International Group of P&I Clubs öffnet Versicherungspooling für autonome Schiffe
Wichtige Erkenntnisse
- •Die International Group of P&I Clubs wird ihre Versicherungspooling-Vereinbarungen auf alle Kategorien von Maritime Autonomous Surface Ships ausweiten, einschließlich vollständig unbemannter Schiffe.
- •Die Entscheidung folgt auf die Verabsredung des MASS-Codes durch die IMO im Mai 2026, der den ersten globalen Rahmen für die Sicherheit autonomer Schiffe schafft, jedoch bis etwa 2032 nicht verbindlich ist.
- •Die Deckungsberechtigung hängt von den individuellen Underwriting-Bewertungen der jeweiligen Clubs und der Einhaltung der geltenden Flaggen- und Klassifikationsanforderungen ab.
- •Haftpflicht- und Cyber-Risiken fallen unter die bestehende mutuale P&I-Deckung, während landbasierte Risiken wie Verletzungen oder Schäden an Remote-Betriebszentren separate Versicherungen erfordern.
- •Die dreizehn Mitgliedsclubs der International Group stellen gemeinsam eine maritime Haftpflichtversicherung für approximately 90 % der globalen Hochseetonnage bereit.

Die International Group of P&I Clubs hat bestätigt, dass autonome Schiffe auf ihre etablierten Versicherungspooling-Vereinbarungen zugreifen können, wie einer kürzlichen Ankündigung auf ihrer Website zu entnehmen ist.
Die Deckung gilt für alle Ebenen der Maritime Autonomous Surface Ships (MASS), einschließlich vollständig unbemannter Schiffe. Die Entscheidung folgt auf die Genehmigung des MASS-Codes durch die International Maritime Organization (IMO) im Mai 2026, der den ersten globalen Rahmen für den sicheren Betrieb autonomer Schiffe schafft. Der Code wird bis etwa 2032 nicht verbindlich sein.
Der Schritt behebt eines der wesentlichen kommerziellen Hindernisse für die autonome Schifffahrt: Ohne Zugang zum mutualen P&I-System, das die weltweite maritime Haftpflichtdeckung trägt, fehlten Reedern und Betreibern die Versicherungssicherheit, die für den groß angelegten Einsatz unbemannter Schiffe erforderlich ist. Häfen, Charterer und Ladungseigentümer verlangen in der Regel den Nachweis einer angemessenen Haftpflichtdeckung für Dritte, bevor sie Schiffen die Handelsschifffahrt erlauben, was die Teilnahme am IG-System zu einer praktischen Voraussetzung für kommerzielle Operationen macht.
Die Deckung unterliegt den individuellen Underwriting-Erwägungen der jeweiligen Clubs, während die Einhaltung der Flaggen- und Klassifikationsanforderungen entscheidende Faktoren für die Versicherbarkeit bleiben.
Die Gruppe erklärte, dass Haftpflichtansprüche Dritter aus Vorfällen wie Kollisionen, an denen Remote-Bediener oder autonome Systeme beteiligt sind, unter die Standard-mutuale P&I-Deckung fallen können. Landbasierte Risiken – darunter Arbeitsunfälle in Remote-Betriebszentren oder Schäden an solchen Einrichtungen – werden jedoch nicht als maritime P&I-Risiken betrachtet und erfordern separate Versicherungsvereinbarungen.
Cyber-Risiken bleiben unter den bestehenden mutualen Vereinbarungen gedeckt, wobei Reedern jedoch empfohlen wird, ihre spezifischen Risikoexpositionen gemeinsam mit ihren Clubs und Underwritern zu bewerten.
Die International Group of P&I Clubs ist ein Zusammenschluss von dreizehn P&I-Clubs, die gemeinsam über ihre Pooling-Vereinbarung eine maritime Haftpflichtversicherung für approximately 90 % der weltweiten Hochseetonnage bereitstellen. Die Pooling-Vereinbarungen der Gruppe ermöglichen es den Mitgliedsclubs, große Schadensforderungen gemeinsam zu tragen, um sicherzustellen, dass Reeder Zugang zu erheblichen Deckungslimits für Haftpflichtansprüche Dritter haben.
Der MASS-Code der IMO kategorisiert autonome Schiffe nach unterschiedlichen Autonomiegraden, die von Schiffen mit automatisierten Prozessen und Entscheidungshilfen bis hin zu vollständig autonomen, unbemannten Schiffen reichen, die ohne jegliches menschliches Eingreifen operieren können. Der regulatorische Rahmen behandelt Sicherheits-, Sicherheits- und Umwelterwägungen, die spezifisch für jede Autonomiestufe sind.
Mehrere Pilotprojekte und begrenzte kommerzielle Einsätze autonomer oder ferngesteuerter Schiffe haben bereits in Rechtsgebieten wie Norwegen, Japan und Singapur stattgefunden. Die Entscheidung der IG bedeutet, dass solche Schiffe nun in dieselbe Haftpflicht-Pooling-Struktur eingebunden werden können, die auch die konventionelle Schifffahrt abdeckt, sofern sie die Club- und regulatorischen Anforderungen erfüllen. Wie die einzelnen Clubs die einzigartigen Risikoprofile unbemannter Schiffe bepreisen und unter Schreiben nehmen – und wie sich die Schadensentwicklung während der nichtverbindlichen Phase des MASS-Codes gestaltet – wird in der gesamten Schifffahrts- und Versicherungsbranche aufmerksam beobachtet werden.
Quelle: Ship & Bunker