Der Streik der Müllarbeiter von Birmingham und die Gleichstellungsdebatte, die zum Bankrott der Stadt beitrug
Wichtige Erkenntnisse
- •Ein Arbeitsgericht entschied 2010, dass der Birmingham City Council gegen tausende weibliche Beschäftigte diskriminiert hatte, indem er ihnen Boni vorenthielt, die an überwiegend männliche Positionen wie Müllarbeiter und Gärtner gezahlt wurden.
- •Die finanzielle Belastung durch Gleichstellungsansprüche trug dazu bei, dass der Birmingham City Council 2023 durch Erlass einer Section-114-Erklärung de facto Bankrott anmeldete.
- •Nach Streichung der Müllarbeiterboni im Januar 2025 sah sich der Rat einem Streik ausgesetzt, der etwa achtzehn Monate andauerte und zu 17.000 Tonnen ungesammeltem Müll in der Stadt führte.
- •Birmingham vergab die Müllabfuhr schließlich zu rund dem Dreifachen der Kosten vor dem Streik an einen externen Auftragnehmer, wobei die Vertragsarbeiter nicht unter die arbeitgeberinternen Vergleichsregeln des Equality Act fielen.
- •Britische Regierungsbeamte haben Interesse daran signalisiert, die regulatorische Lücke durch eine Konsultation zur Ausweitung von Gleichstellungspflichten auf die Lieferkette privater Auftragnehmer im öffentlichen Dienst zu schließen.

Der Ökonom Alex Tabarrok, zu Gast im britischen CapX-Podcast, erörterte den britischen Equality Act 2010 und bezog sich dabei auf seine früheren Beiträge Equality Act 2010 und The Apples and Oranges Tribunal. Ein zentraler Schwerpunkt des Gesprächs war der Müllabfuhrstreit in Birmingham – ein Fall, der die Spannungen zwischen Gleichstellungsgesetzgebung und arbeitsmarktwirtschaftlichen Dynamiken veranschaulicht, mit denen sich auch andere britische Kommunen konfrontiert sahen. Der Glasgow City Council beispielsweise brauchte Jahre, um eigene Gleichstellungsansprüche mit vergleichbaren Bonusstrukturen beizulegen.
Im Jahr 2010 entschied ein Arbeitsgericht, dass der Birmingham City Council gegentausende weibliche Beschäftigte – darunter Köchinnen, Reinigungskräfte, Pflegehilfen und Hausmeisterinnen – diskriminiert hatte, indem er ihnen Boni vorenthielt, die überwiegend an männliche Müllarbeiter, Gärtner und Totengräber gezahlt wurden. Die Kernfrage des Streits: Waren diese Boni ein Produkt von Sexismus, oder spiegelten sie das wider, was Adam Smith 1776 als kompensatorische Lohndifferenziale beschrieb – Prämien für Arbeit, die körperlich belastend, unangenehm oder schwer mit Personal zu besetzen ist?
Tabarrok argumentiert, dass die Belege für die letztgenannte Interpretation sprechen. Er weist darauf hin, dass nichts Frauen daran hindert, in der Müllabfuhr zu arbeiten; weibliche Müllarbeiter existieren und verdienen dieselben Boni wie ihre männlichen Kollegen – ein Muster, das seiner Aussage nach dem Next-Fall ähnelt. Die Situation in Birmingham bietet seiner Ansicht nach einen realen Test der konkurrierenden Theorien.
Die finanziellen Folgen waren erheblich und trugen zum Bankrott Birminghams im Jahr 2023 bei. Als mit Abstand größte Kommune Europas nach Einwohnerzahl erließ der Birmingham City Council eine Section-114-Erklärung – der formale Mechanismus, durch den eine britische Kommode facto Bankrott erklärt und alle nicht wesentlichen Ausgaben sperrt. Der Rat beschäftigte etwa 400 Müllarbeiter und rund 6.000 Frauen in vergleichbaren vergüteten Positionen. Da das Gleichstellungsgesetz verlangte, dass jeder an einen Müllarbeiter gezahlte Bonus auf vergleichbare Positionen angerechnet werden muss, bedeutete jedes zusätzlich an einen Müllarbeiter gezahlte Pfund etwa fünfzehn Pfund, die weiblichen Beschäftigten geschuldet wurden. Da eine Anhebung aller Gehälter nicht bezahlbar war, strich der Rat den Bonuszuschlag der Müllarbeiter im Januar 2025.
Die Müllarbeiter traten in den Streik und befanden sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels fast achtzehn Monate später noch immer im Streik. Rund 17.000 Tonnen Müll sammelten sich in der Stadt an, woraufhin Birmingham einen Großalarm (Major Incident) ausrief.
Der Rat beauftragte schließlich einen externen Auftragnehmer mit der Wiederaufnahme der Müllabfuhr und zahlt nun rund das Dreifache der Outsourcing-Kosten vor dem Streik – ein Betrag, der über dem lag, was zuvor an die eigenen Beschäftigten gezahlt worden war. Tabarrok argumentiert, dass dieses Ergebnis die Sexismus-Hypothese widerlegt: Der Zuschlag spiegelte den Marktpreis der Arbeit wider und keine geschlechterspezifische Bevorzugung.
Die Regelung beruhte auf regulatorischer Arbitrage. Da die beauftragten Müllarbeiter technisch für einen anderen Arbeitgeber tätig sind, greifen die Vergleichsregeln des Equality Act – die Gleichstellungsansprüche auf Beschäftigte innerhalb derselben Organisation beschränken – nicht über die Arbeitgebergrenze hinweg. Britische Regierungsbeamte haben Interesse daran signalisiert, diese Lücke zu schließen, indem Gleichstellungspflichten auf die Lieferkette ausgeweitet werden. Die Konsultation spiegelt eine breitere politische Debatte darüber wider, wie das Gleichstellungsgesetz funktionieren sollte, wenn ein wachsender Anteil öffentlicher Dienstleistungen über private Auftragnehmer statt über direkte Kommunalbeschäftigung erbracht wird.
Der Müll, so Tabarrok, häuft sich weiter an.