NachrichtenKryptoÄthiopiens Zentralbank stellt klar: Verbot virtueller Vermögenswerte geht über Kryptowährungen hinaus

Äthiopiens Zentralbank stellt klar: Verbot virtueller Vermögenswerte geht über Kryptowährungen hinaus

Autor: BitcoinKE·

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Bekanntmachung der NBE vom 23. Juli 2026 stellt klar, dass Äthiopiens Verbot virtueller Vermögenswerte für jede digital handelbare Wertrepräsentation gilt und nicht ausschließlich für Kryptowährungen.
  • Konkret verbotene Aktivitäten umfassen den Umtausch virtueller Vermögenswerte gegen Fiat-Währungen oder andere virtuelle Vermögenswerte, deren Übertragung, die Bereitstellung von Verwahrdiensten und damit verbundene Finanzdienstleistungen.
  • Die Bekanntmachung erstellt keine neuen Vorschriften, sondern bestätigt bestehende gesetzliche Beschränkungen und erweitert deren Auslegung, um den Fokus auf die Funktion des Vermögenswerts statt auf dessen Bezeichnung zu legen.
  • Die NBE warnte, dass Teilnehmer an Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten rechtliche Konsequenzen sowie Risiken durch Betrug, Betrugsmaschen, Cyberangriffe und finanzielle Verluste befürchten müssen.
  • Die Klarstellung fällt mit einem erhöhten regionalen regulatorischen Druck zusammen, der bereits mehrere Peer-to-Peer-Plattformen dazu veranlasst hat, Transaktionen in Äthiopischem Birr einzustellen.
Äthiopiens Zentralbank stellt klar: Verbot virtueller Vermögenswerte geht über Kryptowährungen hinaus

Die Nationalbank von Äthiopien (NBE) hat eine öffentliche Bekanntmachung herausgegeben, in der sie klarstellt, dass ihr Verbot virtueller Vermögenswerte weit über Kryptowährungen hinausgeht, und warnt davor, dass eine breite Palette von Aktivitäten im Bereich virtueller Vermögenswerte illegal bleibt, sofern sie nicht ausdrücklich durch den bestehenden Rechtsrahmen des Landes genehmigt sind.

In der am 23. Juli 2026 datierten Bekanntmachung stellte die Zentralbank fest, dass das Verbot die Nutzung, den Kauf, den Verkauf, den Umtausch, die Übertragung, den Handel, die Abwicklung und die Vermittlung von Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten umfasst. Die NBE betonte, dass die Beschränkung nicht nur für Kryptowährungen gilt, sondern für jede digitale Wertrepräsentation, die elektronisch gehandelt, übertragen, umgetauscht oder für Zahlungen, Investitionen oder ähnliche Zwecke verwendet werden kann.

Diese weit gefasste Formulierung ist für Nutzer und Dienstleister von Bedeutung, da sie den Schwerpunkt auf die Funktion des Vermögenswerts und die damit verbundene Aktivität legt und nicht darauf, ob ein Produkt gemeinhin als Kryptowährung bezeichnet wird. Nach der Klarstellung der NBE können auch Aktivitäten mit anderen elektronisch übertragbaren Wertspeichern unter das Verbot fallen, wenn diese nicht ausdrücklich genehmigt sind.

Gemäß der NBE umfassen konkret verbotene Aktivitäten:

  • den Umtausch virtueller Vermögenswerte gegen Fiat-Währungen oder andere virtuelle Vermögenswerte
  • die Übertragung virtueller Vermögenswerte
  • die Bereitstellung von Verwahr- oder Verwaltungsdiensten für solche Vermögenswerte
  • die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf virtueller Vermögenswerte

Die Zentralbank rief die Öffentlichkeit auf, sich nicht an Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten zu beteiligen, und warnte, dass Beteiligte rechtliche Konsequenzen sowie Risiken durch Betrug, Betrugsmaschen, Cyberangriffe, operative Fehler, Marktmanipulation und erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.

Die Bekanntmachung führt keine neuen Vorschriften oder Durchsetzungsmaßnahmen ein. Vielmehr bestätigt sie die bestehenden gesetzlichen Beschränkungen Äthiopiens für virtuelle Vermögenswerte und stellt klar, dass das Verbot nicht als ausschließlich auf Kryptowährungen anwendbar auszulegen ist.

Die NBE hat stets eine vorsichtige Haltung gegenüber Kryptowährungen und anderen digitalen Vermögenswerten eingenommen und argumentiert, dass Transaktionen mit solchen Instrumenten außerhalb des autorisierten Finanzsystems Äthiopiens fallen, sofern sie nicht ausdrücklich von der Zentralbank genehmigt wurden. Die aktuelle Bekanntmachung unterstreicht diese Position zu einem Zeitpunkt, da die Aufsichtsbehörden in mehreren Märkten Zahlungsverkehrssysteme, Peer-to-Peer-Handel und Dienste, die digitale Vermögenswerte mit lokalen Währungen verbinden, genauer beobachten.

Die Klarstellung erfolgt vor dem Hintergrund eines breiteren regulatorischen Drucks in der gesamten Region, wobei weitere P2P-Plattformen Transaktionen in Äthiopischem Birr aussetzen nach früheren regulatorischen Maßnahmen.