CFTC stuft Mention-Märkte als mutmaßlich manipulationsanfällig ein
Wichtige Erkenntnisse
- •Die Division of Market Oversight der CFTC veröffentlichte am 22. September eine Stellungnahme, nach der registrierte Börsen Mention-Märkte als mutmaßlich leicht manipulationsanfällig behandeln sollen.
- •Börsen, die Kontrakte mit Bezug zu Mention-Märkten listen wollen, müssen diese Vermutung widerlegen, indem sie auf vier von den CFTC-Mitarbeitern benannte Faktoren eingehen.
- •Die Stellungnahme legt die Beweislast auf die Börsen, die nachweisen müssen, dass vorgeschlagene oder bestehende Kontrakte dem nach dem Commodity Exchange Act geltenden Standard der leichten Manipulationsanfälligkeit entsprechen.
- •Stellungnahmen der CFTC-Divisionen sind Leitlinien der Behördenmitarbeiter und keine formelle Regelsetzung, vermitteln jedoch die Erwartungen für die Prüfung von Kontraktnotierungen und Compliance-Praktiken.
- •Die Zukunft von Kontraktnotierungen für Mention-Märkte wird davon abhängen, wie überzeugend die jeweilige Börse auf die vier Faktoren eingeht; künftige DMO-Prüfungen dürften die praktische Anwendung der Stellungnahme zeigen.

Die US-amerikanische Commodity Futures Trading Commission (CFTC) hat registrierte Börsen darüber informiert, dass sogenannte „Mention-Märkte“ als mutmaßlich „leicht manipulationsanfällig“ behandelt werden sollten. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die am 22. September von der Division of Market Oversight (DMO) der Behörde herausgegeben wurde.
Die Stellungnahme wurde von der kommissarischen Leiterin der Division unterzeichnet. Demnach müssen Börsen diese Vermutung widerlegen, indem sie auf vier von den CFTC-Mitarbeitern benannte Faktoren eingehen. In der Praxis bedeutet dies, dass jede Börse, die einen Kontrakt mit Bezug zu einem Mention-Markt listen möchte, den Prüfprozess nun unter der Vermutung beginnt, dass dieser Markt manipulationsanfällig ist – eine Vermutung, die die Börse selbst entkräften muss.
Hintergrund
Die CFTC ist die US-Bundesbehörde, die für die Überwachung der Derivatemärkte des Landes zuständig ist, darunter Futures, Optionen und Swaps. Ihre Division of Market Oversight prüft bei der Behörde registrierte Handelsplätze – sogenannte Designated Contract Markets (DCMs) – und veröffentlicht Leitlinien zu Notierungsstandards und zur Marktaufsicht.
Nach dem Commodity Exchange Act gehört zu den zentralen Grundsätzen für DCMs, dass die Bedingungen gelisteter Kontrakte nicht leicht manipulierbar sein dürfen. Der Standard der „leichten Manipulationsanfälligkeit“ wird von der CFTC und US-Gerichten seit Langem herangezogen, um zu bewerten, ob die Bedingungen eines Kontrakts einem Händler ermöglichen könnten, Preise zu verzerren. Indem Mention-Märkte als mutmaßlich manipulationsanfällig eingestuft werden, liegt die Beweislast bei der Börse, die nachweisen muss, dass ein vorgeschlagener oder bestehender Kontrakt diesem Standard entspricht. In der Praxis macht dies die vier in der Stellungnahme genannten Faktoren zu den maßgeblichen Bezugspunkten – sowohl für die Mitarbeiter, die eine Notierung prüfen, als auch für Börsen, die darlegen müssen, dass ihre Kontrakte die Anforderungen erfüllen.
Stellungnahmen der CFTC-Divisionen sind Leitlinien der Behördenmitarbeiter und keine formelle Regelsetzung. Sie vermitteln jedoch die Erwartungen, die die Mitarbeiter bei der Prüfung von Kontraktnotierungen und damit verbundenen Compliance-Praktiken anwenden wollen. Das Signal an die Branche lautet, dass die Zukunft von Kontraktnotierungen für Mention-Märkte davon abhängen wird, wie überzeugend die jeweilige Börse auf die vier Faktoren eingeht. Künftige Prüfungen von Notierungen durch die DMO dürften daher zeigen, wie diese Stellungnahme in der Praxis angewendet wird.
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