Philippinische Steuerbehörde BIR klärt Regeln für Erstattung und Gutschrift von Überzahlungen
Wichtige Erkenntnisse
- •Nach RMC No. 102-2026 müssen Anträge auf Gutschrift oder Erstattung überschüssiger oder nicht genutzter anrechenbarer Quellensteuern auf Einkünfte beim Revenue District Office, bei der Large Taxpayers Audit Division oder bei der Large Taxpayers Division gestellt werden, die für den Steuerpflichtigen zuständig ist.
- •Die BIR stellte klar, dass Steuerpflichtige, die ihre Geschäftstätigkeit dauerhaft einstellen, weiterhin eine Erstattung überzähliger Einkommensteuern beantragen können, auch wenn sie sich zuvor für einen Vortrag der Beträge entschieden hatten.
- •Fortgeführte Unternehmen müssen Anträge auf Steuergutschrift oder Erstattung überzähliger Einkommensteuer innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Einreichung der Erklärung stellen; die bearbeitende Stelle muss bei auflösenden oder ihre Tätigkeit einstellenden Steuerpflichtigen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren entscheiden und die Gutschrift oder Erstattung ausstellen.
- •Nach RMC No. 103-2026 müssen Anträge betreffend Kapitalertragsteuer aus Verkäufen von Grundstücken als Kapitalvermögen samt der entsprechenden Dokumentenstempelsteuer beim für den Immobilienstandort zuständigen RDO gestellt werden, während übrige Anträge der Stelle folgen, die das Steuerkonto des Steuerpflichtigen führt.
- •Die BIR hat ihr Offline-eBIRForms-Paket für das One-Time Abatement Program aktualisiert; qualifizierte Kleinststeuerzahler mit erfassten gesamten Grundsteuerverbindlichkeiten von höchstens P80.000 pro Steuerjahr können ihre erfassten Verbindlichkeiten durch Zahlung einer Gebühr von P5.000 pro Steuerjahr vor der Frist am 31. Dezember 2026 begleichen.

Das Bureau of Internal Revenue (BIR) hat unter dem Revenue Memorandum Circular (RMC) No. 102-2026 detaillierte Verfahren für Steuerpflichtige festgelegt, die Gutschriften oder Erstattungen von Überzahlungen beantragen, die durch fehlerhafte oder rechtswidrige Erhebungen entstanden sind. Die Regelung ist für Unternehmen relevant, da sie vorschreibt, wo ein Antrag zu stellen ist, welche Fristen gelten und welche Unterlagen die Behörde verlangt, bevor ein Antrag bearbeitet wird.
Gemäß dem Rundschreiben müssen Steuerpflichtige, die eine Gutschrift oder Erstattung überschüssiger oder nicht genutzter anrechenbarer Quellensteuern auf Einkünfte beantragen, einen Antrag bei ihrem zuständigen Revenue District Office (RDO), bei der Large Taxpayers Division oder bei der Large Taxpayers Division stellen.
Das Rundschreiben bestätigt zudem, dass Steuerpflichtige, die ihre Geschäftstätigkeit dauerhaft einstellen, weiterhin eine Erstattung beantragen können, auch wenn sie sich zuvor entschieden hatten, ihre überzähligen Einkommensteuern vorzutragen — eine Klärung, die für Unternehmen im Abbau ihrer Geschäftstätigkeit von Bedeutung ist.
Für fortgeführte Unternehmen, die eine Steuergutschrift oder Erstattung der in ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung ausgewiesenen überzähligen Einkommensteuer beantragen, muss der Antrag innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Einreichung der Erstellung gestellt werden. Bei Steuerpflichtigen in Auflösung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit muss die bearbeitende Stelle über den Antrag entscheiden und die Steuergutschrift oder Erstattung innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ausstellen — damit bestehen definierte Fristen sowohl für die Antragstellung als auch für die Bearbeitung durch die Behörde.
Nur Anträge mit vollständigen Unterlagen werden von der zuständigen Stelle entgegengenommen und bearbeitet; eine vollständige Akte ist somit Voraussetzung dafür, dass ein Antrag überhaupt weiterverfolgt wird.
In einer damit zusammenhängenden Veröffentlichung änderte das RMC No. -2026 die Antragsverfahren für Forderungen zu Steuern, die fehlerhaft oder rechtswidrig entgegengenommen oder erhoben wurden, sowie zu ohne Ermächtigung festgesetzten Strafen.
Anträge auf Steuergutschrift oder Erstattung betreffend Kapitalertragsteuer aus dem Verkauf von Grundstücken, die als Kapitalvermögen eingestuft sind, sowie die entsprechende Dokumentenstempelsteuer sind beim RDO zu stellen, das für den Standort der Immobilie zuständig ist. Alle übrigen vom Rundschreiben erfassten Anträge sind beim RDO, bei der Large Taxpayers Audit Division oder bei der Large Taxpayers Division zu stellen, die für den Steuerpflichtigen zuständig ist — der zuständige Ort verteilt sich damit zwischen der Stelle, die die Immobilie betreut, und der Stelle, die das Steuerkonto des Steuerpflichtigen führt.
Beide Rundschreiben traten sofort in Kraft; Anträge, die ab sofort gestellt werden, müssen daher den neu festgelegten Zuständigkeiten und Fristen folgen.
Separat davon gab die BIR bekannt, dass sie ihr Offline-Formularpaket für Kleinststeuerzahler aktualisiert hat, die vom Einmal-Erlassprogramm Gebrauch machen möchten.
„Wir ermutigen qualifizierte Kleinststeuerzahler, das One-Time Abatement Program für Kleinststeuerzahler vor der Frist am 31. Dezember 2026 zu nutzen“, erklärte Commissioner Charlito Martin R. Mendoza am Donnerstag in einer Erklärung. „Mit dem aktualisierten eBIRForms-Paket erleichtern und vereinfachen wir das Verfahren, damit Steuerpflichtige ihre erfassten Verpflichtungen begleichen und zur regulären Steuerkonformität zurückkehren können“, fügte er hinzu.
Qualifizierte Kleinststeuerzahler mit erfassten gesamten Grundsteuer-verbindlichkeiten von höchstens P80.000 pro Steuerjahr können den Erlass in Anspruch nehmen, indem sie eine Gebühr von P5.000 pro Steuerjahr zahlen — ein fester Kostenbetrag und eine feste Frist, die gemeinsam den Zeitrahmen abstecken, innerhalb dessen berechtigte Unternehmen ihre erfassten Verbindlichkeiten regulieren und zur regulären Steuerkonformität zurückkehren können.
— Justine Irish D. Tabile, BusinessWorld
Quelle: BusinessWorld