US-Behörden erweitern Zugang zum 18-monatigen Prüfzyklus für Gemeinschaftsbanken
Wichtige Erkenntnisse
- •Das Board of Governors der Federal Reserve, die FDIC und das OCC haben am 10. September 2026 gemeinsam eine vorläufige endgültige Regelung erlassen, die Gemeinschaftsbanken den Zugang zu einem 18-monatigen Vor-Ort-Prüfzyklus erweitert.
- •Der 21st Century ROAD to Housing Act hebt die Schwelle für die Bilanzsumme zur Teilnahme am verlängerten Prüfzyklus von $3 Milliarden auf $6 Milliarden an.
- •Geeignete kleine, nicht komplexe Institute können von einem 12-monatigen auf einen 18-monatigen Prüfzyklus wechseln und dadurch den Zeit- und Ressourcenaufwand für aufsichtsrechtliche Prüfungen verringern.
- •Für den verlängerten Zyklus müssen Banken gesetzliche Kriterien erfüllen, unter anderem als gut geführt und solide kapitalisiert gelten; zwischen den Prüfungen setzen die Behörden die Überwachung außerhalb des Instituts fort.
- •Die Regelung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Federal Register unmittelbar in Kraft, gilt entsprechend für US-Niederlassungen und Vertretungen ausländischer Banken und steht 30 Tage lang für öffentliche Stellungnahmen offen.

Das Board of Governors of the Federal Reserve System, die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) und das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) haben am 10. September 2026 eine vorläufige endgültige Regelung erlassen, die die Zahl der Gemeinschaftsbanken erweitert, die für einen 18-monatigen Vor-Ort-Prüfzyklus infrage kommen.
Nach Angaben der Behörden hat der 21st Century ROAD to Housing Act die Schwelle für die Bilanzsumme bestimmter beaufsichtigter Institute von $3 Milliarden auf $6 Milliarden angehoben, damit diese für den verlängerten Zyklus infrage kommen. Die Änderung ermöglicht es zugelassenen kleinen, nicht komplexen Instituten, von einem 12-monatigen auf einen 18-monatigen Prüfzyklus zu wechseln und dadurch den für Prüfungen bei risikoarmen Instituten erforderlichen Zeit- und Ressourcenaufwand zu verringern.
Gesetzlich müssen Institute, die den verlängerten Zyklus nutzen wollen, festgelegte Kriterien erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass sie als gut geführt und solide kapitalisiert gelten. Die vorläufige endgültige Regelung übernimmt die höhere Bilanzsummenschwelle in die Vorschriften der Behörden für gut bewertete Institute.
Der verlängerte Zyklus gilt für kleine Banken mit relativ geringem Risikoprofil. Nach Angaben der Behörden wird die bisherige Aufsichtspraxis fortgesetzt, diese Institute zwischen den planmäßigen Prüfungen außerhalb des Instituts zu überwachen.
Die Regelung nimmt außerdem entsprechende Änderungen an den Vorschriften für den Vor-Ort-Prüfzyklus von US-Niederlassungen und Vertretungen ausländischer Banken vor.
Die vorläufige endgültige Regelung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Federal Register unmittelbar in Kraft. Die Behörden werden 30 Tage lang Stellungnahmen entgegennehmen.
Die offizielle Mitteilung der Federal Reserve ist unter https://www.federalreserve.gov/newsevents/pressreleases/bcreg20260910a.htm verfügbar. Das zugehörige Board-Memo und die Board Votes sind ebenfalls bei der Federal Reserve verfügbar.