Bybit sichert sich österreichische E-Geld-Lizenz für EU-Zahlungen
Wichtige Erkenntnisse
- •Bybit Payments GmbH erhielt am Dienstag eine Lizenz als E-Geld-Institut von der österreichischen Finanzmarktaufsicht.
- •Die Lizenz schafft für Bybit die rechtliche Grundlage, Zahlungs- und E-Geld-Dienste über Bybit.eu einzuführen.
- •Zu den möglichen künftigen Diensten zählen Zahlungen zwischen Privatpersonen, Händler-Zahlungslösungen, Open-Banking-Funktionen und Kartenprodukte.
- •Bybit EU GmbH und Bybit Payments GmbH werden unter getrennten regulatorischen Befugnissen und Verantwortlichkeiten arbeiten.
- •Bybit sagte, die neue Struktur könne die Beziehungen zu Banken und Zahlungsdienstleistern stärken und die Abhängigkeit von Drittanbieter-Zahlungsinfrastruktur verringern.

Bybits europäische Zahlungstochter hat in Österreich eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten und verschafft dem Unternehmen damit eine regulatorische Grundlage, um Zahlungs- und E-Geld-Dienstleistungen in seine regionale Plattform aufzunehmen.
Am Dienstag teilte Bybit mit, dass Bybit Payments GmbH die Lizenz von der österreichischen Finanzmarktaufsicht erhalten habe. Die Genehmigung schafft eine rechtliche Grundlage für künftige Zahlungsfunktionen, darunter möglicherweise Zahlungen zwischen Privatpersonen, Händler-Zahlungslösungen, Open-Banking-Funktionen und Kartenprodukte.
Die Zahlungsdienste werden über Bybit.eu angeboten, zusätzlich zu den Diensten von Bybit EU GmbH, einer separaten österreichischen Einheit, die seit Mai 2025 unter der Markets in Crypto-Assets Regulation der Europäischen Union zugelassen ist. Bybit.eu bedient Nutzer im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Malta ausgenommen.
Bybit hat nicht angegeben, warum Malta ausgeschlossen wurde, sagte jedoch auf seiner Website, dass Dienstleistungen nur in Rechtsordnungen verfügbar seien, in denen die geltenden MiCA-Passporting-Anforderungen erfüllt worden seien.
Bybit erklärte, dass die beiden Einheiten getrennte regulatorische Befugnisse und Verantwortlichkeiten behalten werden. Bybit EU GmbH ist zur Verwahrung von Kryptowerten, zum Handel, zur Platzierung und zu Transferdiensten berechtigt, während Bybit Payments GmbH regulierte E-Geld- und Zahlungsprodukte übernehmen wird, sobald diese eingeführt werden. Die Aufteilung verdeutlicht, wie in Europa tätige Börsen getrennte Compliance-Strukturen für Krypto-Dienstleistungen und traditionelle Zahlungsdienste aufbauen und damit die unterschiedlichen regulatorischen Rahmenbedingungen widerspiegeln, die jeweils gelten.
Die Börse sagte, der neue regulatorische Meilenstein könne ihre Beziehungen zu Banken, Zahlungsdienstleistern und Unternehmen stärken und zugleich die Abhängigkeit von Zahlungsinfrastruktur Dritter verringern. Für Nutzer besteht die praktische Bedeutung darin, dass Zahlungs- und Krypto-Dienste in einem klarer regulierten Rahmen gebündelt würden, was relevant sein kann, wenn Börsen über den Handel hinaus in Transfers, Händler-Tools und andere alltägliche Finanzfunktionen expandieren.
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