Meeres und des Asowschen Meeres im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt, der Golf von Guinea aufgrund von Piraterie sowie Cabo Delgado aufgrund von Aufstandstätigkeit.
- •Schiffe, die in oder durch ein gelistetes Hochrisikogebiet verkehren, benötigen in der Regel eine besondere Meldung an den Versicherer und können mit zusätzlichen Prämien belastet werden.

Steamship Mutual gibt Kündigungsmitteilung für Kasko-Kriegsversicherungen angesichts der Spannungen im Persischen Golf und im Roten Meer heraus
Veröffentlicht: 3. August 2026 — Marine Insurance & P&I Club News
Unter Verweis auf die sich entwickelnde Lage in der Region des Persischen Golfs und des Roten Meers haben die Direktoren der Steamship Mutual Underwriting Association (Europe) Limited ihre Befugnisse gemäß den Regeln des Clubs ausgeübt und eine Kündigungsmitteilung für alle Kasko-Kriegsversicherungen (Hull War) herausgegeben. Die Deckung soll ab dem 10. August 2026, 00:00 GMT, wiederhergestellt werden, wobei eine aktualisierte Liste ausgewiesener Hochrisikogebiete in die wiederhergestellten Bedingungen aufgenommen wird.
Der Mechanismus der Kündigung und Wiederherstellung ist ein Standardverfahren, das von Protection & Indemnity (P&I) Clubs angewendet wird, um die Bedingungen für Kasko-Kriegsrisiken zu aktualisieren, wenn sich geopolitische Bedingungen ändern. Mitgliedsclubs der International Group of P&I Clubs (IGP&I) richten ihre gelisteten Gebiete in der Regel nach dem Joint War Committee (JWC) des Londoner Versicherungsmarktes aus, das regelmäßig festgelegte Zonen für Kasko-Kriegsrisiken, Piraterie, Terrorismus und damit verbundene Gefahren überprüft und veröffentlicht. Schiffe, die in oder durch diese gelisteten Gebiete verkehren, benötigen in der Regel eine besondere Meldung an den Versicherer und können mit zusätzlichen Prämien belastet werden.
Wesentliche Änderungen bei den gelisteten Gebieten
Unter der geänderten Deckung für Kasko-Kriegsrisiken, Piraterie, Terrorismus und damit verbundene Gefahren wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Saudi-Arabien — Aktualisierter Eintrag für den Persischen/Arabischen Golf, den Golf von Oman, den Indischen Ozean, den Golf von Aden und das Südliche Rote Meer.
- Persischer/Arabischer Golf, Golf von Oman, Indischer Ozean, Golf von Aden und Südliches Rotes Meer — Gebietsdefinition aktualisiert.
- Eritrea — Eintrag aktualisiert.
- Pakistan — Aus den gelisteten Gebieten gestrichen.
Die Streichung von Pakistan verengt die nordöstliche Grenze der gelisteten Gewässer, während die Änderung der erweiterten Zone Persischer Golf–Südliches Rotes Meer die anhaltende Aufmerksamkeit für maritime Sicherheitsbedrohungen widerspiegelt, die den kommerziellen Schiffsverkehr durch einen der strategisch wichtigsten Handelskorridore der Welt gestört haben, einschließlich der Bab-el-Mandeb-Straße und der Zufahrten zum Suezkanal.
Vollständige JWC-gelistete Gebiete
Die folgenden Länder und Regionen bleiben unter Kasko-Kriegsrisiken, Piraterie, Terrorismus und damit verbundenen Gefahren ausgewiesen:
Afrika: Benin, Cabo Delgado (Gewässer wie unten definiert), Eritrea, Golf von Guinea (Gewässer wie unten definiert), Libyen, Nigeria, Somalia, Sudan, Togo.
Europa: Asowsches Meer und Gewässer des Schwarzen Meeres sowie Binnengewässer wie unten definiert.
Persischer/Arabischer Golf, Golf von Oman, Indischer Ozean, Golf von Aden und Südliches Rotes Meer: Gewässer wie unten definiert.
Naher Osten: Bahrain, Dschibuti, Iran, Irak (einschließlich aller irakischen Öl-Terminals auf See), Israel, Kuwait, Libanon, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate, Jemen.
Russland — Gelistet.
Südamerika: Guyana (gilt nur für Anläufe von Offshore-Anlagen in der guyanesischen Ausschließlichen Wirtschaftszone jenseits der Hoheitsgewässer), Venezuela (einschließlich aller Offshore-Anlagen in der venezolanischen AWZ).
Die fortbestehende Ausweisung der Gewässer des Schwarzen Meeres und des Asowschen Meeres sowie der Binnengewässer der Ukraine, Russlands und Belarus' spiegelt das maritime Sicherheitsumfeld wider, das aus dem anhaltenden Russland-Ukraine-Konflikt resultiert. Die Listung des Golf von Guinea bleibt als Reaktion auf anhaltende Pirateriebedenken vor Westafrika bestehen, während die Ausweisung von Cabo Delgado der Aufstandsbekämpfung im Norden Mosambiks dient.
Definierte Gewässer
Europa
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Gewässer des Asowschen Meeres und des Schwarzen Meeres, umschlossen von folgenden Grenzen:
a) Im Westen, um die rumänischen Gewässer, von der Grenze Ukraine–Rumänien bei 45° 10.858'N, 29° 45.929'E zum Hochseepunkt 45° 11.235'N, 29° 51.140'E
b) Von dort zum Hochseepunkt 45° 11.474'N, 29° 59.563'E und weiter zum Hochseepunkt 45° 5.354'N, 30° 2.408'E
c) Von dort zum Hochseepunkt 44° 46.625'N, 30° 58.722'E und weiter zum Hochseepunkt 44° 44.244'N, 31° 10.497'E
d) Von dort zum Hochseepunkt 44° 2.877'N, 31° 24.602'E und weiter zum Hochseepunkt 43° 27.091'N, 31° 19.954'E
e) Und dann ostwärts zur Grenze Russland–Georgien bei 43° 23.126'N, 40° 0.599'E -
Alle Binnengewässer der Ukraine, einschließlich der Binnengewässer auf der Krim und anderer unter russischer Kontrolle stehender ukrainischer Gebiete.
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Binnengewässer Russlands in folgenden Gebieten:
a. Fluss Don, vom Asowschen Meer zur vertikalen Linie bei 41°E
b. Fluss Donets, vom Fluss Don zur Grenze der Ukraine -
Alle Binnengewässer von Belarus südlich der horizontalen Linie bei 52°30'N.
Cabo Delgado
Das Küstenmeer von Mosambik und Tansania, umschlossen von folgenden Grenzen:
a) Im Norden, von der Mnazi-Bucht bei 10°19.6'S, 40°18.9'E zum Hochseepunkt bei 10°10.3'S, 40°34.44'E
b) Im Süden, von Baía do Lúrio bei 13°30'S, 40°31.6'E zum Hochseepunkt 13°29.97'S, 40°49.7'E.
Golf von Guinea
Die Gewässer, umschlossen von folgenden Grenzen:
a) Im Westen, von der Küste Togos bei 6°06'45"N, 1°12'E, südwärts zu
b) Hochseepunkt 0°40'S, 3°00'E
c) Und dann ostwärts zur Kap-Lopez-Halbinsel, Gabun, bei 0°40'S, 8°42'E.
Persischer/Arabischer Golf, Golf von Oman, Indischer Ozean, Golf von Aden und Südliches Rotes Meer
Die Gewässer, umschlossen von folgenden Grenzen:
a) Im Nordwesten, durch das Rote Meer südlich des Breitengrads 25.5°N (ohne ägyptische Hoheitsgewässer)
b) Im Nordosten, ab der Küste Pakistans bei 25°19'15"N, 65°E
c) Im Osten, durch eine Linie zum Hochseepunkt 10°48'N, 65°E, von dort zum Hochseepunkt 10°48'N, 60°15'E, von dort zum Hochseepunkt 6°45'S, 48°45'E
d) Im Südwesten, ab der Grenze zu Somalia bei 1°40'S, 41°34'E, zum Hochseepunkt bei 6°45'S, 48°45'E.
Quelle: Steamship Mutual Underwriting Association (Europe) Limited