NachrichtenAktienSubhash Chandras Bürgschaftshaftung über 22.000 Crore Rupee besteht weiterhin, sagt Ashvin Parekh

Subhash Chandras Bürgschaftshaftung über 22.000 Crore Rupee besteht weiterhin, sagt Ashvin Parekh

Autor: CNBC-TV18 Markets·

Wichtige Erkenntnisse

  • Insolvenzexperten halten daran fest, dass die Forderung aus der persönlichen Bürgschaft über ₹22.000 Crore gegen Zee-Gründer Subhash Chandra trotz seiner Erläuterung weiterhin besteht.
  • Ashvin Parekh warnte, dass der Ausgang des Falles ein Präzedenzfall für andere indische Promotoren mit persönlichen Bürgschaften sein könnte, etwa die Wadhawans und Anil Ambani.
  • Anoop Rawat identifizierte Lücken bei der Zulassung der Forderungen durch das National Company Law Tribunal und stellte damit den Zulassungsprozess infrage.
  • Nach indischem Insolvenzrecht erlischt die Haftung des persönlichen Bürgen nicht durch die Resolution des Unternehmensschuldners.
  • Eine Regierungsverordnung aus dem Jahr 2019 bezog persönliche Bürgen in den Geltungsbereich des Insolvency and Bankruptcy Code ein.
Subhash Chandras Bürgschaftshaftung über 22.000 Crore Rupee besteht weiterhin, sagt Ashvin Parekh

Subhash Chandra, Gründer von Zee, hat argumentiert, dass die Gläubiger die Haftung aus seinen persönlichen Bürgschaften überhöht darstellen. Insolvenzexposten halten jedoch daran fest, dass die Bürgschaftsforderung über ₹22.000 Crore gegen ihn weiterhin besteht.

Ashvin Parekh, ein Insolvenzverwalter, erklärte, dass die Bürgschaftshaftung trotz Chandras neuer Erläuterung des Sachverhalts besteht. Er warnte zudem, dass der Ausgang des Falles ein Präzedenzfall für andere indische Promotoren werden könnte, die persönliche Bürgschaften für Unternehmensschulden übernommen haben – darunter die Wadhawans der früheren HDIL-Gruppe und Anil Ambani.

Anoop Rawat, ein weiterer in der Diskussion zitierter Experte, wies auf Lücken bei der Zulassung der Forderungen durch das National Company Law Tribunal (NCLT) hin und stellte damit den Zulassungsprozess selbst infrage.

Die zentrale Frage bleibt, ob Chandras Erläuterung tatsächlich etwas daran ändert, was die Gläubiger zurückfordern können.

Hintergrund

Subhash Chandra ist der Gründer von Zee Entertainment Enterprises und der Promoter der Essel Group. Er hatte persönliche und Unternehmensbürgschaften für Kredite von Gesellschaften der Essel Group übernommen – eine Praxis, die indische Promotoren häufig nutzen, um Bankfinanzierungen zu erhalten. Nach Zahlungsausfällen und den anschließenden Insolvenzverfahren gegen Gesellschaften der Gruppe haben die Gläubiger Forderungen gegen die Bürgen geltend gemacht, darunter gegen Chandra.

Nach indischem Insolvenzrecht können persönliche Bürgen von Unternehmensschuldnern im Rahmen eines separaten Insolvenzverfahrens vor dem NCLT verfolgt werden – ein Mechanismus, der durch eine Regierungsverordnung aus dem Jahr 2019 gestärkt wurde, welche persönliche Bürgen in den Geltungsbereich des Insolvency and Bankruptcy Code einbezog. Bemerkenswert ist, dass die Haftung des Bürgen durch die Resolution des Unternehmensschuldners nicht erlischt: Eine erfolgreiche Unternehmenssanierung entbindet den Promoter also nicht automatisch von seinen Bürgschaftsverpflichtungen – ein zentraler Punkt des aktuellen Streits. Prominente Fälle im Zusammenhang mit den Wadhawans, Anil Ambani und den Promotern von Bhushan Steel haben die Durchsetzung persönlicher Bürgschaften ebenfalls auf die Probe gestellt, wodurch der vorliegende Streit ein genau beobachteter Präzedenzfall für die Verantwortlichkeit von Promotoren und für die künftige Bewertung und Verfolgung solcher Bürgschaften durch Banken ist.

Der Originalbericht ist auf CNBC-TV18 verfügbar.