Österreichs FMA verhängt 70.000-Euro-Strafe gegen Bitpanda wegen MiCA-Verstößen bei White Paper und Marketing
Wichtige Erkenntnisse
- •Österreichs FMA verhängte am 14. August eine endgültige Geldstrafe von 70.000 Euro gegen Bitpanda wegen Verstößen gegen die MiCA-Vorschriften zu White Papers und Marketingmitteilungen – die erste veröffentlichte und rechtskräftige MiCA-Sanktion des Landes.
- •Zu den Verstößen gehörten die verspätete Einreichung eines Krypto-White Papers, das nicht mindestens 20 Arbeitstage vor der Veröffentlichung eingereicht wurde, die Herausgabe von Werbematerial vor der Veröffentlichung des White Papers sowie das Fehlen vorgeschriebener Hinweise und Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
- •Die FMA meldete weder Anlegerverluste noch Verwahrungsfehler oder Probleme bei Auszahlungen; Bitpandas MiCA-Zulassung – im Januar 2025 von der deutschen BaFin erteilt und in der gesamten EU passportiert – bleibt von der Strafe unberührt.
- •Die Geldstrafe liegt am unteren Ende des gesetzlichen MiCA-Rahmens, der bei den schwerwiegendsten Zuwiderhandlungen juristischer Personen Strafen von bis zu 5 Millionen Euro oder 5 Prozent des gesamten Jahresumsatzes zulässt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- •Der Fall wurde im Schnellverfahren der FMA abgeschlossen, während weitere Handelsplattformen, darunter WhiteBIT EU und Bitget EU, den MiCA-Zulassungsprozess in Österreich vorantreiben.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen Bitpanda GmbH eine Geldstrafe von 70.000 Euro wegen Verstößen gegen die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) verhängt – das unionsweite Regelwerk für Krypto-Assets, das seit dem 30. Dezember 2024 in der gesamten EU gilt und ein Flickwerk nationaler Regelungen abgelöst hat. Die am 14. August bekanntgegebene Strafe betrifft Verstöße gegen die Vorschriften für White Papers zu Krypto-Assets und für Marketingmitteilungen; die FMA hat bestätigt, dass der Strafbescheid rechtskräftig ist. Die Entscheidung markiert Österreichs erste veröffentlichte, rechtskräftige MiCA-Sanktion.
Bitpanda verpasste die MiCA-Frist für das White Paper
Unter MiCA sind Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet, das jeweilige White Paper vor dessen Veröffentlichung bei der Behörde einzureichen. Die Einreichung muss mindestens 20 Arbeitstage vor dem Veröffentlichungsdatum erfolgen. Laut FMA hat Bitpanda gegen diese Frist gemäß Artikel 8 Abs. 1 und 8 Abs. 5 der Verordnung verstoßen.
Die MiCA Crypto Alliance meldete die Entscheidung auf X:
🇦🇹 Austria's FMA has issued a sanction decision against Bitpanda: a €70,000 fine for breaches of MiCA white paper requirements. The @FMA_AT found that @Bitpanda failed to notify a crypto-asset white paper to the authority at least 20 working days before publication, contrary to… pic.twitter.com/hgCECzUkuM
— MiCA Crypto Alliance (@MiCA_Alliance) August 17, 2026
Ein zweiter Verstoß betrifft den Zeitpunkt der Werbematerialien. Bitpanda gab Werbematerial heraus, bevor das betreffende White Paper zum Krypto-Asset veröffentlicht wurde. Die FMA erwähnte den konkret betroffenen digitalen Vermögenswert nicht, legte die Veröffentlichungsdaten beider Dokumente nicht offen und nannte in ihrer Ankündigung keinen Zeitrahmen.
Fehlende Pflichthinweise und Kontaktdaten
Dem Marketinginhalt fehlten zudem mehrere vorgeschriebene Pflichthinweise. Er enthielt keine Angabe darüber, dass eine zuständige Behörde ihn weder geprüft noch genehmigt hatte, und stellte nicht klar, dass der Anbieter selbst für den Inhalt verantwortlich ist.
Auch die erforderlichen Kontaktdaten fehlten. Das Material enthielt weder eine Telefonnummer noch eine E-Mail-Adresse – Angaben, die MiCA im Zusammenhang mit Marketingmitteilungen verlangt und die der Identifizierung des verantwortlichen Anbieters dienen.
Es handelt sich um Grundanforderungen der MiCA-Vorschriften für Marketingmitteilungen, die für Werbematerial jedes in der EU tätigen Anbieters gelten; die Art des Verstoßes ist daher nicht spezifisch für diesen Fall.
Umfang der Geldstrafe von 70.000 Euro
Die Geldstrafe betrifft Offenlegungs- und Werbepflichten. Die FMA meldete weder Anlegerverluste noch Verwahrungsfehler oder Probleme bei Auszahlungen, und sie hat die Zulassung von Bitpanda weder ausgesetzt noch eingeschränkt.
Der Sanktionsrahmen der MiCA lässt deutlich schwerere Strafen zu: Bei den schwerwiegendsten Zuwiderhandlungen juristischer Personen können Aufsichtsbehörden Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro oder 5 Prozent des gesamten Jahresumsatzes verhängen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Bescheid über 70.000 Euro bewegt sich am unteren Ende dieses gesetzlichen Rahmens.
Die Aufsichtsbehörde bezeichnete die Entscheidung als ihre erste veröffentlichte, rechtskräftige MiCA-Strafentscheidung. Diese Formulierung bestätigt nicht, dass es sich um die erste EU-Geldstrafe gegen das Unternehmen im Zusammenhang mit vergleichbarem Verhalten handelt; frühere Fälle könnten andere Vorschriften oder Tätigkeiten vor der MiCA-Zulassung betroffen haben.
Die Entscheidung zeigt, dass sich die österreichische Aufsicht nun über die Lizenzierungsphase hinaus erstreckt. Die Aufsichtsbehörden prüfen auch White-Paper-Fristen, den Zeitpunkt von Werbemaßnahmen, vorgeschriebene Hinweise und Kontaktdaten der Anbieter. Die Maßnahme erfasst Pflichten, die auch nach Erteilung der Genehmigung fortbestehen.
Zulassungsstatus und die weitere MiCA-Landschaft in Österreich
Bitpanda, ein 2014 in Wien gegründeter Krypto-Broker, erhielt seine MiCA-Zulassung im Januar 2025 von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach den Passportierungsregeln der MiCA erlaubt eine Zulassung durch eine EU-Aufsichtsbehörde einem Anbieter, Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten – weshalb das Unternehmen in Österreich zugelassenen Status besitzt. Zum Stand vom 17. August 2026 führte die FMA das Unternehmen weiterhin als zugelassenen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in Österreich, und die Geldstrafe nahm diesen Status nicht weg.
Weitere Handelsplattformen durchlaufen derzeit den MiCA-Prozess in Österreich: WhiteBIT EU erhielt am 20. Juni eine Lizenz in Österreich, während Bitget EU am 17. Juni das Verfahren seiner MiCAR-Anmeldung in Österreich voranbrachte.
Die FMA behandelte den Fall im Schnellverfahren gemäß § 22 Abs. 2b des Finanzmarktaufsichtsgesetzes – ein Weg, um vergleichsweise unkomplizierte Fälle ohne vollständiges Verwaltungsverfahren abzuschließen. Mit der endgültigen Entscheidung ist das Verfahren abgeschlossen.
Bitpanda bleibt verpflichtet, die laufenden Anforderungen des EU-MiCA-Rahmens zu erfüllen. Dazu gehört die Einhaltung der Offenlegungs- und Marketingpraktiken bei der Erbringung regulierter Krypto-Dienstleistungen. Der abgeschlossene Fall ändert nichts an den weitergehenden Pflichten des Unternehmens nach MiCA. Weitere verhaltensbezogene Entscheidungen der FMA und anderer EU-Aufsichtsbehörden werden zeigen, wie konsistent diese Offenlegungs- und Marketingstandards in der gesamten EU durchgesetzt werden.