Malaysia nimmt zwei Schiffe wegen verdächtiger nicht autorisierter Schiff-zu-Schiff-Verbringung fest
Wichtige Erkenntnisse
- •Die MMEA setzte am Mittwoch gegen 3:20 Uhr einen in Malaysia registrierten Schlepper und einen Bagger rund 1,4 Seemeilen nordwestlich von Tanjung Buai, Johor, fest.
- •Der Schlepper hatte fünf Besatzungsmitglieder aus Malaysia und Indonesien, der Bagger 13 malaysische Besatzungsmitglieder.
- •Die Behörden entdeckten eine Ölladung, der mutmaßlich ordnungsgemäße Eigentums- und Lieferdokumente fehlten.
- •Der Wert der festgesetzten Schiffe und der Ladung beträgt rund 260 Millionen RM (64,3 Millionen US-Dollar).
- •Der Fall wird nach Malaysias Merchant Shipping Ordinance 1952 und Customs Act 1967 untersucht.

Die malaysischen Behörden haben vor Johor zwei Schiffe wegen des Verdachts einer nicht autorisierten Schiff-zu-Schiff-Verbringung (STS) festgesetzt.
Laut einem Beitrag der malaysischen Küstenwache (Malaysian Maritime Enforcement Agency, MMEA) in den sozialen Medien erhielt die Behörde Informationen über zwei Schiffe, die etwa 1,4 Seemeilen nordwestlich von Tanjung Buai nebeneinander operierten. Die Festsetzung erfolgte am Mittwoch gegen 3:20 Uhr.
Bei den festgesetzten Schiffen handelte es sich um einen in Malaysia registrierten Schlepper und einen Bagger. Der Schlepper hatte fünf Besatzungsmitglieder, darunter malaysische und indonesische Staatsangehörige, während sich auf dem Bagger 13 malaysische Besatzungsmitglieder befanden.
Im Rahmen der Operation entdeckten die Behörden eine Ölladung, der mutmaßlich ordnungsgemäße Eigentums- und Lieferdokumente fehlten. Nicht dokumentierte STS-Verbringungen dieser Art sind ein wiederkehrendes Problem in malaysischen Gewässern, wo verdeckte Ladungsüberträge mit Schmuggel und Sanktionsumgehung in Verbindung gebracht werden. Die MMEA führt regelmäßig Patrouillen und Festsetzungsoperationen im Raum Johor nahe stark befahrenen Schifffahrtsrouten durch.
Die Schiffe und ihre Ladung, mit einem Wert von rund 260 Millionen RM (64,3 Millionen US-Dollar), wurden zur weiteren Untersuchung nach Malaysias Merchant Shipping Ordinance 1952 und Customs Act 1967 festgesetzt. Nach diesen Gesetzen können Schiffe mit Verdacht auf nicht dokumentierte Ladungsüberträge bis zum Abschluss der Untersuchung beschlagnahmt werden, wobei für Verantwortliche Strafen vorgesehen sind. Weitere Details werden im Verlauf der Untersuchung erwartet.