NachrichtenMakroCFTC warnt registrierte Kontraktmärkte vor Mängeln bei Einreichungen zu Anreizprogrammen für Prognosemärkte

CFTC warnt registrierte Kontraktmärkte vor Mängeln bei Einreichungen zu Anreizprogrammen für Prognosemärkte

Autor: CryptoMeter io·

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Division of Market Oversight der CFTC identifizierte wiederkehrende Mängel in Selbstauskunftseinreichungen nach den Regulations 40.5 und 40.6.
  • Die Mitteilung gilt für Market-Maker-, Liquiditäts-, Handels- und andere Anreizprogramme, die von registrierten Kontraktmärkten genutzt werden.
  • Die Behörde erklärte, dass unvollständige Einreichungen verhindern können, dass Mitarbeiter beurteilen, ob Börsen die Programmbedingungen ordnungsgemäß offengelegt und bundesrechtliche Anforderungen erfüllt haben.
  • Die CFTC bekräftigte, dass Börsen den Regulierern genügend Informationen liefern müssen, damit diese nachvollziehen können, wie Anreizregelungen in der Praxis funktionieren.
  • Die Mitteilung verbietet Anreizprogramme nicht, zeigt aber, dass Betreiber von Prognosemärkten mit einer strengeren Prüfung neuer und geänderter Einreichungen rechnen sollten.
CFTC warnt registrierte Kontraktmärkte vor Mängeln bei Einreichungen zu Anreizprogrammen für Prognosemärkte

Die U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC) hat eine neue Mitteilung veröffentlicht, in der sie registrierte Kontraktmärkte (DCMs) vor wiederkehrenden Mängeln in Selbstauskunftseinreichungen für Anreizprogramme im Zusammenhang mit Prognosemärkten warnt.

Die Division of Market Oversight der CFTC veröffentlichte die Mitteilung am 12. Aug. und identifizierte Probleme in einer wachsenden Zahl von Einreichungen nach den Regulations 40.5 und 40.6. Diese Vorschriften regeln das Selbstauskunftsverfahren, über das registrierte Börsen — DCMs — neue Produkte listen oder Programmbedingungen ändern können, ohne vorherige Zustimmung der CFTC, sofern sie die Einhaltung der geltenden Core Principles bestätigen. Nach Angaben der Behörde enthalten bestimmte Einreichungen sowohl prozedurale als auch inhaltliche Mängel, die es den Mitarbeitern erschweren festzustellen, ob Börsen die Programmbedingungen angemessen offengelegt und die Einhaltung der bundesrechtlichen Anforderungen geprüft haben.

Die Warnung erfolgt vor dem Hintergrund der Expansion von Prognosemärkten

Die Mitteilung umfasst Market-Maker-, Liquiditäts-, Handels- und andere Anreizprogramme. Sie gilt sowohl für neu vorgeschlagene Programme als auch für Änderungen oder Anpassungen bestehender Programme.

Die CFTC betonte, dass Börsen den Regulierern ausreichende Informationen zur Verfügung stellen müssen, um zu bewerten, wie Anreizregelungen in der Praxis funktionieren. Die Behörde bekräftigte außerdem, dass DCMs Selbstregulierungsverantwortung tragen und die spezifischen Risiken jedes einzelnen Produkts berücksichtigen müssen.

Prognosemärkte stehen zunehmend im Fokus der Aufsicht, da Börsen ihr Angebot an Event-Kontrakten über Politik, Sport, Wirtschaft und andere Bereiche hinweg ausweiten. Bereits zu Jahresbeginn veröffentlichte die CFTC weitergehende Leitlinien, die die Überwachung, die Marktintegrität und die Verpflichtungen zur Listung von Event-Kontrakten hervorhoben.

Die Qualität der Einreichungen rückt in den Mittelpunkt

Die jüngste Mitteilung stellt kein Verbot von Anreizprogrammen oder des Selbstauskunftsverfahrens dar. Stattdessen bekräftigt sie die Erwartungen der CFTC daran, wie Börsen solche Regelungen dokumentieren und bestätigen sollen.

Die Aufsichtsbehörde erklärte, dass mangelhafte Einreichungen ihre Fähigkeit beeinträchtigen können, zu prüfen, ob Börsen die Programmbedingungen angemessen bekannt gemacht und die relevanten Core Principles korrekt bewertet haben. Dadurch steigt der Druck auf Betreiber von Prognosemärkten, vor der Einführung oder Änderung von Anreizprogrammen detaillierte Unterlagen einzureichen.

Die Entwicklung könnte die Compliance-Kosten für Börsen erhöhen und den Regulierern zugleich mehr Einblick in Programme verschaffen, die darauf abzielen, Liquidität und Handelsaktivität zu steigern. Für Betreiber von Prognosemärkten wird die Botschaft immer klarer: Die Selbstauskunft bleibt möglich, aber unvollständige oder schlecht belegte Einreichungen dürften im Zuge der Bemühungen der CFTC, die Aufsicht über den rasant wachsenden Markt zu stärken, genauer geprüft werden.