Alphabet-Aktie steigt, nachdem Richterin den DOJ-Antrag auf AdX-Verkauf ablehnt
Wichtige Erkenntnisse
- •Richterin Leonie Brinkema lehnte den Antrag des DOJ ab, Google zum Verkauf von AdX zu zwingen.
- •Das Gericht ordnete operative Änderungen am Werbegeschäft von Google an, die konkreten Maßnahmen wurden jedoch nicht offengelegt.
- •Die Entscheidung folgt auf ein Urteil vom April 2025, wonach Google zwei Werbetech-Märkte rechtswidrig monopolisiert hatte.
- •AdX ist der Marktplatz für Echtzeitgebote beim Verkauf von Werbeinventar durch Publisher, und Google verlangt dafür eine Provision von 20%.
- •Alphabet-Aktien stiegen nach der Entscheidung am Mittwoch um etwa 1.01% und liegen auf 12-Monats-Sicht 45% im Plus.

Alphabet (GOOGL)-Aktien stiegen am Mittwoch um etwa 1%, nachdem ein Bundesgericht den Antrag des US-Justizministeriums abgelehnt hatte, Google zum Verkauf seiner AdX-Werbevermittlungsplattform zu zwingen.
Richterin Leonie Brinkema erließ ihre Entscheidung in einer versiegelten Verfügung zusammen mit einem kurzen Beschluss, der den Antrag des DOJ auf Veräußerung ablehnte. Eine geschwärzte öffentliche Fassung dürfte später veröffentlicht werden.
Anstatt einen Verkauf anzuordnen, wies Brinkema Google an, operative Änderungen an seinem Werbegeschäft vorzunehmen. Die genauen Einzelheiten dieser erforderlichen Änderungen wurden nicht offengelegt.
Die Entscheidung folgt auf ein Urteil vom April 2025, wonach Google zwei getrennte Märkte für Werbetechnologie rechtswidrig monopolisiert hatte. In diesem Fall hatte das DOJ das Gericht gebeten, den Verkauf von AdX anzuordnen und Google zu verpflichten, seine Algorithmen für Werbeauktionen öffentlich zu machen.
Das DOJ wollte einen Teil von Googles Infrastruktur für Werbetechnologie aufbrechen. AdX ist der Marktplatz, auf dem Publisher Werbeinventar über Echtzeitgebote verkaufen, jedes Mal wenn Nutzer Webseiten laden.
Google berechnet Publishern eine Provision von 20% für die Nutzung der Plattform. Dennoch macht AdX nur einen relativ kleinen Anteil an Alphabets Gesamtumsatz aus, was erklärt, warum sich der Streit um die Veräußerung stärker auf die Kontrolle des Ad-Tech-Stacks als auf einen großen direkten Umsatztreiber konzentrierte.
Die Gerichtsentscheidung erlaubt Google, AdX weiterhin zu besitzen, und verhindert eine erzwungene Veräußerung eines zentralen Teils seines Werbegeschäfts. Offen bleibt nun, wie die nicht offengelegten operativen Maßnahmen umgesetzt werden und ob die öffentliche Fassung der Entscheidung präzisieren wird, welche Änderungen Google vornehmen muss.
Dies ist das zweite Mal, dass Alphabet einen Versuch des DOJ abgewehrt hat, eine Aufspaltung zu erzwingen. Der erste Fall betraf Googles Suchgeschäft und endete ebenfalls ohne eine Unternehmensauflösung.
GOOGL-Aktien legten im Vorfeld des Urteils in den vergangenen 12 Monaten um 45% zu.
Die Stimmung unter Analysten bleibt positiv. Unter den 30 Analysten, die die Aktie beobachten, lautet die Konsensbewertung Strong Buy, darunter 25 Buy-Einstufungen und fünf Hold-Einstufungen aus dem vergangenen Quartal.
Das durchschnittliche Kursziel der Analysten liegt bei $422.59 und impliziert damit ein Aufwärtspotenzial von rund 23% gegenüber dem aktuellen Kursniveau.
Die Aktie stieg am Mittwoch nach der Gerichtsentscheidung um etwa 1.01%.