SEC schlägt „Regulation Crypto Assets“ mit Befreiungen für Kapitalaufnahmen von 5 Millionen und 75 Millionen US-Dollar vor
Wichtige Erkenntnisse
- •Der SEC-Vorschlag führt zwei neue Befreiungen von der Registrierungspflicht für bestimmte Anlageverträge mit Kryptowerten ein.
- •Unter einer Ausnahme könnten geeignete Emittenten innerhalb von vier Jahren bis zu 5 Millionen US-Dollar aufnehmen, unter der anderen in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum bis zu 75 Millionen US-Dollar.
- •Beide Ausnahmen würden Offenlegungen gegenüber Anlegern verlangen; die größere würde zusätzlich Finanzberichte und laufende Berichte erfordern.
- •Emittenten, die die Ausnahmen nutzen, blieben dennoch an die bundesrechtlichen Vorschriften gegen Betrug und Manipulation gebunden.
- •Ein bedingter Safe Harbor könnte es einigen Kryptowerten ermöglichen, das US-Wertpapierrecht zu verlassen, sofern der Emittent die erforderlichen Verpflichtungen erfüllt und die vorgeschriebenen Einreichungen bei der SEC vornimmt.

Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat die „Regulation Crypto Assets“ vorgeschlagen – ein neues Rahmenwerk, das bestimmten Krypto-Projekten klarere Regeln für die Kapitalaufnahme geben und sie dabei zugleich unter den Schutz des US-Wertpapierrechts stellen soll.
Der am 18. August veröffentlichte Vorschlag würde zwei Ausnahmen von der Wertpapierregistrierung für bestimmte Anlageverträge mit Kryptowerten schaffen. Zudem enthält er einen bedingten Safe Harbor, der es bestimmten Kryptowerten ermöglichen könnte, aus dem US-Wertpapierrecht herauszutreten, sobald festgelegte Bedingungen erfüllt sind.
Der Vorschlag adressiert eine seit langem bestehende Lücke. Ob ein Token-Verkauf ein Wertpapierangebot darstellte, wurde bislang weitgehend im Einzelfall anhand der Howey-Entscheidung des US-Supreme Court aus dem Jahr 1946 beurteilt – in der Praxis auch durch Durchsetzungsmaßnahmen der SEC –, sodass Emittenten ohne einen eigens für Kryptowerte geschaffenen Weg zur Befreiung von der Registrierungspflicht blieben.
Was die Regulation Crypto Assets ändern würde
Der Vorschlag zielt auf das ab, was die SEC als „erfasste Anlageverträge“ („covered investment contracts“) bezeichnet. Darunter fällt ein Kryptowert, der selbst kein Wertpapier ist, zunächst aber an einen Anlagevertrag gebunden ist, der auf den zugesagten Managementbemühungen des Emittenten beruht.
Die erste Ausnahme würde es geeigneten Emittenten erlauben, über einen Zeitraum von vier Jahren bis zu 5 Millionen US-Dollar aufzunehmen. Die zweite würde Emissionen von bis zu 75 Millionen US-Dollar in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum zulassen. Beide Wege würden Offenlegungen gegenüber Anlegern verlangen; die größere Ausnahme würde zusätzlich Finanzberichte und laufende Berichte erfordern. Die Schwellenwerte spiegeln Obergrenzen wider, die die SEC bereits in anderen Regelwerken zur Kapitalaufnahme im Kleinanlegerbereich anwendet: Regulation A Tier 2 begrenzt Emissionen auf 75 Millionen US-Dollar pro 12-Monats-Zeitraum, und Regulation Crowdfunding begrenzt Kapitalaufnahmen auf 5 Millionen US-Dollar. Krypto-Emittenten haben diese Wege gelegentlich genutzt – die Token-Emission von Blockstack im Jahr 2019 war die erste, die unter Regulation A+ qualifiziert wurde –, doch nur wenige haben dies getan, und die neuen Befreiungsregelungen sind speziell auf erfasste Anlageverträge zugeschnitten.
Die Anforderungen an den Anlegerschutz würden bestehen bleiben. Emittenten, die sich auf die Ausnahmen stützen, wären weiterhin den bundesrechtlichen Vorschriften gegen Betrug und Manipulation unterworfen.
Warum der Safe Harbor wichtig ist
Zu den bedeutendsten Elementen des Vorschlags zählt der bedingte Safe Harbor. Erfüllt ein Emittent die wesentlichen Managementverpflichtungen, die ursprünglich zur Entstehung des Anlagevertrags geführt haben, könnte der Vertrag langfristig seine Eigenschaft als Anlagevertrag verlieren.
In der Folge könnte der zugrunde liegende Kryptowert aus der Definition eines Wertpapiers nach US-Bundesrecht herausfallen – vorbehaltlich der Bedingungen des Vorschlags und der erforderlichen Einreichungen bei der SEC. Das Rahmenwerk schafft damit einen möglichen Weg von der Kapitalaufnahme in einem frühen Stadium hin zu einem funktionsfähigen Krypto-Netzwerk oder einer Krypto-Anwendung.
Der Schritt der SEC folgt auf ihre Auslegung aus dem März 2026, die klargestellt hatte, wie das US-Wertpapierrecht auf bestimmte Kryptowerte und Transaktionen anzuwenden ist.
Die „Regulation Crypto Assets“ bleibt vorerst ein Vorschlag und kein endgültiges Gesetz. Die SEC hat nach der Veröffentlichung im Federal Register eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist eröffnet. Die letztliche Wirkung des Rahmenwerks wird von den endgültigen Regeln abhängen – einschließlich der genauen Bedingungen, die Emittenten unter dem Safe Harbor erfüllen müssen – sowie davon, wie sich die breiter angelegte Kryptogesetzgebung des US-Kongresses entwickelt.