Österreichs FMA verhängt gegen Bitpanda eine Geldstrafe von 70.000 Euro – erste veröffentlichte MiCA-Sanktion
Wichtige Erkenntnisse
- •Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen Bitpanda eine Geldstrafe von 70.000 Euro (82.000 US-Dollar) wegen MiCA-Verstößen verhängt – die erste veröffentlichte rechtskräftige Strafe der Behörde im Rahmen dieser Verordnung.
- •Zu den Verstößen zählten das Versäumnis, ein Krypto-Asset-Whitepaper mindestens 20 Arbeitstage vor der Veröffentlichung einzureichen, sowie die Verbreitung von Marketingmitteilungen, denen obligatorische Hinweise und Kontaktangaben fehlten.
- •Das Verfahren wurde im beschleunigten Weg abgeschlossen, die Strafentscheidung ist rechtskräftig.
- •Bitpanda erklärte, die Beanstandungen beträfen nur zeitliche und formale Anforderungen, Kundengelder und die Plattformsicherheit seien nicht beeinträchtigt gewesen, und das Unternehmen habe die Mängel nach der Benachrichtigung durch die FMA behoben.
- •Die MiCA ist seit Ende 2024 in der gesamten EU voll anwendbar; die laufende Aufsicht und Sanktionierung obliegt nationalen Behörden wie der FMA.

[Aktualisierung 10:40 UTC, 17. Aug.: Dieser Artikel wurde um eine Stellungnahme von Bitpanda ergänzt.]
Die österreichische Finanzmarktaufsicht hat gegen die Krypto-Plattform Bitpanda eine Geldstrafe von 70.000 Euro (82.000 US-Dollar) wegen eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) verhängt – es ist die erste veröffentlichte rechtskräftige Sanktion der Aufsichtsbehörde im Rahmen dieser Verordnung.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilte am Freitag mit, dass Bitpanda ein Krypto-Asset-Whitepaper entgegen den Anforderungen der MiCA nicht mindestens 20 Arbeitstage vor dessen Veröffentlichung bei der Aufsichtsbehörde eingereicht habe. Das Whitepaper ist das zentrale Informationsdokument der Verordnung: Es legt wesentliche Informationen über einen Krypto-Asset, dessen Emittenten und die damit verbundenen Risiken dar, damit Anleger fundierte Entscheidungen treffen können. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde hat das Unternehmen zudem vor Veröffentlichung des erforderlichen Whitepapers eine Marketingmitteilung verbreitet.
Laut FMA fehlten in einer weiteren Marketingmitteilung die obligatorischen Hinweise, wonach sie weder von einer zuständigen Behörde geprüft noch genehmigt wurde und der Krypto-Asset-Anbieter allein für deren Inhalte verantwortlich ist. Zudem enthielt die Mitteilung nicht die vorgeschriebene Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Solche Anforderungen fallen unter die anlegerbezogenen Marketingvorschriften der MiCA, die klarstellen sollen, dass Werbematerial nicht von Aufsichtsbehörden geprüft wurde.
Die Aufsichtsbehörde erklärte, das Verfahren sei im beschleunigten Weg abgeschlossen worden und die Strafentscheidung sei rechtskräftig, wie aus ihrer offiziellen Bekanntmachung hervorgeht.
Bitpanda erklärte gegenüber Cointelegraph, die Beanstandungen beträfen ausschließlich zeitliche und formale Anforderungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Whitepapers und eines begleitenden Informationsdokuments. Das Unternehmen erklärte, Kundengelder und die Sicherheit der Plattform seien nicht beeinträchtigt gewesen und den Kunden sei kein finanzieller Schaden entstanden.
Das Unternehmen fügte hinzu, dass es die Mängel nach Erhalt der Mitteilung der FMA behoben habe und sich für einen zügigen, einvernehmlichen Abschluss des Verfahrens entschieden habe.
Bitpanda, 2014 gegründet und mit Sitz in Wien, ist eine der größeren Krypto-Investitionsplattformen Europas und bietet neben digitalen Assets auch andere Anlageprodukte an.
Die MiCA, die seit Ende 2024 in der gesamten EU voll anwendbar ist – ihre Stablecoin-Vorschriften traten im Juni 2024 in Kraft, die übrigen Regeln folgten im Dezember –, hat einen harmonisierten Regulierungsrahmen für Krypto-Assets geschaffen, einschließlich Transparenz-, Marketing- und Zulassungsanforderungen für Kryptounternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind. Die Verordnung ersetzte ein uneinheitliches Nebeneinander divergierender nationaler Regelungsansätze; die laufende Aufsicht und Sanktionierung obliegt den nationalen zuständigen Behörden wie der FMA, die Strafentscheidungen wie die vom Freitag veröffentlicht.
Quelle: Cointelegraph