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VAE führen standardisierte Mehrwertsteuerregeln für Krypto-Zahlungen von Unternehmen ein

Autor: Hokanews·

Wichtige Erkenntnisse

  • Die FTA der VAE hat die Richtlinie zu Steuervorgängen Nr. 3 von 2026 erlassen, die eine standardisierte Methodik zur Umrechnung von Digitalkurrency-Zahlungen in Dirham für die Mehrwertsteuererklärung festlegt.
  • Unternehmen müssen drei Börsen aus einer von der FTA genehmigten Liste auswählen und dieselben Plattformen für alle Transaktionen im gesamten Kalenderjahr verwenden.
  • Der Dirham-Wert für die Mehrwertsteuer wird als numerischer Durchschnitt der Wechselkurse der drei ausgewählten Plattformen zum Zeitpunkt der Lieferung oder des Eingangs der Gegenleistung berechnet.
  • Die genehmigte Plattformliste umfasst Binance FZE, Bybit Fintech FZE, Deribit FZE, Bitget und Payward FZCO, mehrere davon mit Sitz in Freizonen der VAE.
  • Unternehmen müssen Aufzeichnungen der ermittelten Wechselkurse aufbewahren; die FTA plant weitere Leitlinien für digitale Währungen, die auf den genehmigten Plattformen nicht verfügbar sind.
VAE führen standardisierte Mehrwertsteuerregeln für Krypto-Zahlungen von Unternehmen ein

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben ein standardisiertes Verfahren für Unternehmen eingeführt, um Digitalkurrency-Zahlungen bei der Meldung von Transaktionen für die Mehrwertsteuer in VAE-Dirham umzurechnen. Damit erhält die wachsende Digitalasset-Wirtschaft des Landes einen formalen Bewertungsrahmen.

Die Bundessteuerbehörde (Federal Tax Authority, FTA) hat die Richtlinie zu Steuervorgängen Nr. 3 von 2026 erlassen, die die Umrechnungsmethodik für steuerpflichtige Personen festlegt, die digitale Währungen liefern oder Waren und Dienstleistungen erbringen, für die die Zahlung in digitaler Währung erfolgt. Coin Bureau wies auf diese Entwicklung hin und betonte, dass Unternehmen Kryptowerte für die Angabe in ihren Mehrwertsteuererklärungen in Dirham umrechnen müssen.

Die Richtlinie ist der jüngste Schritt in den breiteren Bemühungen der VAE, einen umfassenden regulatorischen Rahmen für digitale Vermögenswerte aufzubauen. Dazu gehören das 2024 von der Behörde für Wertpapiere und Waren (Securities and Commodities Authority) auf Bundesebene herausgegebene Regelwerk sowie die sektoralen Aufsicht durch Regulierungsbehörden wie die Zentralbank der VAE und die Virtual Assets Regulatory Authority von Dubai. Steuerpflichtige Personen in den VAE unterliegen im Allgemeinen dem standardmäßigen Mehrwertsteuerregime von 5 %, und die neue Richtlinie behandelt das praktische Problem, wie volatile, in Krypto denominierte Zahlungen unter diesem Regime zu bewerten sind.

VAE-Mehrwertsteuerregeln verlangen drei Wechselkurse

Gemäß der Richtlinie müssen Unternehmen drei zentralisierte, öffentliche Digitalkurrency-Börsenplattformen aus einer von der FTA veröffentlichten Liste auswählen. Dieselben drei Plattformen müssen dann für alle Transaktionen im gesamten betreffenden Kalenderjahr verwendet werden.

Für jede Transaktion müssen die Unternehmen die zum Datum und Zeitpunkt der Lieferung bzw. zum Zeitpunkt des Eingangs der Digitalkurrency-Gegenleistung geltenden Wechselkurse ermitteln. Aus den drei Kursen wird anschließend ein numerischer Durchschnitt berechnet, der den für Mehrwertsteuerzwecke gemeldeten Dirham-Wert bestimmt.

Die genehmigte Liste der FTA umfasst Binance FZE, Bybit Fintech FZE, Deribit FZE, Bitget und Payward FZCO – mehrere davon operieren aus Freizonen der VAE, die sich zu Zentren für lizenzierte Krypto-Unternehmen entwickelt haben. Unternehmen haben somit Flexibilität bei der Auswahl ihrer drei Plattformen, doch die Anforderung, die Auswahl während des Kalenderjahres beizubehalten, fügt ihren Steuerbuchungsprozessen eine Konsistenzanforderung hinzu.

Aufzeichnungspflicht wird zentrale Compliance-Anforderung

Die Richtlinie verlangt zudem, dass Unternehmen Aufzeichnungen über die von den drei ausgewählten Plattformen ermittelten Wechselkurse aufbewahren. Diese Aufzeichnungen ergänzen die bestehenden Mehrwertsteuer-Dokumentationsanforderungen und schaffen eine Prüfspur für die gegenüber der Steuerbehörde gemeldeten Dirham-Werte.

Der Rahmen ist für Unternehmen von Bedeutung, die digitale Vermögenswerte in gewöhnlichen Geschäftstransaktionen verwenden, da Kryptopreise je nach Börse variieren und sich rasch ändern können. Die Verwendung eines Durchschnitts von drei genehmigten Plattformen etabliert eine konsistente Bewertungsmethodik, anstatt die Bestimmung der steuerpflichtigen Werte den Unternehmen selbst zu überlassen.

Die FTA hat zudem angekündigt, dass weitere Klarstellungen Situationen behandeln werden, in denen ein Kurs für eine bestimmte digitale Währung auf den drei genehmigten Plattformen nicht verfügbar ist. Diese Leitlinien werden ein wichtiger nächster Schritt für Unternehmen sein, die weniger liquide digitale Vermögenswerte handhaben.

Quelle: Hokanews