Griechenland plant 10% Kapitalertragsteuer auf Kryptowährungen
Wichtige Erkenntnisse
- •Der griechische Gesetzentwurf sieht eine einheitliche Steuer von 10% auf private Krypto-Kapitalgewinne vor, mit Freibetrag für Jahresgewinne bis 500 Euro ($559,95).
- •Der Entwurf befreit Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte von der Kapitalertragsteuer und wendet denselben Satz von 10% auf Erträge aus Staking, Verleih und Liquiditätsbereitstellung an.
- •Steuerzahler hätten nach Veröffentlichung des Gesetzes 12 Monate Zeit, zuvor realisierte Krypto-Gewinne straffrei freiwillig zu erklären.
- •Die öffentliche Konsultation zum Gesetz endet am 22. Oktober, eine Parlamentsabstimmung ist für die erste Novemberwoche angestrebt.
- •Der vorgeschlagene Satz liegt unter vergleichbaren europäischen Abgaben, darunter Österreichs 27,5% und Frankreichs 30%, und würde vor Inkrafttreten der EU-DAC8-Meldeanforderungen am 1. Januar 2026 gelten.

Das griechische Ministerium für Nationalwirtschaft und Finanzen hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der eine 10%ige Steuer auf private Krypto-Kapitalgewinne vorsieht, mit einer Freibetragsregelung für Jahresgewinne bis zu 500 Euro ($559,95).
Der Entwurf würde es Steuerzahlern ermöglichen, zuvor realisierte Krypto-Gewinne innerhalb von 12 Monaten nach Veröffentlichung des Gesetzes straffrei freiwillig zu erklären. Er würde zudem Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte von der Kapitalertragsteuer ausnehmen – der Umtausch eines digitalen Assets in einen anderen würde also nicht für sich genommen einen steuerpflichtigen Gewinn auslösen – und einen einheitlichen Steuersatz von 10% auf Erträge aus Staking, Verleih oder Liquiditätsbereitstellung anwenden.
Laut dem Ministerium soll die Gesetzesvorlage eine Lücke im bestehenden griechischen Rahmenwerk für die Krypto-Besteuerung schließen und privaten Steuerzahlern einen einzigen festgelegten Satz für realisierte Gewinne sowie für Erträge aus kryptobezogenen Aktivitäten bieten. Die öffentliche Konsultation endet am 22. Oktober, eine Parlamentsabstimmung ist für die erste Novemberwoche angestrebt.
Der Schritt stellt Griechenland in einen breiteren europäischen Trend hin zur formalisierten Besteuerung digitaler Assets, allerdings mit einem niedrigeren ausgewiesenen Satz als mehrere andere Länder. Österreich führte im März 2022 eine 27,5%ige Steuer auf Krypto-Gewinne ein, während Frankreich im Dezember 2018 eine einheitliche Steuer von 30% auf private Krypto-Kapitalgewinne einführte.
Im September hat das deutsche Bundesministerium der Finanzen Berichten zufolge einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem Gewinne aus dem Krypto-Handlung ab 2028 der standardmäßigen einheitlichen Abgeltungsteuer von 25% unterliegen sollen. Nach geltendem deutschen Recht sind Gewinne aus dem Verkauf von über 12 Monate gehaltenen Krypto-Assets grundsätzlich steuerfrei.
EU-Regeln erweitern die Steuerberichterstattung für Krypto
Griechenland gehört zu den EU-Ländern, die die achte Änderung der Richtlinie über die amtliche Zusammenarbeit (DAC8) umsetzen müssen – eine Richtlinie zur Steuertransparenz, die den automatischen Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden auf Krypto-Transaktionen ausweitet.
Die Richtlinie verpflichtet Krypto-Dienstleister ab dem 1. Januar 2026, Transaktionsdaten von EU-Nutzern zu erfassen. Die Anbieter melden diese Informationen an die nationalen Behörden, die ihren ersten grenzüberschreitenden Datenaustausch über die Aktivitäten des Jahres 2026 bis zum 30. September 2027 abschließen müssen. Wenn das Parlament dem Gesetz in der angestrebten Abstimmung Anfang November zustimmt, würde der nationale Steuersatz in Griechenland in Kraft sein, bevor dieses Meldeverfahren wirksam wird.
Die Krypto-Meldeanforderungen der DAC8 basieren auf dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD. Griechenland ist im November 2023 einer multinationalen Verpflichtung zur Umsetzung des CARF beigetreten und hat sich verpflichtet, den Informationsaustausch bis 2027 aufzunehmen.