AUSTRAC setzt Cryptolink aus und legt 96 Krypto-ATMs wegen AML-Verstößen still
Wichtige Erkenntnisse
- •AUSTRAC setzte die Registrierung von Cryptolink ab dem 9. August für drei Monate aus und zwang alle 96 Kryptowährungs-ATMs des Unternehmens in Australien zum Betriebsstopp.
- •Die Aussetzung beruhte darauf, dass Cryptolink die vorgeschriebenen Schwellenwert-Transaktionsberichte nicht einreichte und auf eine formelle behördliche Informationsanfrage nicht reagierte.
- •AUSTRAC hatte Cryptolink bereits im Oktober 2025 sanktioniert; damals führten verspätete Meldungen und Mängel bei AML-Risikobewertungen zu einer vollstreckbaren Verpflichtung und einer Geldbuße von A$56,340.
- •Australien führte im Juni 2025 ein Bargeldlimit von A$5,000 für Krypto-ATM-Transaktionen sowie strengere Kundenprüfungen und verpflichtende Scam-Warnhinweise auf den Geräten ein.
- •Eine künftige Wiederaufnahme der Dienste von Cryptolink hängt davon ab, ob das Unternehmen nach der Aussetzungsphase die Compliance-Erwartungen von AUSTRAC vollständig erfüllt.

AUSTRAC hat die Registrierung von Cryptolink für drei Monate ausgesetzt und damit 96 Kryptowährungs-ATMs in ganz Australien zur Einstellung des Betriebs gezwungen. Die Aussetzung begann am 9. August und folgt wiederholten Verstößen im Zusammenhang mit Meldepflichten für Transaktionen und Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche. Die Behörde erklärte, das Unternehmen stelle nun ein untragbares Compliance-Risiko dar. Der Schritt unterstreicht die zunehmende Überwachung von Bargeld-zu-Krypto-Kanälen, die von Finanznachrichtendiensten weltweit als besonders anfällig für Geldwäsche und Betrug eingestuft werden.
Meldeverstöße führen zur Aussetzung
AUSTRAC erklärte, Cryptolink habe trotz früherer aufsichtsrechtlicher Intervention die erforderlichen Schwellenwert-Transaktionsberichte nicht eingereicht. Das Unternehmen habe außerdem nicht auf eine formelle Informationsanfrage der Behörde reagiert. Diese Verstöße lösten direkt die dreimonatige Aussetzung aus.
Cryptolink betreibt ein Netzwerk von Krypto-ATMs, mit denen Kunden Bargeld gegen digitale Vermögenswerte tauschen können. Die 96 Geräte bedienen Nutzer in mehreren australischen Städten, darunter Sydney, Melbourne und Brisbane. Die Aussetzung untersagt dem Unternehmen während des Vollstreckungszeitraums die Bereitstellung registrierter virtueller Vermögensdienstleistungen.
Laut der offiziellen Mitteilung von AUSTRAC hatte die Behörde bereits im Oktober 2025 wegen separater Compliance-Bedenken gegen Cryptolink vorgegangen. Damals stellte AUSTRAC verspätete Transaktionsmeldungen und Mängel bei den AML- und Terrorismusfinanzierungs- (CTF-) Risikobewertungen des Unternehmens fest. Cryptolink akzeptierte daraufhin eine vollstreckbare Verpflichtung und zahlte eine Geldbuße in Höhe von A$56,340.
Compliance-Bedenken verschärfen sich
Obwohl Cryptolink die Bedingungen seiner früheren Verpflichtung erfüllte, lösten spätere Meldeverstöße erneute aufsichtsrechtliche Bedenken aus. AUSTRAC konzentrierte seine Prüfung auf den Umgang des Unternehmens mit Hochrisikotransaktionen über sein Krypto-ATM-Netzwerk. Die Behörde kam schließlich zu dem Schluss, dass der fortgesetzte Betrieb ein zu hohes aufsichtsrechtliches Risiko darstelle.
Schwellenwert-Transaktionsberichte sind ein wichtiges Instrument, mit dem australische Behörden große Bargeldbewegungen verfolgen können, die mit Finanzkriminalität in Verbindung stehen könnten. Krypto-ATMs können dieses Risiko erhöhen, weil Kunden Bargeld direkt in digitale Vermögenswerte umwandeln können, mit weniger Zwischenschritten als bei bankgebundenen Handelsplattformen. Die Financial Action Task Force, das zwischenstaatliche Gremium, das globale AML- und CTF-Standards festlegt, hat wiederholt betont, dass virtuelle Vermögensdienstleistungen eine verstärkte Wachsamkeit erfordern, insbesondere wenn Bargeld im Spiel ist. Regulierungsbehörden verlangen daher von Betreibern robuste Kontrollen, detaillierte Aufzeichnungen und gründliche Kundenverifizierungsverfahren.
AUSTRAC plant, Cryptolink während der gesamten Aussetzungsdauer aktiv zu überwachen und das Betriebsverbot durchzusetzen. Das Unternehmen kann seinen registrierten Status nicht nutzen, um die betroffenen Krypto-ATM-Dienste zu betreiben. Eine spätere Wiederaufnahme des Betriebs hängt davon ab, ob das Unternehmen die Compliance-Erwartungen der Behörde erfüllt.
Australien verschärft die Aufsicht über Krypto-ATM-Betreiber
Australien hat die Überwachung von Krypto-ATMs seit Ende 2024 durch eine spezielle Kryptowährungs-Taskforce verstärkt. AUSTRAC hat gezielt Betreiber ins Visier genommen, die Geldwäsche-, Betrugs- und Scamming-Risiken nicht angemessen managen. Die Behörde hat außerdem den direkten Austausch mit Unternehmen erhöht, die Bargeld-zu-Krypto-Dienstleistungen anbieten.
Im Juni 2025 führten die Behörden ein Bargeldlimit von A$5,000 für Ein- und Auszahlungen an Krypto-ATMs ein. Betreiber unterlagen zudem strengeren Anforderungen an die Kundenprüfung sowie der Pflicht, Scam-Warnhinweise auf ihren Geräten anzuzeigen. Diese Maßnahmen sollten kriminelle Nutzung reduzieren und Verbraucher vor betrügerischen Aktivitäten schützen.
Australien verfügt über eines der größten Krypto-ATM-Netzwerke im asiatisch-pazifischen Raum. AUSTRAC hat auf das Wachstum des Sektors mit schärferer Aufsicht, Durchsetzungsmaßnahmen und neuen Meldepflichten für Transfers reagiert. Die Aussetzung von Cryptolink zeigt, dass wiederholte Meldeverstöße nun direkt zum Verlust des Betriebszugangs führen können.
Der Beitrag „AUSTRAC Shuts Down 96 Cryptolink Crypto ATMs Over AML Failures“ erschien zuerst auf CoinCentral.