SEC schlägt gestufte Krypto-Emissionsregeln mit bedingtem Safe Harbor vor
Wichtige Erkenntnisse
- •Die Startup-Ausnahme des Vorschlags deckt Emissionen bis 5 Millionen USD ab und gewährt vier Jahre Befreiung von der Registrierung nach dem Securities Act von 1933; die zweite Stufe erlaubt Kapitalaufnahmen bis 75 Millionen USD je Zwölfmonatszeitraum.
- •Beide Ausnahmen verpflichten Emittenten zur Information der Anleger; die 75-Millionen-USD-Stufe verlangt zusätzlich laufende Berichterstattung.
- •Ein bedingter Safe Harbor würde es einem digitalen Vermögenswert ermöglichen, aufzuhören, ein Wertpapier zu sein, sobald definierte Bedingungen erfüllt sind und alle Managementbemühungen beendet wurden.
- •Der Entwurf untersagt den Bundesstaaten, eigene Registrierungsanforderungen an Emissionen unter den neuen bundesrechtlichen Ausnahmen zu stellen.
- •Eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Regel im Federal Register; der Senat hat für Mitte September eine Verfahrensabstimmung zum festgefahrenen Clarity Act angesetzt.

Die US Securities and Exchange Commission hat unter der Bezeichnung „Regulation Crypto Assets“ neue Regeln für die Emission von Kryptowerten vorgeschlagen. Das Regime würde die Kapitalaufnahme über gestaffelte Dollar-Schwellenwerte erleichtern, während das weiter gefasste Clarity Act weiterhin im Kongress feststeckt.
Die SEC beaufsichtigt die Wertpapiermärkte in den USA und legt fest, welche Emissionen einer Registrierung bedürfen. Die Behörde hat „Reg Crypto“ als maßgeschneidertes Emissionsregime konzipiert – im Kern ein eigenständiger Ausnahmerahmen unterhalb der vollständigen Registrierungspflicht des Securities Act von 1933. Statt eines Alles-oder-Nichts-Ansatzes knüpft die Regel die Informations- und Berichtspflichten an die Größe einer Emission. Der Vorschlag baut auf der im März 2026 von SEC und CFTC getroffenen Klarstellung auf, dass die meisten digitalen Vermögenswerte keine Wertpapiere sind. Unter Vorsitzendem Paul Atkins besteht die Kommission derzeit ausschließlich aus Republikanern. Der Vorschlag umfasst eine Startup-Ausnahme für Emissionen bis 5 Millionen USD sowie eine zweite Stufe, die bis zu 75 Millionen USD je Zwölfmonatszeitraum erlaubt. Eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist beginnt, sobald die Regel im Federal Register, dem amtlichen Anzeigenblatt der US-Regierung für regulatorische Bekanntmachungen, erscheint.
SEC-Regeln für Krypto-Emissionen setzen zwei neue Schwellenwerte
Zwei gestaffelte Ausnahmen bilden den Kern des Vorschlags. Die Startup-Ausnahme gilt für Emissionen bis 5 Millionen USD. Sie befreit Emittenten für vier Jahre von den Registrierungspflichten des Securities Act von 1933, sodass junge Projekte Kapital aufnehmen können, ohne den vollständigen Prospektapparat durchlaufen zu müssen. Die zweite Stufe richtet sich an größere Emittenten: Ihre Ausnahme für die Kapitalaufnahme deckt Emissionen bis 75 Millionen USD je Zwölfmonatszeitraum ab. Oberhalb dieser Grenze gilt weiterhin der reguläre Registrierungsweg.
Keine der beiden Ausnahmen ist bedingungslos. In beiden Fällen müssen Emittenten Anlegern Informationen zur Verfügung stellen; die Stufe für die Kapitalaufnahme verlangt zusätzlich laufende Berichte. Damit verknüpft die Behörde den Anlegerschutz mit dem erleichterten Weg der Kapitalaufnahme – eine Designlogik, die das klassische Wertpapierrecht seit Langem kennt. Beobachter hatten die beiden Schwellenwerte zuvor mit Reg CF und Reg A verglichen, die beide vergleichsweise kleine Emissionen klassischer Wertpapiere abdecken – und die Parallele ist exakt: Regulation Crowdfunding begrenzt Emissionen auf 5 Millionen USD je Zwölfmonatszeitraum, während die zweite Stufe der Reg A bei 75 Millionen USD endet – genau die Beträge, die die neuen Krypto-Stufen übernehmen.
Die praktische Ausgangslage für Kryptoprojekte in den USA verschiebt sich dadurch. Bislang mussten Emittenten entweder die volle Registrierung anstreben oder auf Ausnahmen des klassischen Wertpapierrechts zurückgreifen. Reg Crypto stellt das Regime dagegen ausdrücklich auf die Anlageklasse ab. Ob die Schwellenwerte in der Praxis Bestand haben, hängt davon ab, wie eng die Kommission die Bedingungen fasst.
Bedingter Safe Harbor stellt den Wertpapierstatus infrage
Über die Emissionsschwellen hinaus enthält der Vorschlag einen bedingten Safe Harbor. Danach kann ein digitaler Vermögenswert aufhören, ein Wertpapier zu sein. Die Regel knüpft diesen Schritt an definierte Bedingungen und an das Ende aller Managementbemühungen, sodass der Ausstieg nicht automatisch erfolgt. In den USA entscheidet der Wertpapierstatus, welche Registrierungs- und Berichtspflichten ein Emittent trägt. Mit diesem Mechanismus greift die Kommission einen der ältesten Streitpunkte der Branche auf: Bislang war umstritten, ob ein Token dauerhaft unter das Wertpapierrecht fällt oder es mit zunehmender Dezentralisierung hinter sich lassen kann.
Ebenso wichtig ist die föderale Dimension. Die Wertpapiergesetze der Bundesstaaten – gemeinhin als Blue-Sky-Laws bekannt – gelten in den USA weiterhin neben dem Bundesrecht. Der Entwurf untersagt es den Bundesstaaten nun, eigene Registrierungsanforderungen an Emissionen unter den neuen bundesrechtlichen Ausnahmen zu stellen; Emittenten müssten sich somit nicht mehr durch parallele Regelwerke der Einzelstaaten arbeiten. Reg Crypto unterscheidet sich auch von der separaten „Innovation Exemption“, die auf tokenisierte Vermögenswerte abzielt. Kommissionsmitglied Hester Peirce, die in früheren Jahren bereits einen eigenen Token-Safe-Harbor vorgeschlagen hatte, ohne die Zustimmung der Kommission zu erlangen, ordnete den Vorschlag als eine Etappe ein:
"This proposal is a step on a long road toward a clear, sensible and enforceable regulatory framework for crypto." - Hester Peirce, Commissioner, U.S. Securities and Exchange Commission
SEC unter Atkins baut auf der gemeinsamen März-Leitlinie mit der CFTC auf
Reg Crypto ist nicht isoliert entstanden. Zuvor hatten die Behörde und die CFTC im März 2026 gemeinsam erklärt, dass die meisten digitalen Vermögenswerte keine Wertpapiere darstellen. Beide Behörden teilen sich die Aufsicht über die Wertpapier- und Derivatemärkte in den USA, und diese Leitlinie bildet die dogmatische Grundlage des aktuellen Vorschlags. Wer die Anlageklasse weitgehend außerhalb der Wertpapierdefinition stellt, braucht ein separates Regime für die Fälle, die noch darunter fallen – bislang war jedoch offen, wie Emittenten in diesen Fällen Kapital aufnehmen können. Genau diese Lücke schließt die Regel.
Auch die Personalsituation der Behörde ist ungewöhnlich. Neben Vorsitzendem Paul Atkins sitzt Kommissionsmitglied Hester Peirce in der Kommission; Demokraten halten derzeit keinen Sitz. Unter Atkins erscheint die regulatorische Linie innovationsfreundlicher als unter seinem Vorgänger Gary Gensler, dessen Amtszeit für einen Ansatz stand, der Kryptounternehmen vor allem durch Durchsetzungsmaßnahmen regulierte. Atkins selbst beschreibt die Weiterentwicklung des Rahmens als zentrales Element der SEC-Strategie. Sein erklärtes Ziel ist es, das Regelwerk für die moderne Zeit zu erneuern und Innovation in den Kryptomärkten zu verankern.
Der Weg dorthin verlief allerdings nicht reibungslos. Die Behörde hatte für den 14. August eine Sitzung zur Vorstellung der Regel angesetzt, diese dann jedoch kurzfristig abgesagt und als Begründung ein unvorhergesehenes Terminproblem angeführt. Vier Tage später brachte die Kommission den Vorschlag dennoch ein. Insgesamt reiht sich Reg Crypto in eine längere Serie von Schritten ein, die den Umgang des Regulators mit digitalen Vermögenswerten neu ordnen.
Kongress verschiebt den Clarity Act in den September
Der Vorstoß der Behörde fällt in eine Phase des Gesetzgebungsstillstands. Der Clarity Act, das geplante umfassende Bundesgesetz für digitale Vermögenswerte, hängt weiterhin im Kongress. Unter anderem streiten die Kryptobranche und die Bankenlobby über Renditen auf Stablecoin-Guthaben – strittig ist, ob Anbieter ihren Nutzern Zinsen auf diese Guthaben auszahlen dürfen. Auch Fragen zu möglichen Interessenkonflikten rund um Präsident Donald Trump liegen auf dem Tisch. Das Verfahren hatte sich somit schon vor der Augustpause des Senats festgefahren.
Der Senat hat für Mitte September eine Verfahrensabstimmung angesetzt, doch der Zeitplan erscheint knapp, da sich die politische Aufmerksamkeit auf die Wahlen im November richtet. Ein Signal kam am selben Tag aus dem Weißen Haus: Auf einem Panel der SALT-Konferenz deutete Krypto-Berater Patrick Witt weitere Regulierungsschritte der SEC und der CFTC an – unter der Bedingung, dass der Kongress den Clarity Act nicht rechtzeitig verabschiedet.
Vorerst bleibt der regulatorische Weg der schnellere. Er ersetzt kein Bundesgesetz, und eine künftige Kommission mit anderer Mehrheit könnte den Rahmen später wieder öffnen. Zuerst läuft die 60-tägige Kommentierungsfrist ab der Veröffentlichung im Federal Register. In dieser Phase können Marktteilnehmer Stellungnahmen einreichen und Änderungen vorschlagen. Die SEC entscheidet anschließend über die endgültige Fassung.