NachrichtenKryptoÖsterreichs FMA verhängt 70.000-€-Bußgeld gegen Bitpanda – erste veröffentlichte MiCA-Sanktion

Österreichs FMA verhängt 70.000-€-Bußgeld gegen Bitpanda – erste veröffentlichte MiCA-Sanktion

Autor: Coindoo·

Wichtige Erkenntnisse

  • Die FMA verhängte gegen die Bitpanda GmbH ein Bußgeld in Höhe von 70.000 € und erklärte die Entscheidung für rechtskräftig; es ist der erste öffentlich bekanntgegebene rechtskräftige MiCA-Straffall der Behörde.
  • Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass Bitpanda das Whitepaper nicht mindestens 20 Arbeitstage vor der Veröffentlichung meldete und das Angebot bereits vor der Freigabe des Whitepapers bewarb.
  • In der Marketingkommunikation fehlte der vorgeschriebene Hinweis, dass das Whitepaper nicht von einer zuständigen Behörde geprüft oder genehmigt wurde, sowie eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse.
  • Laut FMA nennt die Mitteilung weder das betroffene Krypto-Asset noch die Kampagne und wirft keine Verwahrungsverstöße, Sicherheitsvorfälle oder Verluste von Kundenvermögen auf.
  • Bitpanda erhielt die MiCA-Zulassung im April 2025; der Fall zeigt jedoch, dass eine Zulassung ein Unternehmen nicht von den Whitepaper- und Marketing-Offenlegungspflichten befreit.
Österreichs FMA verhängt 70.000-€-Bußgeld gegen Bitpanda – erste veröffentlichte MiCA-Sanktion

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Bitpanda GmbH ein Bußgeld in Höhe von 70.000 € verhängt. Es ist die erste rechtskräftige MiCA-Strafentscheidung, die die Aufsichtsbehörde veröffentlicht hat. Die Entscheidung wurde am 14. August veröffentlicht, und die FMA bestätigte, dass sie rechtskräftig ist.

Die Sanktion ist ein früher Durchsetzungstest für die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA), das unionsweite Regelwerk, das seit dem 30. Dezember 2024 für Krypto-Unternehmen gilt und ein Flickwerk nationaler Regelwerke durch einheitliche Anforderungen an Zulassung, Whitepaper-Offenlegung und Marketing ersetzt hat.

Wofür gegen Bitpanda ein Bußgeld verhängt wurde

Das Bußgeld in Höhe von 70.000 € betrifft ein Krypto-Asset-Whitepaper und die darum herum veröffentlichte Marketingkommunikation. Die Feststellungen der FMA konzentrieren sich auf den Zeitpunkt dieser Informationen und die in der Werbung enthaltenen Details.

Die Behörde stellte zunächst fest, dass Bitpanda das Whitepaper nicht mindestens 20 Arbeitstage vor seiner Veröffentlichung eingereicht hatte. Darüber hinaus kam sie zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen Werbematerial verbreitete, bevor das Whitepaper veröffentlicht wurde.

Die FMA stellte außerdem fest, dass in der Marketingkommunikation Folgendes fehlte:

  • die erforderliche Erklärung, dass das Whitepaper weder von einer zuständigen Behörde geprüft noch genehmigt wurde und dass der Anbieter allein dafür verantwortlich ist; sowie
  • eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse.

Beide Pflichten – die vorherige Meldung des Whitepapers und der Genehmigungshinweis – sind unmittelbar in den Angebots- und Offenlegungsregeln der MiCA verankert. Die Feststellungen stützen sich somit auf Anforderungen, die für Krypto-Asset-Angebote in der gesamten EU gelten, und nicht auf Österreich-spezifische Bedingungen.

Es ging demnach nicht allein darum, ob ein Whitepaper existierte. Entscheidend war, ob die Anleger das Dokument vor der Werbung erhielten und ob diese Werbung die Verantwortung des Anbieters sowie das Fehlen einer behördlichen Genehmigung klar auswies.

Die öffentliche Mitteilung der FMA nennt weder das betroffene Krypto-Asset noch das Angebot oder die Kampagne. Sie wirft zudem keinen Verstoß im Bereich der Verwahrung, keinen Sicherheitsvorfall und keinen Verlust von Kundenvermögen auf.

Warum der Fall über das Bußgeld hinaus Bedeutung hat

Die Bitpanda GmbH erhielt im April 2025 die MiCA-Zulassung von der FMA für Verwahrung, Tausch, Auftragsausführung und Übertragungsdienste. Nach der MiCA liegt die laufende Aufsicht über Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (CASPs) bei der nationalen zuständigen Behörde, die sie zugelassen hat, und eine in einem Mitgliedstaat erworbene Zulassung kann mithilfe des europäischen Passes im gesamten EU-Raum genutzt werden.

Das Bußgeld unterstreicht, dass Zulassung und Compliance zwei verschiedene Dinge sind. Eine MiCA-Lizenz erlaubt einem Unternehmen die Erbringung bestimmter Kryptodienstleistungen, befreit es aber nicht von den Regeln für ein konkretes Whitepaper oder eine konkrete Marketingkampagne.

Mit 70.000 € liegt die Sanktion zudem deutlich unter den Höchstbußen, die die MiCA für juristische Personen vorsieht – bis zu 5 Millionen € oder 5 % des gesamten Jahresumsatzes bei den schwerwiegendsten Verstößen.

Die FMA selbst betonte, dass die Tatsache, dass es sich um den ersten veröffentlichten Fall handelt, Bitpanda oder die Verstöße nicht als einzigartig bedeutsam ausweist. Die Entscheidung stellt ein öffentliches Beispiel der Rechtsdurchsetzung dar, keine Rangliste der schwersten Verstöße der Branche.

Die MiCA hat die Durchsetzungsphase erreicht

In ihrer Erklärung sagte die FMA:

„MiCAR is no longer only a licensing and supervisory issue; it has also reached enforcement.„

Diese Aussage verdeutlicht die über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung der Entscheidung: Die MiCA führt nun zu öffentlichen, rechtskräftigen Sanktionen wegen Verstößen bei der Dokumentation und Bewerbung von Krypto-Angeboten. Offen bleibt, ob andere nationale Aufsichtsbehörden dem Beispiel der FMA folgen und MiCA-Sanktionsmitteilungen veröffentlichen – und ob die von ihnen beanstandeten Verstöße den hier behandelten Versäumnissen bei der Whitepaper-Frist und der Marketing-Offenlegung entsprechen.

Drei Prüfschritte für Krypto-Anleger

Wenn eine Plattform ein Krypto-Angebot bewirbt, können Anleger vor einer Entscheidung drei einfache Prüfungen vornehmen:

  1. Suchen Sie das einschlägige Whitepaper, bevor Sie sich auf die Werbung verlassen.
  2. Prüfen Sie, ob das Marketing das verantwortliche Unternehmen nennt und Kontaktdaten angibt.
  3. Achten Sie auf den Hinweis, dass das Whitepaper nicht von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde.

Werbe material ist darauf ausgelegt, Aufmerksamkeit zu erregen; im Whitepaper können Anleger die Informationen prüfen, die der Anbieter gesetzlich offenlegen muss.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche, finanzielle oder Anlageberatung dar.