Südkorea bestätigt: 22%-Kryptosteuern gelten 2027 auch für private Wallets
Wichtige Erkenntnisse
- •Südkoreas Kryptosteuer, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, gilt für steuerpflichtige Einkünfte unabhängig davon, ob die Vermögenswerte auf inländischen Börsen, ausländischen Plattformen oder in selbstverwahrten Wallets gehalten werden.
- •Einkünfte aus digitalen Vermögenswerten werden als sonstige Einkünfte eingestuft, mit einem jährlichen Freibetrag von 2,5 Millionen Won (etwa $1,800) und einem maximalen Gesamtsatz von 22% einschließlich lokaler Steuern.
- •Der National Tax Service plant den Einsatz von Programmen zur Transaktionsverfolgung und -analyse sowie den Bezug von Informationen zu ausländischen Börsen über das Meldesystem für ausländische Finanzkonten und den CARF-Rahmen der OECD.
- •Steuerstandards für Staking-Erträge, Lending-Einkünfte, Airdrops und Hard Forks werden weiterhin erarbeitet, da diese Aktivitäten spezifische Regeln für Bewertung und Zeitpunkt erfordern.
- •Die Abgabe wurde ursprünglich 2020 beschlossen, sollte 2022 starten, wurde aber mehrfach verschoben; jede weitere Änderung des Zeitplans würde eine gesetzgeberische Maßnahme erfordern.

Südkorea wird ab 2027 steuerpflichtige Kryptoeinkünfte aus privaten Wallets besteuern.
Die geplante Steuer umfasst einen Freibetrag von 2,5 Millionen Won und einen maximalen Satz von 22%.
Die Behörden entwickeln Tracking-Systeme für Transaktionen über ausländische und selbstverwahrte Wallets.
Südkorea hat bestätigt, dass die geplante Kryptosteuer 2027 auf steuerpflichtige Einkünfte aus privaten Wallets und ausländischen Börsen angewendet wird.
Die Regierung erklärte, dass die steuerliche Behandlung von den erzielten Einkünften abhängen werde und nicht davon, ob Anleger inländische Plattformen, ausländische Börsen oder Self-Custody nutzen.
Südkorea legt Rahmen für 22%-Kryptosteuer fest
Laut einem Bericht von Digital Asset vom Donnerstag haben das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen sowie der National Tax Service (NTS) die Politik als Antwort auf eine Anfrage des People Power Party-Abgeordneten Kim Sang-hoon präzisiert.
Die Politik betrifft einen der aktivsten Retail-Kryptomärkte der Welt, in dem Handelsgewinne bislang faktisch nicht besteuert wurden, weil der Starttermin der Abgabe wiederholt verschoben wurde.
Nach dem geplanten Rahmen werden Einkünfte aus digitalen Vermögenswerten als sonstige Einkünfte eingestuft, mit einem jährlichen Freibetrag von 2,5 Millionen Won (etwa $1,800).
Einkünfte oberhalb dieser Schwelle unterliegen einer nationalen Steuer von 20%, während lokale Steuern den Gesamtsatz auf 22% anheben können; diese Obergrenze entspricht der separaten Besteuerung von Lotteriegewinnen, einer weiteren Kategorie sonstiger Einkünfte nach koreanischem Recht.
Die Regeln gelten, wenn Einwohner steuerpflichtige Einkünfte durch das Übertragen oder Verleihen digitaler Vermögenswerte erzielen, unabhängig davon, wo die Vermögenswerte gehalten werden.
Die Behörden räumten jedoch ein, dass die Überwachung privater Wallets praktische Herausforderungen mit sich bringt, da Nutzer ohne zentrale Vermittler zahlreiche Adressen erstellen können.
Der NTS plant daher, Programme zur Transaktionsverfolgung und -analyse einzuführen, um nicht gemeldete Aktivitäten zu identifizieren und mögliche Vollzugslücken zu verringern.
Bei ausländischen Börsen wollen die Behörden Transaktionsinformationen über das Meldesystem für ausländische Finanzkonten und CARF erhalten.
CARF wurde von der OECD im Jahr 2022 entwickelt und nach dem Common Reporting Standard für traditionelle Finanzkonten modelliert; es bietet teilnehmenden Staaten einen Rahmen, um relevante Informationen zu Krypto-Assets automatisch auszutauschen, und Dutzende Länder haben sich zu einer Einführung verpflichtet.
Der Ansatz bedeutet, dass Selbstverwahrung für sich genommen keine potenzielle Steuerpflicht auf Einkünfte aus diesen Vermögenswerten beseitigt.
Regeln für Staking und Airdrops bleiben in Prüfung
Gleichzeitig arbeiten die Behörden weiter an Steuerstandards für Staking-Erträge, Lending-Einkünfte, Airdrops und Hard Forks. Beamte erklärten, dass diese Aktivitäten besondere Merkmale aufweisen und daher spezifische Regeln für die Bestimmung von steuerpflichtigem Einkommen, Bewertung und Zeitpunkt erfordern.
Von Börsen verteilte digitale Vermögenswerte können ebenfalls als sonstige Einkünfte gelten, wenn sie die Definition von Waren oder Preisen nach dem Einkommensteuergesetz erfüllen.
Der NTS hat sein System zur Steuerquellenverwaltung abgeschlossen und baut ein integriertes Analysesystem zur Unterstützung der Steuerverwaltung digitaler Vermögenswerte auf.
Trotz politischer Forderungen nach einer Abschaffung oder weiteren Verschiebung bereitet die Regierung die Umsetzung weiterhin für den 1. Januar 2027 vor. Die Abgabe wurde ursprünglich 2020 gesetzlich beschlossen, um 2022 in Kraft zu treten, und mehrfach verschoben, zuletzt auf 2027; jede weitere Änderung des Zeitplans würde wie bei früheren Verschiebungen eine gesetzgeberische Maßnahme erfordern.
Beide Behörden erklärten zudem, dass die Prognose künftiger Steuereinnahmen schwierig bleibe, da steuerpflichtige Aktivitäten, Compliance-Niveaus und Transaktionsmuster weiterhin ungewiss seien.
Weitere administrative Leitlinien werden daher wichtig bleiben, während die Behörden die Verfahren vor der geplanten Umsetzung abschließen, einschließlich der ausstehenden Standards für Staking und Airdrops. Die Klarstellung bedeutet, dass die Verwahrung in privaten Wallets keine separate Ausnahme von Südkoreas geplanter Steuer auf digitale Vermögenswerte schafft.