NachrichtenMakroCTA erklärt P78,3-Millionen-VAT-Forderung gegen Euro Autocars für nichtig

CTA erklärt P78,3-Millionen-VAT-Forderung gegen Euro Autocars für nichtig

Autor: Bworldonline·

Wichtige Erkenntnisse

  • Die CTA erklärte die Einziehung einer P78,32-Millionen-VAT-Festsetzung des BIR gegen Euro Autocars, Inc. für nichtig, weil das Recht auf Einziehung verjährt war.
  • Die Festsetzung betraf den Zeitraum vom 1. Jan. bis 30. Juni 2014 und wurde nach der erneuten Prüfung von ursprünglich P119,33 Millionen reduziert.
  • Die CTA befand, dass die gewöhnliche dreijährige Verjährungsfrist galt, weil das BIR keinen Betrug geltend gemacht hatte.
  • Unter Berücksichtigung einer Unterbrechung von 301 Tagen und 420 Tagen COVID-19-bedingter Ausnahmen lief die Einziehungsfrist am 17. Juni 2021 ab.
  • Die finale Entscheidung des BIR erging am 20. Jan. 2023, und die CTA stellte fest, dass zuvor keine summarische Einziehungsmaßnahme ergriffen worden war.
CTA erklärt P78,3-Millionen-VAT-Forderung gegen Euro Autocars für nichtig

DER Court of Tax Appeals (CTA) hat die Einziehung einer P78,32-Millionen-Mehrwertsteuer-(VAT-)Festsetzung des Bureau of Internal Revenue (BIR) gegen Euro Autocars, Inc., das unter den Namen Lamborghini Manila und Bentley Manila tätig ist, für nichtig erklärt, nachdem es entschieden hatte, dass das Recht des Staates auf Einziehung bereits verjährt war.

In einer am 11. Aug. verkündeten Entscheidung gab die CTA Special First Division dem Antrag von Euro Autocars statt und erklärte die Einziehung der fehlenden VAT für nichtig, weil sie außerhalb der Verjährungsfrist erlassen oder durchgesetzt worden war.

Zudem untersagte sie dem Commissioner of Internal Revenue und seinen bevollmächtigten Beamten dauerhaft, die Festsetzung zu vollstrecken oder einzutreiben.

Die Festsetzung betraf den Steuerzeitraum vom 1. Jan. bis 30. Juni 2014. Nach einer erneuten Prüfung durch das BIR verlangte die Behörde P78,32 Millionen, einschließlich Zuschlag und Zinsen, als angeblich fehlende VAT sowie eine Vergleichsstrafe von P85.000.

Das BIR hatte zunächst P119,33 Millionen gefordert, reduzierte die Festsetzung jedoch, nachdem Euro Autocars im Zuge der erneuten Prüfung zusätzliche Unterlagen vorgelegt hatte.

Die Festsetzung betraf angeblich erzielte Bruttoeinnahmen, die nicht der VAT unterworfen worden waren, nicht gemeldete Verkäufe gebrauchter Inzahlungnahme-Fahrzeuge, den angeblich nicht gemeldeten Verkauf eines Lamborghini Aventador, nicht erfasste und als verkauft angesehene Bestände sowie angeblich nicht gemeldete Output-VAT. Zudem umfasste sie nicht anerkannte Vorsteuern aus lokalen Einkäufen und in die Folgeperiode vorgetragene Input-VAT.

Nach Prüfung der Sache berechnete die CTA die angepasste grundlegende fehlende Output-VAT von Euro Autocars auf P19,91 Millionen neu, zuzüglich P444.923,20 an Zinsen wegen verspäteter Abführung.

Das Steuergericht erklärte jedoch, das BIR könne die Festsetzung nicht mehr eintreiben, da die reguläre dreijährige Verjährungsfrist gelte.

Die CTA stellte fest, dass weder aus der preliminary assessment notice, der formal assessment notice, der final decision on disputed assessment noch aus der final decision hervorgehe, dass das BIR bei der Veranlagung von Euro Autocars Betrug geltend gemacht habe. Daher seien die längeren Fristen für falsche oder betrügerische Erklärungen nicht anwendbar.

Die Verjährungsfrist war für 301 Tage ausgesetzt, nachdem das BIR dem Antrag von Euro Autocars auf erneute Prüfung am 22. Aug. 2016 stattgegeben hatte, bis zur final decision on disputed assessment vom 19. Juni 2017.

Die CTA zog außerdem 420 Tage ab, die sich aus den Notfallmaßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) ergaben, als sie die Einziehungsfrist berechnete. Unter Berücksichtigung beider Unterbrechungen lief die Frist des BIR zur Einziehung am 17. Juni 2021 ab.

Das BIR erließ seine finale Entscheidung am 20. Jan. 2023, also lange nach Ablauf der Einziehungsfrist. Die Behörde reichte später am 15. Mai 2023 ihre Erwiderung bei der CTA ein und ersuchte das Gericht, Euro Autocars zur Zahlung der Festsetzung zu verpflichten.

Die CTA erklärte, die Akten zeigten nicht, dass das BIR zuvor bereits einen Warrant of Distraint and/or Levy erlassen und zugestellt oder ein anderes summarisches Einziehungsinstrument genutzt habe. Sie stellte fest, dass die Einreichung der Erwiderung am 15. Mai 2023 der einzige Einziehungsschritt des BIR gewesen sei.

„Leider war mit dem 20. Januar 2023 das Recht des Antragsgegners auf Einziehung bereits verjährt“, so die CTA.

Sie sagte, die Verzögerung des BIR bei der Entscheidung über den administrativen Einspruch von Euro Autocars habe dazu geführt, dass die Verjährungsfrist ablief. Als das BIR seine Erwiderung einreichte, sei sein Einziehungsrecht bereits seit rund einem Jahr und 11 Monaten ausgeschlossen gewesen.

Unter Verweis auf das Urteil des Supreme Court vom November 2025 in Commissioner of Internal Revenue v. Standard Insurance Co., Inc. erklärte die CTA, dass die Verjährung im Steuererhebungsverfahren ein wesentliches Recht sei, das Steuerpflichtige vor unangemessenen und veralteten Forderungen schützen solle.

„Das BIR hatte seine Chance und hat sie vertan“, sagte der Supreme Court in Standard Insurance, wie von der CTA zitiert. — Mark Joseph M. Sanchez