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Deutschland erwägt eine Kryptosteuer von 25 % für ab 2027 erworbene Vermögenswerte

Autor: Coindoo·

Wichtige Erkenntnisse

  • Das deutsche Finanzministerium erwägt Berichten zufolge eine Steuer von 25 % auf realisierte Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen tauschbaren Krypto-Vermögenswerten, unabhängig von der Haltedauer.
  • Krypto-Vermögenswerte, die vor dem 1. Januar 2027 erworben wurden, sollen nach den bisherigen Regeln behandelt werden. Danach sind Gewinne grundsätzlich nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei; Käufe ab diesem Datum würden unter die geplante neue Regelung fallen.
  • Der automatische Steuerabzug soll Berichten zufolge 2028 beginnen. Steuerpflichtige Gewinne könnten jedoch bereits 2027 entstehen, selbst wenn Plattformen keine Steuer einbehalten.
  • Der Vorschlag ist weiterhin ein unveröffentlichter Entwurf in einer frühen Phase der Regierungsabstimmung. Die Behandlung von Stablecoins, NFTs, Staking-Erträgen, ausländischen Börsen, dezentralen Protokollen und selbst verwahrten Wallets ist noch unklar.
  • Das Finanzministerium erwartet Berichten zufolge bis 2031 zusätzliche jährliche Einnahmen von rund 350 Millionen €.
Deutschland erwägt eine Kryptosteuer von 25 % für ab 2027 erworbene Vermögenswerte

Deutschland erwägt eine neue Steuerregelung für Krypto-Vermögenswerte

Das deutsche Finanzministerium erwägt Berichten zufolge, Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen tauschbaren Krypto-Vermögenswerten nach den steuerlichen Regeln für Kapitaleinkünfte zu besteuern. Deutschlandfunk berichtete am 9. September, dass der Vorschlag einen Steuersatz von 25 % auf realisierte Gewinne unabhängig davon vorsehen würde, wie lange ein Vermögenswert gehalten wurde.

Der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer könnten den effektiven Steuersatz erhöhen. Das Finanzministerium hat den zugrunde liegenden Entwurf jedoch noch nicht veröffentlicht. Der Vorschlag ist daher noch kein Gesetz und könnte geändert werden, bevor er dem Parlament vorgelegt wird.

Der gemeldete Plan würde sich nach dem Kaufdatum eines Vermögenswerts richten. Krypto-Vermögenswerte, die vor dem 1. Januar 2027 erworben wurden, sollen ihre bisherige steuerliche Behandlung behalten, während ab diesem Datum gekaufte Vermögenswerte unter die geplante Regelung für Kapitaleinkünfte fallen würden. Dadurch könnten zwei Käufe desselben Tokens allein aufgrund unterschiedlicher Kaufdaten unterschiedlichen Regeln unterliegen.

Für ältere Bestände sollen die bisherigen Regeln gelten

Deutschland behandelt Gewinne aus privat gehaltenen Krypto-Vermögenswerten derzeit grundsätzlich als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, wenn ein Vermögenswert innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb verkauft wird. Ein Verkauf nach mehr als einem Jahr ist grundsätzlich steuerfrei. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben ebenfalls steuerfrei, wenn die jährliche Gesamtsumme unter 1.000 € liegt. Für gewerbliche Tätigkeiten sowie Einkünfte aus Staking oder Lending können andere Regeln gelten.

Der gemeldete Vorschlag würde die einjährige Steuerbefreiung für Krypto-Vermögenswerte abschaffen, die nach Ende 2026 gekauft wurden, und zugleich die bisherige Behandlung älterer Bestände beibehalten. Der veröffentlichte Entwurf müsste klarstellen, wie die neue Regelung mit den geltenden Vorschriften zusammenwirken würde und ob bestehende jährliche Freigrenzen oder Freibeträge weiterhin gelten würden.

Nach den aktuellen Leitlinien des Finanzministeriums gilt der Tausch eines Krypto-Vermögenswerts gegen einen anderen als Veräußerung des abgegebenen und als Erwerb des erhaltenen Vermögenswerts. Auch die Verwendung von Krypto zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen kann eine Veräußerung darstellen.

Steuerunterlagen müssen daher mehr umfassen als lediglich Auszahlungen in Euro. Auch Erwerbsdaten, Tauschwerte und Transaktionskosten können relevant sein. Ein veröffentlichter Entwurf müsste erläutern, wie diese Aufzeichnungen im Rahmen des geplanten Systems für Kapitaleinkünfte verwendet würden.

Automatischer Steuerabzug könnte 2028 beginnen

Berichten zufolge soll der automatische Steuerabzug ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen steuerlichen Behandlung beginnen. Diese Verzögerung betrifft die Steuererhebung und legt nicht unbedingt fest, wann eine Steuerverbindlichkeit entsteht.

Sollte der Vorschlag wie berichtet umgesetzt werden, könnte bereits im Jahr 2027 ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen, selbst wenn eine Plattform bei der Transaktion keine Steuer einbehalten hätte. Das Fehlen eines automatischen Steuerabzugs würde daher nicht automatisch bedeuten, dass keine Steuer geschuldet wäre.

Handelsblatt berichtete, dass die Verzögerung den Anbietern Zeit geben soll, die erforderlichen technischen Prozesse einzurichten. Solange die operativen Regeln nicht veröffentlicht sind, sollte nicht davon ausgegangen werden, dass eine Börse die vollständige deutsche Steuerposition eines Steuerpflichtigen berechnen kann.

Umfang der Regelung für mehrere Krypto-Vermögenswerte bleibt unklar

Die öffentliche Berichterstattung bezieht sich auf Bitcoin, Ether und andere „tauschbare Krypto-Vermögenswerte“. Daraus geht nicht hervor, wie der Vorschlag Stablecoins, NFTs, tokenisierte Wertpapiere, Positionen in Liquiditätspools oder Erträge aus Staking und Lending behandeln würde.

Der Entwurf müsste außerdem erklären, wie Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden könnten und wie jährliche Freigrenzen oder Freibeträge funktionieren würden. Diese Details könnten aktive Händler betreffen, selbst wenn der Nominalsteuersatz bei 25 % bleibt.

Aus der bisherigen Berichterstattung geht ebenfalls nicht hervor, wie der Steuerabzug auf Transaktionen über ausländische Börsen, dezentrale Protokolle oder selbst verwahrte Wallets angewendet würde. Unklar ist auch, welche Informationen Anbieter benötigen würden, wenn Vermögenswerte zwischen Plattformen übertragen werden. Diese Regeln würden bestimmen, welche Berechnungen Dienstleister übernehmen könnten und welche Aufzeichnungen Steuerpflichtige selbst führen müssten.

Der Vorschlag befindet sich noch in einer frühen Phase

Die Maßnahme befindet sich weiterhin in einer frühen Phase der Regierungsabstimmung. Die Veröffentlichung des Entwurfs wäre die erste Möglichkeit, seine Definitionen, Übergangsregelungen und Anforderungen an den Steuerabzug zu überprüfen.

Das Finanzministerium erwartet Berichten zufolge, dass die Reform bis 2031 zusätzliche jährliche Einnahmen von rund 350 Millionen € generieren könnte. Diese Zahl beschreibt die erwarteten fiskalischen Auswirkungen auf den Gesamtmarkt und nicht die voraussichtlichen Kosten für einen einzelnen Inhaber.

Der deutsche Plan sollte nicht mit umfassenderen EU-Steuervorschlägen verwechselt werden. Ein separates EU-Vorhaben mit Abgaben auf Kryptotransaktionen würde anders funktionieren als eine deutsche Einkommensteuer auf realisierte Gewinne.

Inhaber von Krypto-Vermögenswerten sollten vollständige Aufzeichnungen über Erwerbe und Veräußerungen aufbewahren, insbesondere bei Transaktionen in der Nähe des geplanten Stichtags, und bei Bedarf qualifizierten Steuer Rat einholen. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar.