NachrichtenKryptoÖsterreichs FMA verhängt gegen Bitpanda 70.000 € Strafe – erste veröffentlichte MiCA-Sanktion

Österreichs FMA verhängt gegen Bitpanda 70.000 € Strafe – erste veröffentlichte MiCA-Sanktion

Autor: Crypto Adventure·

Wichtige Erkenntnisse

  • Die österreichische Finanzmarktaufsicht verhängte gegen Bitpanda GmbH eine Geldstrafe von 70.000 € – die erste rechtskräftige MiCA-Sanktion, die die Behörde veröffentlicht hat.
  • Bitpanda verstieß gegen die MiCA, indem das Krypto-Asset-Whitepaper nicht mindestens 20 Werktage vor der Veröffentlichung bei der FMA eingereicht wurde und indem eine Marketingmitteilung verbreitet wurde, bevor das Whitepaper verfügbar war.
  • Die FMA stellte fest, dass eine Marketingmitteilung von Bitpanda die vorgeschriebene Erklärung, wonach keine zuständige Behörde das Whitepaper geprüft oder genehmigt hat, sowie eine Pflicht-Telefonnummer und E-Mail-Adresse vermissen ließ.
  • Bitpanda erklärte, es habe sich um Fragen der zeitlichen Abfolge und formaler Veröffentlichungsanforderungen gehandelt; das Unternehmen habe diese nach Gesprächen mit der Behörde korrigiert, und das Verfahren sei einvernehmlich abgeschlossen worden.
  • Die am 14. August datierte und im beschleunigten Verfahren abgeschlossene Sanktion ist rechtskräftig; die FMA betonte, dass dem ersten veröffentlichten MiCA-Fall kein besonderer Status zukommt.
Österreichs FMA verhängt gegen Bitpanda 70.000 € Strafe – erste veröffentlichte MiCA-Sanktion

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen Bitpanda GmbH eine Geldstrafe von 70.000 € verhängt wegen Verstößen gegen die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA). Es handelt sich um die erste Veröffentlichung einer rechtskräftigen MiCA-Sanktion in Österreich.

Die Entscheidung vom 14. August betrifft Verstöße im Zusammenhang mit einem Krypto-Asset-Whitepaper und zugehörigen Marketingmitteilungen. Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach dem österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz abgeschlossen; die Strafe ist rechtskräftig.

Whitepaper verspätet eingereicht

Bitpanda hat ein vorgeschriebenes Krypto-Asset-Whitepaper nicht mindestens 20 Werktage vor dessen Veröffentlichung bei der FMA eingereicht und damit gegen Artikel 8 Absätze 1 und 5 der MiCA verstoßen. Welches Krypto-Asset betroffen war, ging aus der Mitteilung der Behörde nicht hervor.

Ein weiterer Verstoß lag darin, dass Bitpanda eine Marketingmitteilung verbreitete, bevor das vorgeschriebene Whitepaper veröffentlicht wurde. Artikel 7 der MiCA verlangt, dass Werbung für erfasste Krypto-Assets den vorgeschriebenen Offenlegungsregeln folgt, und untersagte in diesem Fall die Verbreitung vor der Bereitstellung des Whitepapers. Da MiCA-Konformität in der EU zunehmend zur normalen Betriebspraxis wird, zeigt dieser Fall, wie die Aufsichtsbehörden beginnen, nicht nur materielle Anforderungen, sondern auch die zeitliche Abfolge und die Offenlegungsschritte rund um öffentliche Werbemaßnahmen durchzusetzen.

Der Fall tritt kurz ein, nachdem die Übergangsfrist der MiCA in der EU am 1. Juli abgelaufen ist. Binance erreichte diesen Stichtag ohne bestätigte EU-weite CASP-Zulassung, versicherte betroffenen europäischen Nutzern jedoch, dass Auszahlungen weiterhin verfügbar bleiben würden.

Werbematerial ohne vorgeschriebene Pflichtangaben

Die FMA stellte zudem in einer Marketingmitteilung von Bitpanda fehlende Informationen fest. Das Material enthielt nicht die vorgeschriebene Erklärung, wonach keine zuständige Behörde das Krypto-Asset-Whitepaper geprüft oder genehmigt hat und der Anbieter allein für dessen Inhalte verantwortlich bleibt.

Bitpanda ließ zudem eine nach Artikel 7 der MiCA vorgeschriebene Telefonnummer und E-Mail-Adresse weg. Die Feststellungen der Behörde betreffen Offenlegungs- und Veröffentlichungsanforderungen und nicht etwa Vorwürfe im Zusammenhang mit Kundenverlusten oder der Verwahrung von Vermögenswerten.

Bitpanda erklärte gegenüber CoinDesk, dass es sich um Fragen der zeitlichen Abfolge und formaler Veröffentlichungsanforderungen handelte und dass das Unternehmen diese nach Gesprächen mit der Behörde behoben habe. Das Unternehmen beschrieb das Verfahren als einvernehmlich abgeschlossen.

MiCA tritt in Österreich in die Durchsetzungsphase ein

Die FMA bestätigte darüber hinaus, dass es sich um die erste von ihr veröffentlichte rechtskräftige MiCA-Sanktion handelt. Die Behörde erklärte, dass die Veröffentlichung von Sanktionen Teil des Transparenzrahmens ist, der für Marktteilnehmer und Anleger gilt.

MiCA-Zulassungen haben sich in Europa bereits ausgeweitet; Deutschland führte früher in diesem Jahr die EU bei den Zulassungen an, während die nationalen Aufsichtsbehörden von Übergangsregistrierungsregimen zum gemeinsamen europäischen Rahmen übergingen.

Die FMA betonte, dass der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCA-Fall handelt, weder Bitpanda noch den Verstößen einen besonderen Status verleiht. Die Sanktion in Höhe von 70.000 € ist rechtskräftig.

Quelle: Crypto Adventure