NachrichtenMakroStaatsanwaltschaft fordert zehnjährige Haftstrafe für pakistanischen Mann im Kindesmissbrauchsfall von 2008 in einer Moschee in Incheon

Staatsanwaltschaft fordert zehnjährige Haftstrafe für pakistanischen Mann im Kindesmissbrauchsfall von 2008 in einer Moschee in Incheon

Autor: The Korea Times Business·

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Staatsanwaltschaft beantragte eine zehnjährige Haftstrafe für den pakistanischen Mann wegen mehrerer Anklagepunkte, darunter die Vergewaltigung von Minderjährigen unter 13 Jahren.
  • Der Mann soll im September 2008 in einer Moschee im Stadtteil Seohae von Incheon, wo er den Koran unterrichtete, zwei ausländische Kinder im Alter von damals 7 und 9 Jahren bedroht und sexuell missbraucht haben.
  • Die Anzeige wurde erst Jahre nach den Übergriffen erstattet, da die Opfer damals zu jung waren, um sie zu melden.
  • Eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2019 schaffte die Verjährungsfrist für Sexualstraftaten gegen Kinder unter 13 Jahren ab und ermöglichte so die Strafverfolgung des Falls von 2008.
  • Die Zweigstelle Bucheon des Bezirksgerichts Incheon hat in dem Fall noch kein Urteil verkündet.
Staatsanwaltschaft fordert zehnjährige Haftstrafe für pakistanischen Mann im Kindesmissbrauchsfall von 2008 in einer Moschee in Incheon

Die südkoreanische Staatsanwaltschaft hat für einen pakistanischen Staatsangehörigen, der wegen des sexuellen Missbrauchs ausländischer Kinder vor fast zwei Jahrzehnten in einer islamischen Moschee in Incheon, westlich von Seoul, angeklagt ist, eine hohe Haftstrafe gefordert, wie Justizbeamte am Montag mitteilten.

Bei einer Anhörung Mitte Juli beantragte die Staatsanwaltschaft bei der Zweigstelle Bucheon des Bezirksgerichts Incheon eine zehnjährige Haftstrafe für den nicht namentlich genannten pakistanischen Mann wegen mehrerer Anklagepunkte, darunter die Vergewaltigung von Minderjährigen unter 13 Jahren, wie die Beamten erklärten.

Der Mann soll im September 2008 zwei ausländische Kinder, damals 7 und 9 Jahre alt, in einer Moschee im Stadtteil Seohae von Incheon bedroht und sexuell missbraucht haben. Zum Zeitpunkt der Tat unterrichtete er den Koran in der Moschee.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Anzeige sei erst verspätet erstattet worden, weil die Opfer zum Zeitpunkt der Übergriffe zu jung gewesen seien. Solche verzögerten Meldungen stellen in Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch seit langem eine Herausforderung dar, und Südkorea hat in den letzten Jahren seinen Rechtsrahmen für derartige Straftaten gestärkt – unter anderem durch eine Änderung im Jahr 2019, die die Verjährungsfrist für Sexualstraftaten gegen Kinder unter 13 Jahren abschaffte und damit die Strafverfolgung älterer Fälle wie diesen ermöglichte. Nach südkoreanischem Recht sehen Sexualstraftaten gegen Kinder unter 13 Jahren einige der strengsten Strafen des Landes vor; die Vergewaltigung eines Minderjährigen ist mit einer Mindeststrafe von sieben Jahren bis hin zu lebenslanger Haft bedroht.

Der Fall wird von der Zweigstelle Bucheon des Bezirksgerichts Incheon verhandelt, die für Gerichtsbezirke westlich von Seoul zuständig ist. Ein Urteil in dem Fall ist noch nicht verkündet worden.

Quelle: The Korea Times