NachrichtenKryptoPostFinance schafft die zwölfwöchige Sperrfrist bei Ethereum-Staking ab und stellt auf flexible Bedingungen um

PostFinance schafft die zwölfwöchige Sperrfrist bei Ethereum-Staking ab und stellt auf flexible Bedingungen um

Autor: Crypto Valley Journal·

Wichtige Erkenntnisse

  • PostFinance schafft Mitte August 2026 die zwölfwöchige Sperrfrist für Ethereum-Staking ab und erlaubt Kundinnen und Kunden, das Unstaking selbst auszulösen; die Bank führt gebündelte Orders in zwei festen Zeitfenstern pro Woche aus.
  • Staking-Erträge werden künftig automatisch der bestehenden Staking-Position gutgeschrieben statt wöchentlich separat ausbezahlt, was einen Zinseszinseffekt erzeugt, aber den regelmässigen Zahlungsstrom an das Referenzkonto beendet.
  • Das Produkt erfordert mindestens 0.1 ETH; PostFinance behält 20% der erhaltenen Rewards oder mindestens USD 1 ein und belastet diesen Betrag quartalsweise dem Referenzkonto.
  • Am 17. August 2026 standen 2.23 million ETH in der Ethereum-Entry-Queue, was rund 39 Tagen Wartezeit entsprach; damit bleiben die praktischen Vorteile der Flexibilität begrenzt, wenn die Chain selbst der Engpass ist.
  • PostFinance, das rund 2.5 million Kunden bedient und im Februar 2024 als erste systemrelevante Schweizer Bank Krypto-Dienstleistungen lancierte, plant die Ausweitung des Stakings auf weitere Proof-of-Stake-Netzwerke mit Details für 2027.
PostFinance schafft die zwölfwöchige Sperrfrist bei Ethereum-Staking ab und stellt auf flexible Bedingungen um

PostFinance stellt sein Ethereum-Staking-Produkt Mitte August 2026 auf flexible Bedingungen um und schafft die zwölfwöchige Sperrfrist ab. Kundinnen und Kunden lösen das Unstaking künftig selbst aus, und die Bank führt die daraus entstehenden Orders zweimal pro Woche aus.

PostFinance ist die Retailbank der Schweizer Post und betreut rund 2.5 million Kunden. Beim Staking binden Anleger ihre ETH-Bestände, um das Netzwerk abzusichern, und erhalten dafür Erträge, ohne selbst Validator-Infrastruktur zu betreiben. Das Institut eröffnete sein Krypto-Geschäft im Februar 2024 als erste systemrelevante Schweizer Bank. Seitdem übernimmt Sygnum Bank die Verwahrung. Ethereum-Staking folgte im Januar 2025, ursprünglich mit einer festen Laufzeit von zwölf Wochen und wöchentlicher Auszahlung der Erträge. Netzwerkweit befinden sich rund 42.3 million ETH im Staking, das entspricht 34.7% des zirkulierenden Angebots. Gleichzeitig liegt die Basisrendite inzwischen nur noch bei etwa 2.7%.

Staking ohne feste Sperrfrist

Bisher sperrte PostFinance gestaktes ETH für zwölf Wochen. Diese Sperrfrist entfällt ersatzlos. Kundinnen und Kunden entscheiden selbst, wann sie ihre Position schließen. Ein Unstaking-Order hängt damit nicht mehr an einem Kalendertag. Die Bank bündelt Staking- und Unstaking-Orders jedoch und führt sie in zwei Zeitfenstern pro Woche aus. Zwischen Entscheidung und Ausführung können daher mehrere Tage liegen. Die frühere zwölfwöchige Sperrfrist stammte übrigens aus dem Produktdesign der Bank und nicht aus dem Ethereum-Protokoll.

Die zweite Änderung betrifft die Erträge. Staking-Rewards flossen bislang wöchentlich separat auf das Konto. Künftig schreibt der Anbieter sie automatisch der bestehenden Staking-Position gut, wodurch ein Zinseszinseffekt entsteht. Ein separater Auszahlungsschritt entfällt damit. Bei länger gehaltenen Positionen erhöht die Wiederanlage die kumulative Rendite. Anleger müssen die gutgeschriebenen Erträge nicht mehr manuell erneut staken. Gleichzeitig entfällt für Nutzer der regelmäßige Zahlungsstrom. Dieses Geld landete bislang ohne eigenes Zutun auf dem Referenzkonto.

Alexander Thoma, Head of Digital Assets bei PostFinance, führt die Umstellung auf die Erwartungen der Kundschaft zurück.

"Mit dieser Entwicklung reagiert PostFinance auf die steigenden Erwartungen von Krypto-Investoren an mehr Flexibilität und eine User Experience, die den Standards des Ethereum-Ökosystems folgt." - Dr. Alexander Thoma, Head of Digital Assets, PostFinance

Die Mitteilung nennt keine Konditionen. Laut der Produktseite der Bank beträgt der Mindestbetrag 0.1 ETH. Zudem behält das Institut 20% der dort erzielten Rewards ein, mindestens USD 1. Dieser Betrag wird der Referenzkontonummer quartalsweise belastet.

Die Ethereum-Queue zeigt die Grenzen der Flexibilität

Ethereum erlaubt technische Abhebungen aus dem Staking seit dem Shapella-Upgrade vom April 2023. Zuvor konnten Einleger ihr hinterlegtes ETH gar nicht abziehen. Seitdem ist ein Ausstieg möglich, aber nicht sofort. Eine vertraglich festgelegte Sperrfrist existiert im Protokoll nicht. Stattdessen steuern variable Queues den Ein- und Austritt von Validatoren, deren Länge sich nach der Nachfrage im Netzwerk richtet. Das neue Modell von PostFinance nähert sich dieser Protokollrealität damit an. Es bleibt dennoch gebündelt, denn zwei feste Zeitfenster pro Woche sind keine Echtzeit-Ausführung.

Die aktuelle Auslastung zeigt, wie weit gewünschter Termin und tatsächliche Wartezeit auseinanderliegen können. Am 17. August 2026 standen 2.23 million ETH in der Entry-Queue. Das entsprach rund 39 Tagen Wartezeit. Die Exit-Queue war im selben Moment mit zwei Validatoren und 64 ETH praktisch leer. Wer einsteigt, wartet derzeit deutlich länger als jemand, der aussteigt. Für Bankkundinnen und -kunden kommt zur Netzwerk-Wartezeit noch das interne Ausführungsfenster der Bank hinzu. Ein Zeitfenster auf Bankseite hilft daher wenig, wenn die Chain selbst der Engpass ist.

Diese Nachfrage hat ihren Preis. Die Basisrendite auf Konsensebene ist 2026 auf rund 2.66 bis 2.78% gefallen. Hinzu kommen schwankende MEV-Erträge; sie sind nicht garantiert. Je mehr ETH gestakt sind, desto breiter verteilt das Netzwerk seine Emission auf die Validatoren. Eine Staking-Quote von 34.7% ist deshalb selbst Teil der Erklärung. Für Bankkundinnen und -kunden schmälert die prozentuale Gebühr die Nettorendite zusätzlich. Flexibilität allein löst dieses Problem nicht.

Der FINMA-Rahmen für Bank-Staking

Die FINMA hat den regulatorischen Rahmen für Bank-Staking im Dezember 2023 festgelegt. Ihre Aufsichtsmitteilung 08/2023 nennt Bedingungen für die Verwahrung gestaketer Krypto-Assets. Erfüllt ein beaufsichtigter Verwahrer diese Kriterien, gelten die Vermögenswerte im Konkurs als Depotwerte. Das Banking Act regelt diesen Status in Art. 16 no. 1bis. Der Liquidator sondert sie dann aus, statt sie als Einlage auf der Bilanz zu behandeln. Ohne diese Voraussetzungen bleibt jedoch offen, ob die gestakten Bestände im Konkurs Schutz geniessen. Die Aufsicht selbst bezeichnet die Aussonderbarkeit als ungeklärt, solange Gesetzgebung oder Rechtsprechung die Frage nicht geklärt haben. Für Kundinnen und Kunden bleibt damit ein Restrisiko bestehen, das sich nicht abschliessend beziffern lässt.

Kritik aus der Branche war der Mitteilung vorausgegangen. Die Swiss Blockchain Federation und die Crypto Valley Association hatten vor einer pauschalen Bankenlizenzpflicht für Staking-Anbieter gewarnt. Die FINMA entschied sich letztlich für namentlich definierte Kriterien statt einer generellen Bewilligungspflicht. Die Mitteilung erschien am 20. Dezember 2023 und ebnete damit den Weg für regulierte Schweizer Anbieter.

PostFinance nutzte diese Öffnung als erste Institution dieser Grösse. Im Februar 2024 startete die Bank Handel und Verwahrung von Kryptowährungen; die Verwahrung erfolgt weiterhin vollständig in der Schweiz. Die Schweizerische Nationalbank führt PostFinance zusammen mit der Raiffeisen Gruppe und der Zürcher Kantonalbank als inländisch systemrelevant auf. Im Juli 2024 ergänzte die Bank die ursprünglichen elf um fünf weitere Kryptowährungen. Ethereum-Staking folgte später, im Januar 2025. Heute umfasst das Angebot Bitcoin und 21 weitere Coins.

Ausbau des Staking auf weitere Netzwerke angekündigt

Bei Ethereum soll es nicht bleiben. Der Anbieter will Staking schrittweise auf weitere Proof-of-Stake-Netzwerke ausweiten. Die Bank hat Details für 2027 angekündigt, nennt bisher jedoch weder konkrete Netzwerke noch Termine. Vorläufig bleibt die Ankündigung eine Richtungsangabe. Ein breiteres Angebot würde die Abhängigkeit von der Ethereum-Rendite verringern, zumal deren Basis zuletzt gesunken ist.

Im Schweizer Markt ist das Institut längst nicht allein. Bis Mitte 2026 bieten praktisch alle grösseren Kantonalbanken ebenfalls Krypto-Dienstleistungen an. Dazu gehören die Zürcher, Luzerner und Zuger Kantonalbank. Hinzu kommen die Krypto-Spezialbanken Sygnum und AMINA, früher SEBA. Mit rund 2.5 million Kunden erreicht PostFinance jedoch ein Publikum, das von Spezialbanken nicht bedient wird. Ein Staking-Produkt ohne feste Sperrfrist senkt für diese Gruppe die Einstiegshürde.