Google setzt manuelle „Parasite-SEO“-Strafen in der EWR ab dem 30. August aus, um EU-Geldstrafe abzuwenden
Wichtige Erkenntnisse
- •Ab dem 30. August 2026 wird Google in den 30 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums keine manuellen Suchherabstufungen mehr wegen Verstößen gegen die Richtlinie zu „Site Reputation Abuse“ vornehmen.
- •Die Europäische Kommission hatte ein förmliches Untersuchungsverfahren nach dem Digital Markets Act eröffnet, nachdem festgestellt wurde, dass Google Websites seriöser Verlage mit gesponserten Inhalten herabstufte; drohten doch Geldstrafen von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes.
- •Googles Chef-Wissenschaftler für Search, Pandu Nayak, verteidigte die Anti-Parasite-SEO-Richtlinie im November 2025 öffentlich, bezeichnete das Verfahren der Kommission als fehlgeleitet und verwies auf ein deutsches Gerichtsurteil, das die Regel bestätigte.
- •Die Aussetzung der Richtlinie gilt nur innerhalb des EWR, sodass identische Sponsor-Content-Vereinbarungen innerhalb und außerhalb der Region unterschiedlich behandelt werden können.
- •Der Schritt folgt auf einen eskalierenden EU-Druck auf Google, darunter eine DMA-Strafe von 890 Millionen Euro im Juli 2026 und eine Adtech-Strafe von 2,95 Milliarden Euro im September des Vorjahres.

Google (NASDAQ: GOOG) hat angekündigt, ab dem 30. August in ganz Europa auf manuelle Suchstrafen im Rahmen seiner „Parasite-SEO“-Regeln zu verzichten – ein Schritt, mit dem ein Untersuchungsverfahren der Europäischen Kommission beigelegt werden soll, das dem Unternehmen eine Geldstrafe von fast 10 % seines weltweiten Umsatzes gedroht hatte.
Manuelle Herabstufungen enden am 30. August im gesamten EWR
Die Änderung gilt ausdrücklich für den Europäischen Wirtschaftsraum und ist definitiv. Ab dem 30. August 2026 wird Google in den 30 Ländern des EWR keine manuellen Suchherabstufungen mehr gegen Websites verhängen, die gegen seine Richtlinie zu „Site Reputation Abuse“ verstoßen. Die Änderung erstreckt sich nicht auf Länder außerhalb des EWR.
Die Richtlinie richtet sich gegen das sogenannte Parasite-SEO, also den Missbrauch des Rufs einer Website („site reputation abuse“). Bei diesem Modell zahlt ein Dritter dafür, dass seine Inhalte auf einer bekannten Website veröffentlicht werden, um von den starken Suchrankings des Hosts zu profitieren. Google stuft dies als Spam ein, da Leser – ebenso wie die Ranking-Systeme des Unternehmens – annehmen könnten, es handele sich um Inhalte des Hosts und nicht eines Mieters.
Warum Google die Site-Reputation-Regel eingeführt hat
Google hat die Richtlinie öffentlich verteidigt. Am 13. November 2025 bezeichnete Pandu Nayak, Chef-Wissenschaftler bei Google Search, das Untersuchungsverfahren der Europäischen Kommission im Firmenblog als „fehlgeleitet“. Er argumentierte, das Verfahren werde Millionen europäischer Nutzer erheblich schaden, und wies darauf hin, dass Google seine Anti-Spam-Regelung bereits im März 2024 aktualisiert hatte.
Dieses Update beruhte auf einem einzigen Grundsatz: Eine Website darf nicht durch Zahlungen oder täuschende Taktiken ihr Ranking verbessern. Nayak verwies zudem auf ein deutsches Gericht, das eine ähnliche Beschwerde abgewiesen und entschieden hatte, dass die Site-Reputation-Regel gültig und in ihrer Anwendung konsistent sei.
Seine Beispiele waren deutlich: ein Betreiber von Kreditvermittlungen oder ein Verkäufer von Abnehmpillen, der für Links und minderwertige Seiten auf einer hochgerankten Website bezahlt. Nayak argumentierte, dass schlechte Akteure, wenn solche Praktiken unadressiert blieben, Websites mit qualitativ hochwertigen Inhalten im Ranking überholen würden.
Warum die Kommission ein Untersuchungsverfahren eröffnete
Die europäischen Regulierer bewerten die Sache anders. Die Behörden wurden aufmerksam, nachdem die Marktüberwachung gezeigt hatte, dass Google Websites seriöser Nachrichtenmedien und Verlage herabstufte, sobald diese gesponserte Beiträge enthielten. Für ohnehin unter finanziellem Druck stehende Verlage ist die Sichtbarkeit in der Suche ein entscheidender Traffic-Treiber, weshalb die Herabstufungen besondere Aufmerksamkeit von Medienorganisationen in der gesamten EU erhielten.
Als Reaktion darauf eröffnete die Kommission ein förmliches Untersuchungsverfahren gegen Google nach dem Digital Markets Act. Der DMA wurde verabschiedet, um Exzesse großer Technologiekonzerne einzudämmen; Unternehmen, die dagegen verstoßen, drohen Geldstrafen von bis zu 10 % ihres weltweiten Umsatzes. Google gehört zu den großen Online-Plattformen, die unter dem DMA als „Gatekeeper“ eingestuft sind und damit strengeren Pflichten unterliegen als kleinere Wettbewerber.
Die Aussetzung manueller Herabstufungen im EWR verschafft Google Zeit, auf das Untersuchungsverfahren der Kommission zu reagieren, ohne die Richtlinie global aufzuheben. Reuters hatte zuvor berichtet über die Änderung der Richtlinie.
Teil eines breiteren EU-Drucks auf Google
Die Aussetzung im EWR erfolgt inmitten einer umfassenderen Prüfung von Google in Brüssel. Am 23. Juli 2026 verhängte die EU gegen Google eine Geldstrafe von 890 Millionen Euro, weil das Unternehmen Nutzer von Google Play und Chrome zu eigenen Diensten lenkte – die höchste Strafe in der Geschichte des DMA, weit über den 2025 gegen Meta und Apple verhängten Strafen von jeweils 200 und 500 Millionen Euro, wie von Al Jazeera berichtet.
Im September des Vorjahres hatte die EU in einem Adtech-Verfahren 2,95 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Zudem wurden zwischen 2017 und 2019 unter früheren Kartellrechtsregeln 8,2 Milliarden Euro an Strafen gegen Google verhängt.
Es bleibt abzuwarten, ob die Aussetzung der Richtlinie die Regulierer in Brüssel zufriedenstellen wird. Für Verlage und SEO-Fachleute schafft die regionale Aufspaltung zudem eine praktische Teilung: Derselbe Sponsor-Content könnte während der Aussetzung innerhalb und außerhalb des EWR unterschiedlich behandelt werden.