Bitpanda in Österreichs erstem veröffentlichten MiCA-Durchsetzungsfall mit 70.000 Euro bestraft
Wichtige Erkenntnisse
- •Die österreichische FMA verhängte gegen Bitpanda eine Geldbuße von 70.000 Euro wegen Verstößen gegen die MiCA-Regeln der EU.
- •Die Behörde sagte, Bitpanda habe ein Krypto-Whitepaper nicht 20 Arbeitstage vor der Veröffentlichung eingereicht.
- •Die FMA stellte außerdem fest, dass Bitpanda vor der Veröffentlichung des Whitepapers eine Marketingmitteilung verschickt und in einer weiteren Mitteilung vorgeschriebene Offenlegungen ausgelassen hatte.
- •Bitpanda erklärte, die Beanstandungen hätten den Zeitablauf und formale Veröffentlichungsvorgaben betroffen; die Mängel seien nach Hinweisen behoben worden.
- •Der Fall wurde in einem beschleunigten Verfahren abgeschlossen, und die Strafe ist rechtskräftig.

Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) hat Bitpanda GmbH wegen Verstößen gegen die Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte (MiCA) mit 70.000 Euro ($81,150) belegt und damit die erste Geldbuße der Behörde nach den neuen Regeln verhängt (FMA-Mitteilung).
Nach Angaben der FMA hatte Bitpanda ein Krypto-Whitepaper nicht mindestens 20 Arbeitstage vor seiner Veröffentlichung eingereicht. Die Behörde nannte die betroffene Kryptowährung nicht.
Die Aufsicht stellte zudem fest, dass Bitpanda eine Marketingmitteilung verbreitet hatte, bevor das erforderliche Whitepaper veröffentlicht worden war. Eine weitere Mitteilung enthielt nicht die vorgeschriebene Erklärung, dass die Aufsichtsbehörden das Dokument weder geprüft noch genehmigt hatten und dass allein der Anbieter für seinen Inhalt verantwortlich sei; außerdem fehlten eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse. Diese Offenlegungs- und Zeitvorgaben sind Teil von MiCAs Rahmenwerk für Token-Angebote, das Angebotsunterlagen für Anleger besser vergleichbar und für Aufseher leichter prüfbar machen soll.
In einer per E-Mail an CoinDesk übermittelten Stellungnahme erklärte das Unternehmen, die Feststellungen der Behörde hätten sich „ausschließlich auf den zeitlichen Ablauf und formale Vorgaben im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Whitepapers und eines begleitenden Informationsdokuments“ bezogen.
„Für den betreffenden Token-Launch haben wir ein umfassendes Whitepaper gemäß den MiCAR-Anforderungen erstellt, es bei der FMA eingereicht und den gesamten Prozess fortlaufend mit der Behörde abgestimmt“, sagte Bitpanda. „Die genannten Punkte bezogen sich ausschließlich auf den zeitlichen Ablauf und formale Vorgaben im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Whitepapers und eines begleitenden Informationsdokuments.“
Das Whitepaper sei bereits Anfang letzten Jahres eingereicht worden, teilte das Unternehmen CoinDesk mit. Bitpanda sagte, man habe die Probleme nach Hinweisen der FMA behoben und sich für einen „schnellen, einvernehmlichen Abschluss“ des Verfahrens entschieden. Die Behörde beendete das Verfahren in einem beschleunigten Prozess nach dem österreichischen Finanzmarktaufsichtsgesetz, und die Strafe ist rechtskräftig.
Die Maßnahme richtet sich gegen einen der größten Krypto-Broker Europas. Bitpanda beendete 2025 mit 7,4 Millionen registrierten Nutzern, 25% mehr als ein Jahr zuvor, und mit 371 Millionen Euro bereinigtem Umsatz. Das in Wien ansässige Unternehmen expandiert über Europa hinaus, indem es Banken und Fintech-Unternehmen Handels-, Verwahr- und Tokenisierungsinfrastruktur bereitstellt.
Bitpanda erhielt im vergangenen Jahr eine MiCA-Lizenz von der deutschen Aufsicht BaFin, die es dem Unternehmen erlaubt, Kunden im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum zu bedienen (CoinDesk). Die österreichische FMA hatte Bitpanda GmbH im April 2025 gesondert dazu ermächtigt, Verwahr-, Tausch-, Ausführungs- und andere Krypto-Dienstleistungen anzubieten (FMA).