Kraken nimmt 21 Token vom Markt: Handel endet am 11. September – in Europa gibt es keine zweite Handelsstätte
Wichtige Erkenntnisse
- •Kraken stoppt Handel und Einzahlungen für 21 Token am 11. September 2026 um 14:00 UTC und schließt die Auszahlungen am 10. Dezember 2026 um 15:00 UTC.
- •Alle nach der Auszahlungsfrist verbleibenden Guthaben werden zwischen dem 14. und 18. Dezember von Kraken zwangsverkauft, mit Erlösen, die weit unter den jüngsten Preisen liegen oder sogar null betragen können.
- •Eine Umfrage von cryptoticker.io vom 3. September fand bei Bitvavo, Coinbase oder Bitstamp keine aktive Einzahlungs- oder Handelsroute für einen der 21 Token – Selbstverwahrung ist für Halter, die die Assets behalten wollen, die einzige verlässliche Option.
- •Kraken begründete die Delistierung mit begrenzten oder inaktiven Märkten; die Ankündigung enthält keinen Bezug zu MiCA oder zur europäischen Regulierung.
- •19 der 21 betroffenen Token haben bei Kraken noch ein Euro-Handelspaar, während SCA und RBC nur gegen den US-Dollar gehandelt werden können.

Kraken nimmt 21 Token vom Markt: Handel endet am 11. September – in Europa gibt es keine zweite Handelsstätte
Kraken entfernt 21 Kryptowährungen von seiner Handelsplattform. Handel und Einzahlungen enden am 11. September 2026 um 14:00 UTC, Auszahlungen bleiben bis zum 10. Dezember 2026 um 15:00 UTC möglich, und alle danach noch auf der Börse befindlichen Guthaben werden zwischen dem 14. und 18. Dezember von Kraken selbst verkauft. Inhaber dieser Token haben daher zwei Zeitfenster: ein kurzes zum Verkaufen und ein langes zum Abheben.
Am 3. September untersuchte cryptoticker.io, wohin eine Auszahlung tatsächlich führen könnte. Das Ergebnis ist die zentrale Erkenntnis dieses Artikels: Bei keiner der drei geprüften europäischen Handelsstätten kann einer der 21 Token derzeit eingezahlt oder gehandelt werden. Der Wechsel zu einer anderen Börse – der übliche Reflex bei einer Delistierung – führt hier ins Leere.
Was Kraken am 27. August angekündigt hat und welche 21 Token betroffen sind
Die Mitteilung trägt das Datum des 27. August 2026 und nennt die betroffenen Assets nur über ihre Ticker: XTER, IR, GAIA, SCA, VANRY, BNC, SBR, RBC, MIR, JUNO, HDX, ACA, MULTI, RIZE, EPT, MAT, CQT, CXT, BKS, VULT und M. Kraken führt in der Ankündigung keine vollständigen Projektnamen auf, was die Identifizierung erschwert, da mehrere der Ticker sehr kurz und daher mehrdeutig sind.
Die genannte Begründung ist knapp. Kraken schreibt, dass mehrere der Assets begrenzte oder inaktive Märkte haben, und fügt die Warnung an, dass ein späterer Zwangsverkauf deutlich unter den zuletzt beobachteten Referenzpreisen liegen kann. Die Mitteilung enthält keinen Bezug zur europäischen Regulierung, und es gibt keinen Hinweis, dass der Schritt mit MiCA zusammenhängt. Es handelt sich um eine Bereinigung des eigenen Angebots der Börse. Allerdings hat sich das Umfeld, in dem solche Bereinigungen stattfinden, verändert: Seit die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) Ende 2024 vollständig gilt, unterliegen in Europa tätige Börsen einheitlichen Zulassungs- und laufenden Compliance-Pflichten, und branchenweit überprüfen und beschneiden Handelsplattformen ihre Asset-Listen – ein Trend, bei dem liquiditätsschwache Token die häufigsten Kandidaten sind, unabhängig davon, ob eine konkrete Delistierung regulatorisch motiviert ist.
Delistierung, Handelsstopp und Zwangsliquidierung definiert
Eine Delistierung ist die Entscheidung einer Börse, ein Asset dauerhaft aus ihrem Angebot zu entfernen. Ein Handelsstopp ist der Zeitpunkt, ab dem ein Asset auf der Plattform nicht mehr gekauft oder verkauft werden kann, während das Guthaben im Konto verbleibt. Eine Zwangsliquidierung ist der Verkauf eines Restguthabens durch die Börse selbst, nachdem die Auszahlungsfrist verstrichen ist und der Kunde nicht gehandelt hat.
Bei Kraken erfolgen diese drei Schritte zu unterschiedlichen Zeitpunkten, und genau darin liegt die praktische Falle. Nach dem 11. September sieht das Konto unverändert aus: Das Guthaben ist noch da, nichts verschwindet, und keine zweite Warnung trifft ein. Nur der Verkaufsknopf fehlt.
Die drei Daten: 11. September, 10. Dezember und die Liquidierungswoche
Das erste Datum ist das wichtigste, weil es die eine Entscheidung erzwingt, für die es keinen späteren Ersatz gibt. Am 11. September 2026 um 14:00 UTC stellt Kraken Handel und Einzahlungen für alle 21 Assets ab. Wer bis dahin verkauft, hält Euro oder Dollar und muss sich um nichts Weiteres sorgen.
Das zweite Datum, der 10. Dezember 2026 um 15:00 UTC, beendet die Auszahlungen. Bis dahin können Guthaben auf eine selbst kontrollierte Adresse übertragen werden. Dann folgt der dritte Schritt: Zwischen dem 14. und 18. Dezember verkauft Kraken alle verbleibenden Bestände. Die Erlöse werden dem Konto gutgeschrieben, doch die Börse stellt in derselben Mitteilung klar, dass sie wegen dünner Orderbücher deutlich unter den zuletzt notierten Preisen liegen und in Einzelfällen minimal oder null ausfallen können.
Drei Monate klingen nach viel Zeit, und das sind sie auch – solange die Auszahlung technisch funktioniert. Wer aber erst im Dezember bemerkt, dass die Zieladresse falsch ist oder das Netzwerk nicht unterstützt wird, ist da bereits seit drei Monaten ohne den Handelsweg als Rückfalloption.
Die Umfrage vom 3. September: keine zweite Handelsstätte in Europa
Die Analyse wurde am 3. September 2026 von cryptoticker.io durchgeführt. Die öffentlich zugänglichen Asset- und Handelspaar-Verzeichnisse von vier Handelsstätten wurden abgerufen und die 21 Ticker aus der Kraken-Mitteilung damit abgeglichen. Abgefragt wurden Kraken selbst, Bitvavo, Coinbase und Bitstamp, jeder Abruf mit Statuscode 200. Das entspricht 21 Token, geprüft gegen 4 Handelsstätten.
Das Ergebnis war deutlicher als erwartet. Über Bitvavo, Coinbase und Bitstamp hinweg hatte keiner der 21 Token eine aktive Handels- oder Einzahlungsroute. Zwei Ticker tauchen überhaupt in Bitvavos Verzeichnis auf – VANRY und ACA –, beide tragen dort jedoch den Status «delisted», sowohl für Einzahlungen als auch für Auszahlungen. Coinbase listet MIR als Mirror Protocol und MULTI als Multichain, beide ebenfalls mit dem Status «delisted». Bei Bitstamp trägt kein einziger Ticker ein aktives Handelspaar.
Das kehrt das übliche Vorgehen bei einer Delistierung um. Der Rat, das Guthaben einfach auf eine andere regulierte Börse zu verschieben, setzt voraus, dass diese Börse das Asset akzeptiert. Für diese 21 Assets tut keine der geprüften Handelsstätten das. Die Auswahl einer anderen Handelsplattform ändert an der Situation für die betroffenen Token nichts.
Warum eine Delistierung bei Bitvavo, Coinbase und Bitstamp den Wechsel blockiert
Eine Einzahlung erfordert eine aktive Einzahlungsadresse auf der Empfängerseite. Trägt ein Asset den Status „delisted" bei einer Börse, generiert diese die Adresse nicht mehr. Wer trotzdem überweist – etwa an eine alte Adresse aus der Zwischenablage –, schickt sein Guthaben an einen Ort, den niemand mehr zuordnet. Solche Fälle landen regelmäßig im Support, oft ohne Ergebnis.\n
Der zweite Punkt betrifft die Reihenfolge. Selbst wenn eine Plattform eines dieser Assets künftig wieder listen würde, würde das nach dem 10. Dezember nicht mehr helfen, weil Kraken da die Auszahlungen bereits geschlossen hat. Die Frage, wohin das Guthaben gehen soll, muss daher vor dem Dezember-Termin beantwortet werden, und die einzige Antwort, die von keiner fremden Entscheidung abhängt, ist die eigene Wallet.
19 der 21 Token haben noch ein Euro-Paar, zwei nur ein Dollar-Paar
Auch das wurde am 3. September gezählt. Alle 21 Assets waren zum Zeitpunkt der Abfrage noch bei Kraken als handelbar gelistet, und 19 davon tragen ein direktes Handelspaar gegen den Euro. Es gibt zwei Ausnahmen: SCA und RBC sind nur gegen den US-Dollar handelbar. Wer diese beiden verkaufen will, geht daher über den Dollar und trägt die Umrechnung, was bei kleinen Beständen den Erlös weiter schmälert.
Die Zahl der Handelspaare pro Asset ist durchgängig niedrig – ein bis zwei. Das ist die messbare Seite dessen, was Kraken mit „begrenzten oder inaktiven Märkten“ meint: Wo nur ein Paar existiert, gibt es nur ein Orderbuch, und ein Verkaufsauftrag trifft auf der anderen Seite schnell auf wenig.
Verkaufen oder abheben: die Entscheidung bis zum 11. September
Die Entscheidung hat zwei Wege, und die Frist trennt sie sauber. Bis zum 11. September sind beide offen. Danach bleibt nur einer.
Weg eins: verkaufen, solange das Orderbuch offen ist
Wer das Asset ohnehin nicht halten wollte, verkauft es vor der Frist bei Kraken. Bei dünnen Orderbüchern ist ein Limit-Auftrag einem Market-Auftrag vorzuziehen, und gegebenenfalls kann der Bestand über mehrere Tage in Teilen abgebaut werden, weil ein großer Market-Auftrag in einem leeren Buch den Ausführungspreis nach unten zieht.
Weg zwei: abheben und in Selbstverwahrung halten
Wer beim Projekt bleiben will, überträgt das Guthaben auf eine Adresse, deren Schlüssel er selbst kontrolliert. Das kann eine Software-Wallet oder ein Hardware-Gerät sein. Entscheidend ist vor allem, dass die Wallet das betreffende Netzwerk tatsächlich unterstützt, denn mehrere dieser Token laufen auf Chains, die gängige Wallets nicht von Haus aus mitbringen.
Vor der großen Übertragung sollte immer ein kleiner Testbetrag gesendet und am Ziel bestätigt werden. Diese Minute kostet Gebühren und verhindert den Fehler, der nicht rückgängig zu machen ist.
Selbstverwahrung als einziger verbliebener Weg für die 21 Token
Laut der Umfrage ist für diese 21 Assets eine eigene Wallet nicht eine Option unter mehreren, sondern die einzige, die zuverlässig funktioniert. Das hat einen Nebeneffekt, der zur Frist gehört: Ein selbst verwahrter Token, für den es in Europa keine regulierte Handelsstätte mehr gibt, kann zwar gehalten, vorerst aber nicht mehr ohne Weiteres in Euro umgewandelt werden. Wer abhebt, wählt also bewusst ein Guthaben ohne absehbaren Ausstieg.
Diese Abwägung fällt bei einem Guthaben von wenigen Euro anders aus als bei einem größeren. Der Vollständigkeit halber: Auch Nichtstun ist eine Entscheidung – sie führt zum Zwangsverkauf im Dezember zu einem Preis, den Kraken selbst nicht garantiert.
Warum die Liquidierungserlöse laut Kraken minimal oder null ausfallen können
Der Wortlaut stammt unverändert aus der Mitteilung der Börse: Die Erlöse können deutlich unter den zuletzt beobachteten Referenzpreisen liegen und in Einzelfällen minimal oder null ausfallen. Das ist keine rhetorische Absicherung, sondern die logische Folge des Verfahrens. In einer festgelegten Woche im Dezember verkauft Kraken alle verbleibenden Bestände aller betroffenen Kunden in dasselbe Orderbuch, das zuvor bereits als dünn beschrieben wurde. Angebot und Nachfrage stehen dort in keinem ausgewogenen Verhältnis.
Für den einzelnen Anleger bedeutet das: Der Preis, den ein Kursportal heute für einen dieser Token zeigt, sagt wenig darüber aus, was im Dezember tatsächlich gutgeschrieben wird. Wer sich auf diesen angezeigten Wert verlässt und deshalb wartet, plant mit einer Zahl, die zum Ausführungszeitpunkt nicht mehr gilt.
Steuerliche Folgen der Zwangsliquidierung: eine Veräußerung ohne eigene Entscheidung
Steuerlich ist ein Zwangsverkauf ein Verkauf wie jeder andere. Nach § 23 des deutschen Einkommensteuergesetzes bleiben Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt; innerhalb dieser Frist gilt ein Freibetrag von 1.000 Euro pro Kalenderjahr, und sobald dieser überschritten ist, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Das Unbequeme an der Zwangsliquidierung ist, dass sie den Verkaufszeitpunkt vorgibt. Wer einen Token vor elf Monaten gekauft hat, hätte die Ein-Jahres-Frist durch Warten erreicht; die Liquidierung im Dezember nimmt diese Möglichkeit. Für alle, die die Frist längst überschritten haben, ist der Vorgang steuerlich unproblematisch. Ein Verlust aus einem solchen Verkauf kann innerhalb derselben Einkunftsart verrechnet werden – was angesichts der zu erwartenden Erlöse in der Praxis wohl der häufigere Fall sein dürfte.
Damit all das dokumentiert werden kann, werden die Anschaffungsdaten benötigt. Wer die Token nicht mehr hält, sollte die Transaktionshistorie aus dem Kraken-Konto exportieren, solange es noch vollständig ist. Tools, die diese Daten auslesen und die Fristen pro Position verfolgen, gibt es sowohl als reine Steuerprogramme als auch als Portfolio-Tracker mit Steuerfunktion. Dieser Abschnitt beschreibt die Rechtslage und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
Abgrenzung zur Delisting-Welle im August: eine andere Liste
Kraken hat in diesem Jahr mehrfach Assets entfernt, und die Termine überschneiden sich. Ein cryptoticker.io-Artikel vom 14. August 2026 über 56 Token vor einer Zwangsliquidierung beschrieb drei parallele Zyklen aus Mai, Juni und Juli mit Fristen am 27. August, 25. September und 6. November. Die hier behandelte Liste ist davon vollständig getrennt: Keiner der 21 Ticker aus der Mitteilung vom 27. August taucht in diesen Zyklen auf.
Wer also den früheren Artikel gelesen und sein Konto damals geprüft hat, ist mit dieser Prüfung nicht fertig. Die Termine 11. September und 10. Dezember gehören zu einer neuen Ankündigung, die andere Assets betrifft. Diese Häufung ist selbst ein Befund: Wer kleinere Token bei einer Börse hält, muss deren Ankündigungsseite nun regelmäßig im Blick behalten, denn eine einzelne Prüfung ist nur eine Momentaufnahme.
So prüfen Sie Ihr Kraken-Konto in fünf Minuten auf betroffene Token
Der schnellste Weg läuft über die Guthabenübersicht des Kontos. Dort sind alle Positionen mit ihrem Ticker aufgeführt, und der Abgleich mit der Liste oben ist eine reine Textprüfung. Sehr kleine Guthaben – die sich über die Jahre ansammeln – verdienen besondere Aufmerksamkeit, denn gerade diese liegen oft in genau solchen obskuren Assets.
In den Prozess gehört auch ein Blick auf Krakens eigene Ankündigung, denn dort würde jede Änderung der Termine erscheinen. Taucht eine Position auf der Liste auf, läuft es auf eine einzige Frage hinaus: verkaufen oder abheben. Wer nichts findet, hat nichts zu tun – und muss sich den 11. September nicht notieren.
Eine Randbemerkung zum selben Konto: Sehr kleine, nicht erklärbare Beträge sind nicht immer alte Bestände aus eigenen Käufen. Wer eine Position auf der Liste findet, an die er sich nicht erinnert, sollte vor dem Verkauf kurz in der Transaktionshistorie nachsehen, woher sie stammt.
Wie die Umfrage durchgeführt wurde – und ihre Grenzen
Zur Methode: Am 3. September 2026 wurden die öffentlichen Schnittstellen von vier Handelsstätten aufgerufen, die dort gelisteten Assets und Handelspaare ausgelesen und die 21 Ticker aus der Kraken-Mitteilung automatisch damit abgeglichen. Ausgewertet wurden ausschließlich Angaben der Handelsstätten selbst.
Vier Punkte konnten nicht geklärt werden, und sie gehören zur Ehrlichkeit dieser Analyse. Erstens konnte Bitpandas Verzeichnis nicht abgerufen werden – die Schnittstelle antwortete mit einer Zugriffssperre –, die Umfrage sagt daher über dieses Angebot nichts aus. Zweitens wurden dezentrale Handelsplätze bewusst ausgelassen, weil sie andere Anforderungen an den Nutzer stellen und sich nicht sinnvoll mit einem Börsenkonto vergleichen lassen. Drittens sind mehrere der Ticker sehr kurz, etwa M, IR, MAT oder SCA; ein identischer Ticker an einer anderen Handelsstätte kann ein anderes Projekt bezeichnen, weshalb jeder Treffer nur als möglicher und nicht als bestätigter Match gewertet wurde. Viertens wurden keine Handelsvolumina erhoben, zur tatsächlichen Markttiefe wird also nur wiedergegeben, was Kraken selbst darüber schreibt.
Was nicht getan wurde: keine Hochrechnung auf Geldwerte, keine Preisangabe für einen der Token und keine Aussage darüber, wie viele Anleger betroffen sind. Für keine dieser Zahlen gibt es eine verlässliche Grundlage.
Das ist mitzunehmen
Prüfen Sie das Konto heute. Halten Sie die 21 Ticker gegen die eigene Guthabenübersicht, sehr kleine Bestände eingeschlossen.
Entscheiden Sie bis zum 11. September. Verkaufen Sie, solange es ein Orderbuch gibt, oder halten Sie bewusst und heben Sie ab. Der zweite Weg braucht eine Wallet, die das betreffende Netzwerk unterstützt.
Sichern Sie Ihre Unterlagen, bevor das Konto leer läuft. Exportieren Sie die Transaktionshistorie und notieren Sie die Anschaffungsdaten, damit Frist und eventueller Gewinn später dokumentiert werden können.
(Stand: 3. September 2026. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Preise und Gebührenstrukturen ändern sich; prüfen Sie die Konditionen beim Anbieter, bevor Sie handeln. Quelle: cryptoticker.io)