Südkorea: Krypto-Konten bei bankrottten ausländischen Börsen müssen weiterhin gemeldet werden
Wichtige Erkenntnisse
- •Südkoreanische Einwohner müssen Konten bei ausländischen Kryptobörsen melden, selbst wenn die Plattform ein Insolvenzverfahren durchläuft.
- •Die Meldepflicht richtet sich nach dem gemeldeten Kontostand, nicht danach, ob die Börse Auszahlungen verarbeiten kann.
- •Eine Meldung ist erforderlich, wenn die kombinierten Guthaben ausländischer Konten an mindestens einem Tag im Jahr den geltenden Schwellenwert überschreiten.
- •Der Zusammenbruch von Börsen wie FTX im Jahr 2022 ließ viele südkoreanische Anleger mit eingefrorenen Vermögenswerten während langwieriger Insolvenzverfahren zurück.
- •Anleger sollten Kontoauszüge, Insolvenzmitteilungen und Transaktionsaufzeichnungen als Nachweis für gemeldete Kontostände aufbewahren.

Die südkoreanische Steuerbehörde hat klargestellt, dass Einwohner möglicherweise weiterhin verpflichtet sind, Konten bei ausländischen Kryptobörsen zu melden – selbst nachdem diese Plattformen ein Insolvenzverfahren eingeleitet haben.
Die National Tax Service erklärte, dass ausländische Konten mit virtuellen Vermögenswerten weiterhin den Regeln des Landes zur Meldung ausländischer Finanzkonten unterliegen. Die Pflicht gilt auch dann, wenn eine Börse den Betrieb eingestellt hat und Kunden nicht mehr frei auf ihre Vermögenswerte zugreifen können.
Die Klarstellung bedeutet eine weitere Compliance-Belastung für südkoreanische Kryptoanleger, deren Gelder noch auf gescheiterten ausländischen Plattformen gebunden sind. Die Frage hat in den letzten Jahren an praktischer Bedeutung gewonnen, da eine Reihe prominenter Börsenzusammenbrüche – allen voran FTX im Jahr 2022 – Kunden weltweit, auch in Südkorea, während langwieriger Insolvenzverfahren mit eingefrorenen Vermögenswerten zurückließ.
Meldepflichten umfassen Krypto-Vermögenswerte
Südkorea verlangt von Einwohnern die Meldung ausländischer Finanzkonten, wenn deren kombinierte Guthaben an mindestens einem Tag im Jahr den geltenden Schwellenwert überschreiten. Diese Regeln schließen ausdrücklich Konten ein, die für den Handel mit Kryptowährungen genutzt werden.
Nach Auffassung der Steuerbehörde entfernt die Insolvenz einer Börse das Konto nicht automatisch aus dem Melderahmen.
Für Anleger kann die Lage kompliziert werden, wenn sie ihre Vermögenswerte nicht abheben oder überweisen können. Die Meldepflicht richtet sich jedoch auf das ausländische Konto und dessen gemeldeten Kontostand, nicht darauf, ob die Börse derzeit Auszahlungen verarbeiten kann.
Südkorea hat die Aufsicht über ausländische Kryptowährungsaktivitäten weiter verschärft. Laut der National Tax Service machten Kryptowährungsbestände einen erheblichen Teil der über das System zur Meldung ausländischer Finanzkonten gemeldeten Vermögenswerte aus.
Der Compliance-Druck wächst
Die Klarstellung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Südkorea die Überwachung digitaler Vermögenswerte und grenzüberschreitender Transaktionen ausweitet. Jüngste regulatorische Änderungen haben zudem die Anforderungen an die Kundenidentifikation und die Geldwäscheprävention für Unternehmen mit virtuellen Vermögenswerten gestärkt; nach dem Gesetz über die Meldung und Nutzung bestimmter Finanztransaktionsinformationen wurden Krypto-Dienstleister in den geldwäschepräventiven Rahmen des Landes einbezogen.
Die jüngste Anweisung unterstreicht einen Grundsatz für Anleger: Finanzielle Schwierigkeiten einer ausländischen Börse beseitigen die inländischen Meldepflichten nicht zwangsläufig.
Infolgedessen müssen Anleger, deren Vermögenswerte auf bankrotten Plattformen feststecken, möglicherweise Kontoauszüge, Insolvenzmitteilungen, Transaktionsaufzeichnungen und andere Nachweise zur Untermauerung ihrer gemeldeten Kontostände aufbewahren.
Die Frage ist besonders relevant für Kunden gescheiterter Börsen, die annehmen könnten, dass nicht zugängliche Vermögenswerte nicht mehr zählen. Die südkoreanischen Behörden scheinen einen formelleren Ansatz zu verfolgen und verlangen von Steuerpflichtigen, solche Bestände über das bestehende Meldesystem abzuwickeln.