Thailands SEC eröffnet öffentliche Anhörung zum Bitcoin- und Ethereum-ETF-Rahmenwerk bis zum 20. September
Wichtige Erkenntnisse
- •Die öffentliche Anhörungsfrist zum geplanten Krypto-ETF-Rahmenwerk läuft bis zum 20. September.
- •Die erste Phase des Plans würde nur Bitcoin und Ethereum umfassen; die Fonds würden an der Stock Exchange of Thailand notiert.
- •Lizenzierte Vermögensverwalter müssten die ETFs als passive Produkte mit einer durchschnittlichen Nettoexposure von mindestens 80 % zum zugrunde liegenden Krypto-Vermögenswert betreiben.
- •Der Entwurf schreibt verpflichtende Offenlegungen zu Fondsstruktur, Risiken und Dienstleistern vor, um den Anlegerschutz zu stärken.
- •Der überarbeitete Verwahrungsansatz behält inländische Verwahrer digitaler Vermögenswerte als Hauptoption bei, lässt aber qualifizierte ausländische Verwahrer unter bestimmten Umständen zu.

Die thailändische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat eine öffentliche Anhörungsfrist zu ihrem geplanten Krypto-ETF-Rahmenwerk eröffnet; Stellungnahmen werden bis zum 20. September entgegengenommen. Der Konsultationsentwurf ist noch mindestens zwei Schritte von einem formellen Regelwerk entfernt: Die Aufsichtsbehörde muss zunächst Rückmeldungen sammeln, ihre Empfehlungen überarbeiten und erst anschließend entscheiden, ob sie die Produkte zulässt.
Der Entwurf vom August baut auf einer früheren Konsultation im April auf, bei der die meisten Stellungnahmen den Ansatz der Aufsichtsbehörde bei der Verwahrung unterstützten und den Behörden halfen, Teile des ursprünglichen Konzepts zu verfeinern. Eine endgültige Genehmigung wurde nicht erteilt, und es wurden keine Zusagen zu einem Starttermin bestätigt.
Nur Bitcoin und Ethereum erfüllen in der ersten Phase die Anforderungen
Die erste Phase des thailändischen Krypto-ETF-Plans umfasst nur die beiden größten digitalen Vermögenswerte, Bitcoin und Ethereum; die Fonds werden ausschließlich an der Stock Exchange of Thailand gehandelt.
Nach dem Entwurf müssen lizenzierte Vermögensverwalter jeden Fonds als passives Vehikel betreiben, das den Preis eines einzigen Krypto-Vermögenswerts nachbildet, und dabei in jedem Geschäftsjahr eine durchschnittliche Nettoexposure von mindestens 80 % des Nettoinventarwerts gegenüber dem zugrunde liegenden Coin halten.
Der Entwurf sieht zudem Anforderungen an den Anlegerschutz vor: Offenlegungen zur Fondsstruktur, zu den Risiken und zu den Dienstleistern sind ausdrücklich verpflichtend.
Thailändische Publikumsfonds und Privatfonds könnten außerdem lokal aufgelegte Krypto-ETFs erwerben – neben den ausländischen ETFs, die sie bereits halten dürfen –, wobei die derzeitigen Anlagegrenzen weiterhin gelten. Alternative Instrumente mit Bezug zu ausländischen Krypto-ETFs, etwa Depositary Receipts, werden in der Anfangsphase keine Genehmigung erhalten.
Was an der neuen Konsultation anders ist
Die deutlichste Änderung im August-Entwurf betrifft die Verwahrung, seit das Thema zuletzt im April behandelt wurde. Die Verwahrung ist weltweit zu einem zentralen Punkt der Regulierung von Kryptofonds geworden, seit der Zusammenbruch der Börse FTX im Jahr 2022 Kundengelder im Insolvenzverfahren zurückließ.
Das überarbeitete Konzept der SEC hält an inländischen Verwahrern für digitale Vermögenswerte als primärem Verwahrungsort für Krypto-ETF-Vermögenswerte fest, während sich die Aufsichtsbehörde das Ermessen vorbehält, qualifizierte ausländische Verwahrer zuzulassen – „when necessary and appropriate in light of prevailing circumstances“. Qualifizierte ausländische Verwahrer können sich zudem als Supervisoren für Publikumsfonds bei Krypto-ETFs registrieren lassen.
Jeder ausländische Verwahrer, der in Thailand digitale Vermögenswerte anbieten will, muss die Hürde in seiner Heimatgerichtsbarkeit bereits genommen haben und unter einer Aufsichtsbehörde mit echten rechtlichen Befugnissen tätig sein. Zudem müssen die Richter der thailändischen SEC zustimmen, dass der Verwahrer die eigenen Standards der SEC zum Schutz von Vermögenswerten erfüllt.
Wie sich das Vorhaben in Thailands Krypto-Vorstoß einordnet
Die Konsultation setzt eine Reihe von SEC-Arbeiten zu digitalen Vermögenswerten fort, die sich durch das Jahr 2026 zieht. Im Januar erklärte die stellvertretende Generalsekretärin Jomkwan Kongsakul, dass Krypto-ETFs bereits grundsätzlich genehmigt worden seien und dass die Produkte die Sorgen vor Hacks und mangelnder Wallet-Sicherheit verringern würden, die manche Anleger vom Markt fernhalten, wie Cryptopolitan damals berichtete.
Thailand ließ seinen ersten Spot-Bitcoin-ETF bereits im Juni 2024 zu – zunächst nur für Institutionen. Dieses Debüt fiel mit einem breiteren globalen Wandel zusammen: US-Aufsichtsbehörden genehmigten im Januar 2024 Spot-Bitcoin-ETFs, Hongkong notierte im April desselben Jahres seine ersten Spot-Bitcoin- und Ether-ETFs, und Spot-Ether-Fonds nahmen Mitte 2024 in den USA den Handel auf – genau die Art ausländischer Produkte, die thailändische Fonds im Rahmen der geltenden Grenzen bereits halten können.
Auch die Steuerpolitik steht im Hintergrund dieser Bemühungen. Thailand wendet seit Jahren einen Kapitalertragsteuersatz von 0 % auf Kryptowährungen an – eine Vergünstigung, die vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 reicht. Die SEC stellt das ETF-Rahmenwerk als einen weiteren Kanal dar, um die Nachfrage der Anleger in regulierte Produkte zu lenken.