NachrichtenKryptoUnicoin verklagt Uniswap Labs wegen der Markenregistrierung von UNI

Unicoin verklagt Uniswap Labs wegen der Markenregistrierung von UNI

Autor: Cointelegraph·

Wichtige Erkenntnisse

  • TransparentBusiness beantragt von einem Bundesgericht die Feststellung, dass UNICOIN die von Uniswap beanspruchten Marken weder verletzt noch verwässert.
  • Die Klage fordert die Löschung der US-Markenregistrierung von Uniswap für UNI.
  • In den Abmahnungsschreiben forderte Uniswap Unicoin auf, die Nutzung verwandter Marken einzustellen, zwei Domains zu übertragen, Finanzunterlagen vorzulegen und die Rechtskosten zu übernehmen.
  • Unicoin beantragt außerdem die Feststellung, dass unicoin.com und unicoin.org nicht gegen den US-amerikanischen Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act verstoßen.
  • Die Klage wurde vor dem auf der Unicoin-Website angegebenen Start des UNCN-Tokens am 28. Sept. eingereicht, während Uniswap laut DeFiLlama ein 24-Stunden-Volumen von mehr als $3.9 Milliarden aufwies.
Unicoin verklagt Uniswap Labs wegen der Markenregistrierung von UNI

TransparentBusiness Inc., das unter dem Namen Unicoin tätig ist, hat Universal Navigation Inc., das unter dem Namen Uniswap Labs tätig ist, vor dem Southern District of New York verklagt. Das Unternehmen beantragt die Feststellung, dass seine Marke UNICOIN die von Uniswap beanspruchten Marken weder verletzt noch verwässert.

In einer am Dienstag eingereichten Klageschrift argumentierte TransparentBusiness, dass UNICOIN die Marken UNI, UNISWAP und UNICHAIN von Uniswap weder verletze noch verwässere. Zudem beantragte das Unternehmen die Löschung der US-Markenregistrierung von Uniswap für UNI.

Der Klageschrift zufolge schickte der Rechtsbeistand von Uniswap Unicoin drei Abmahnungsschreiben vom 3. Juni, 17. Juli und 14. Aug. Darin wurde Unicoin Markenverletzung, Markenverwässerung, Cybersquatting und unlauterer Wettbewerb vorgeworfen und mit weiteren rechtlichen Schritten gedroht.

Uniswap forderte Unicoin auf, die Nutzung von UNICOIN und anderen aus UNI gebildeten Marken einzustellen, die Domains unicoin.com und unicoin.org zu übertragen, eine Aufstellung der Einnahmen und Gewinne vorzulegen sowie die Rechtskosten von Uniswap zu erstatten.

Die Klage zielt außerdem auf die Feststellung ab, dass die Domains unicoin.com und unicoin.org nicht gegen den US-amerikanischen Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act verstoßen, ein Gesetz, das die Registrierung oder Nutzung von mit Marken verbundenen Domainnamen in der bösgläubigen Absicht regelt, aus diesen Marken Profit zu schlagen.

Cointelegraph hat Uniswap um eine Stellungnahme zu der Klage gebeten.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung führte das Uniswap-Protokoll laut DeFiLlama die Liste der dezentralen Börsen nach 24-Stunden-Handelsvolumen mit mehr als $3.9 Milliarden an.

Die Klage wurde wenige Wochen vor dem 28. Sept. eingereicht, dem öffentlichen Starttermin für den UNCN-Token, den Unicoin auf seiner Website angibt.

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