NachrichtenAktienFINRA verhängt gegen J.P. Morgan Securities 250.000 Dollar Strafe wegen 14-jähriger Versäumnisse bei Margin-Offenlegungen

FINRA verhängt gegen J.P. Morgan Securities 250.000 Dollar Strafe wegen 14-jähriger Versäumnisse bei Margin-Offenlegungen

Autor: LeapRate·

Wichtige Erkenntnisse

  • Die FINRA erteilte J.P. Morgan Securities einen Verweis und verhängte eine Geldstrafe von 250.000 Dollar wegen Versäumnissen bei Margin-Offenlegungen, beigelegt über ein AWC.
  • Eine technologische Änderung aus dem Jahr 2010 führte dazu, dass erforderliche Angaben zu Margin-Krediten in 56.254 Abrechnungen mit 4.463 Kundenkonten zwischen Oktober 2010 und Februar 2024 fehlten.
  • Die FINRA stellte fest, dass JPMS rund 14 Jahre lang kein angemessenes Aufsichtssystem und keine ausreichenden schriftlichen Verfahren zur Einhaltung von Rule 10b-16(a)(2) des Securities Exchange Act hatte, bis im September 2024 Korrekturmaßnahmen folgten.
  • Die Angelegenheit ging auf die freiwillige Selbstmeldung von JPMS gemäß FINRA Rule 4530 im März 2024 zurück, die die FINRA als mildernden Faktor wertete.
  • JPMS verglich ohne Einzugeständnis oder Bestreitung der Feststellungen; der Dollbetrag des berechneten Margin-Zinses wurde im gesamten Zeitraum durchgängig offengelegt.
FINRA verhängt gegen J.P. Morgan Securities 250.000 Dollar Strafe wegen 14-jähriger Versäumnisse bei Margin-Offenlegungen

J.P. Morgan Securities LLC (JPMS) hat einen Verweis und eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Dollar von der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) akzeptiert, nachdem das Unternehmen langjährige Versäumnisse bei der Offenlegung seiner Margin-Konten eingeräumt hatte. Dies geht aus einem von der Aufsichtsbehörde veröffentlichten Letter of Acceptance, Waiver, and Consent (AWC) hervor. Solche AWC-Schreiben sind das Standardverfahren der FINRA zur Beilegung von Disziplinarverfahren und ermöglichen es Unternehmen, Fälle ohne formale Anhörung beizulegen.

Laut dem AWC führte eine im Oktober 2010 implementierte technologische Änderung dazu, dass bestimmte Angaben zu Margin-Krediten versehentlich aus Abrechnungen weggelassen wurden, die an Kunden mit Margin-Debit­saldo übersandt wurden. Zu den fehlenden Angaben zählten der erhobene Jahreszinssatz, der Kontostand am Ende des Zinszeitraums sowie – sofern zutreffend – die durchschnittlichen Debit­salden je Zinssatz. All diese Angaben sind gemäß Rule 10b-16(a)(2) des Securities Exchange Act von 1934 vorgeschrieben, der regelt, welche Informationen Broker Kunden bereitstellen müssen, die auf Margin leihen. Diese Anforderungen bestehen, weil Margin-Kunden Zinskosten tragen, die Verluste verstärken können; die von der SEC vorgeschriebenen Abrechnungen sollen es Kunden ermöglichen, die berechneten Sätze und Salden zu überprüfen.

Die FINRA stellte fest, dass JPMS zwischen Oktober 2010 und Februar 2024 die erforderlichen Angaben in 56.254 Abrechnungen mit Bezug auf 4.463 Kundenkonten nicht auswies. Bemerkenswert ist, dass der Dollbetrag des berechneten Margin-Zinses in diesen Abrechnungen durchgängig offengelegt wurde.

Die Aufsichtsbehörde kam außerdem zu dem Ergebnis, dass JPMS rund 14 Jahre lang über kein angemessenes Aufsichtssystem und keine ausreichenden schriftlichen Verfahren zur Einhaltung der Vorschrift verfügte. Dieser Aufsichtsmangel bestand fort, bis das Unternehmen im September 2024 Korrekturmaßnahmen einführte. Die Regeln der FINRA verlangen von Mitgliedsunternehmen, Aufsichtssysteme zu unterhalten, die angemessen auf die Einhaltung der Wertpapiergesetze ausgerichtet sind; Versäumnisse dieser Dauer werden in Disziplinarverfahren in der Regel als erschwerend bewertet, selbst wenn der zugrunde liegende Verstoß unbeabsichtigt war.

Der Fall ging auf eine Selbstmeldung von JPMS an die FINRA im März 2024 zurück, die gemäß FINRA Rule 4530 eingereicht wurde, welche Unternehmen zur Meldung regulatorischer und bestimmter sonstiger Ereignisse verpflichtet. Die FINRA führte die freiwillige Meldung sowie die zeitnahen Behebungsmaßnahmen des Unternehmens als mildernde Faktoren bei der Festlegung der Sanktionen an.

JPMS verglich die Angelegenheit, ohne die Feststellungen der FINRA einzugestehen oder zu bestreiten, und stimmte im Rahmen des üblichen AWC-Verfahrens dem Verweis und der Geldstrafe zu.

Quelle: LeapRate