NSE schließt 1.491-Crore-Rupee-Vergleich mit SEBI im Co-Location-Fall ab und beseitigt wichtiges Hindernis vor dem Börsengang
Wichtige Erkenntnisse
- •Die NSE hat die verbleibenden 714,74 Crore Rupien an die SEBI gezahlt und damit den vollständigen Vergleich in Höhe von 1.491,21 Crore Rupien in den Co-Location- und Dark-Fibre-Fällen abgeschlossen.
- •Die Co-Location-Untersuchung ging auf eine Whistleblower-Beschwerde aus dem Jahr 2015 zurück, in der behauptet wurde, bestimmte Broker hätten durch unmittelbare Servernähe und unbefugte Dark-Fibre-Verbindungen unlautere Geschwindigkeitsvorteile erlangt.
- •Der Vergleich wurde im Rahmen der Consent-Order-Regelung der SEBI abgeschlossen, die es Unternehmen ermöglicht, Durchsetzungsverfahren ohne Anerkennung oder Leugnung von Schuld beizulegen.
- •Der geplante Börsengang der NSE in Höhe von 30.000 Crore Rupien wurde teilweise aufgrund ungelöster regulatorischer Bedenken aus der Co-Location-Untersuchung um mehrere Jahre verschoben.
- •Trotz des Vergleichs benötigt die NSE eine erneute SEBI-Genehmigung für ihren Entwurf des roten Prospekts, der während der langen Verzögerung abgelaufen ist, bevor sie den Börsengang durchführen kann.

Die National Stock Exchange of India (NSE) hat die verbleibenden 714,74 Crore Rupien an die Securities and Exchange Board of India (SEBI) gezahlt und damit den vollständigen Vergleich in Höhe von 1.491,21 Crore Rupien in den seit langem anhängigen Co-Location- und Dark-Fibre-Fällen abgeschlossen. Die Zahlung folgt auf eine grundsätzliche Zustimmung der Marktaufsichtsbehörde und beseitigt ein wesentliches regulatorisches Hindernis, während sich die Börse ihrem geplanten Börsengang in Höhe von 30.000 Crore Rupien nähert.
Hintergrund des Co-Location-Falls
Der Co-Location-Fall geht auf Vorwürfe zurück, wonach bestimmte Broker unlauteren bevorzugten Zugang zum Handelssystem der NSE erlangt hätten, indem sie ihre Server in unmittelbarer physischer Nähe zu den Servern der Börse anschlossen. Dadurch konnten sie Marktdaten Bruchteile einer Sekunde vor anderen Teilnehmern empfangen. Beim elektronischen Handel mit extrem geringer Latenz können selbst Mikrosekunden Vorteil kommerziell bedeutend sein. Die Angelegenheit wurde erstmals durch eine Whistleblower-Beschwerde aus dem Jahr 2015 zur Kenntnis der SEBI gebracht.
Eine damit verbundene Untersuchung befasste sich mit der Nutzung sogenannter „Dark-Fibre"-Verbindungen – private Netzwerkverbindungen, die angeblich unbefugten Niedriglatenz-Zugang zu den Systemen der Börse boten und einigen Händlern einen unfairen Geschwindigkeitsvorteil verschafften.
Die SEBI hatte zuvor angeordnet, dass die NSE in dieser Angelegenheit über 600 Crore Rupien sowie Zinsen zurückzahlt. Der Vergleichsmechanismus im Rahmen der Consent-Order-Regelung der SEBI ermöglicht es Unternehmen, anhängige Durchsetzungsverfahren ohne Anerkennung oder Leugnung von Schuld beizulegen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Dieser Rahmen wird in der indischen Wertpapieraufsicht vielfach genutzt, um langwierige Fälle ohne langfristige Gerichtsverfahren abzuschließen.
Die Co-Location-Untersuchung führte auch zu regulatorischen Maßnahmen gegen ehemalige Führungskräfte der NSE, was die Governance-Überprüfung unterstreicht, die die Börse neben den finanziellen Strafen begleitet hat.
Weg zum Börsengang
Der Vergleich ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum lange erwarteten Börsengang der NSE, der teilweise aufgrund der ungelösten regulatorischen Verfahren um mehrere Jahre verschoben wurde. Der Börsengang in Höhe von 30.000 Crore Rupien würde, falls er zustande kommt, zu den größten öffentlichen Emissionen in der Geschichte der indischen Kapitalmärkte gehören.
Die NSE ist Indiens größte Börse nach Handelsvolumen und weithin als eine der größten Derivatebörsen der Welt anerkannt. Die Börse hatte 2016 ihren Entwurf des roten Prospekts bei der SEBI eingereicht, jedoch verzögerten regulatorische Bedenken aus der Co-Location-Untersuchung den Börsengangsprozess.
Der Vergleich beseitigt zwar eine wesentliche Belastung, doch die NSE benötigt weiterhin eine erneute SEBI-Genehmigung für ihren Entwurf des Verkaufsprospekts, der während der jahrelangen Verzögerung abgelaufen ist, bevor sie mit dem Angebot fortfahren kann.
Quelle: Economic Times Markets