Südkoreanische Polizei soll Fälle mit Angehörigen von Polizeibeamten an andere Dienststellen übertragen
Wichtige Erkenntnisse
- •Eine vom Kabinett Südkoreas genehmigte Änderung des Strafprozessgesetzes wird ab dem 2. Oktober die Befugnis der Staatsanwälte zur direkten Ermittlung aufheben und die gesamte Ermittlungsgewalt bei der Polizei bündeln.
- •Die Polizeibehörde plant, bis Anfang September eine Richtlinie einzuführen, nach der Fälle mit Beteiligung von Familienangehörigen von Beamten von Dienststellen bearbeitet werden müssen, an denen der jeweilige Beamte nicht tätig ist.
- •Zu den weiteren geprüften Reformmaßnahmen gehören die Einrichtung einer eigenen internen Prüfeinheit, die Erhöhung der Zahl der Ermittlungsbeamten und die Reduzierung des Personals zur Überwachung illegaler Proteste.
- •Die Überarbeitung stellt den Höhepunkt einer jahrelangen Debatte über die Ermittlungsbefugnisse zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft im Strafjustizsystem Südkoreas dar.
- •Es sind öffentliche Bedenken aufgekommen, dass die Konzentration der Ermittlungsgewalt ausschließlich bei der Polizei ohne staatsanwaltliche Aufsicht die Qualität und Unparteilichkeit strafrechtlicher Ermittlungen beeinträchtigen könnte.

Südkoreanische Polizei soll Fälle mit Angehörigen von Polizeibeamten an andere Dienststellen übertragen
Veröffentlicht am 7. August 2026, 18:43 Uhr KST
Die Polizeibehörde Südkoreas erörterte am Freitag eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Fairness von strafrechtlichen Ermittlungen, darunter einen Plan, Fälle mit Beteiligung von Familienangehörigen von Polizeibeamten an Dienststellen zu übertragen, an denen der jeweilige Beamte nicht tätig ist.
Der Vorschlag ist Teil umfassenderer Vorbereitungen auf eine richtungsweisende Änderung des Strafprozessgesetzes, die vom Kabinett zur Verkündung freigegeben wurde. Die Änderung entzieht den Staatsanwälten die Befugnis zur direkten Ermittlung – einschließlich ergänzender Ermittlungen – und bündelt die gesamte Ermittlungsgewalt ausschließlich bei der Polizei. Das geänderte Gesetz soll am 2. Oktober in Kraft treten.
Die Überarbeitung stellt den Höhepunkt einer jahrelangen Debatte in Südkorea über die Aufteilung der Ermittlungsbefugnisse zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft dar – ein strukturelles Merkmal des Strafjustizsystems des Landes, das nach Ansicht von Befürwortern von Reformen überfällig war. Frühere Anpassungsrunden hatten die Autonomie der Polizei schrittweise erweitert, doch die bevorstehende Änderung geht weiter, indem sie die langjährige Rolle der Staatsanwälte bei der Leitung strafrechtlicher Ermittlungen vollständig beendet.
Die vorgesehene Richtlinie zur Übertragung von Familienangehörigen-Fällen, die die Polizei bis Anfang September einführen will, gehörte zu mehreren Reformmaßnahmen, die während einer Sitzung am Hauptsitz der nationalen Polizeibehörde im Seodaemun-Bezirk von Seoul diskutiert wurden. Die Sitzung konzentrierte sich darauf, sicherzustellen, dass die Polizei auf den bevorstehenden Wechsel der Ermittlungsbefugnisse vorbereitet ist.
Zu den weiteren geprüften Maßnahmen gehören die Einrichtung einer eigenen internen Prüfeinheit zur Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, die Aufstockung der Gesamtzahl der Ermittlungsbeamten und die Reduzierung des Personals, das derzeit zur Überwachung illegaler Proteste abgestellt ist.
Die Änderung des Strafprozessgesetzes hat öffentliche Bedenken ausgelöst, dass die Konzentration der Ermittlungsgewalt ausschließlich in den Händen der Polizei – ohne die bisherige Ebene der staatsanwaltlichen Aufsicht – die allgemeine Qualität und Unparteilichkeit strafrechtlicher Ermittlungen in Südkorea beeinträchtigen könnte. Wie effektiv die neuen internen Kontrollmechanismen der Polizei, wie etwa die Übertragungsregel für Familienangehörige und die Prüfeinheit, in der Praxis funktionieren, wird voraussichtlich nach Inkrafttreten des geänderten Gesetzes genau beobachtet.